Welche Anforderungen nach EnEV für AW, Dach, Boden, Fenster
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Welche Anforderungen nach EnEV für AW, Dach, Boden, Fenster
kann mir mal jemand sagen, welche Grenzwerte jetzt nun seit der EnEVAbk. für die U-Werte von Einzelbauteilen (Außenwand, Kellerdecke, Bodenplatte, Dach, Fenster) gelten? Soweit ich das aus dem EnEV-Text rauslese sind die dort angegebenen Grenzwerte ja höher als vorher in der WSchVo?!?!?
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Es gibt keine Bauteilwerte mehr.
Die EnEV2002 kennt keine Bauteilwerte mehr. Vielmehr darf ein Primärenergiebedarf für das gesamte Haus nicht überschritten werden.
Für Altbausanierungen gibt es jedoch die Bauteilwerte. Diese sind in aller Regel deutlich strenger als die alte WSV95.
Unter dem unten angegebenen Link finden Sie einige Infos zur EnEV2002.
MfG Jürgen SieberWeiterführende Links:
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Vorgaben für den Altbaubestand bezüglich U-Werten gibt es schon!
Anforderungen im Gebäudebestand
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude
unterscheiden sich in sog. "bedingte Anforderungen" und Nachrüstpflichten.
Bedingte Anforderungen
Der Verordnungsgeber ist auch bei Bestandsmaßnahmen an das verschärfte
Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden (§ 4 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 3 EnEG). Deshalb
werden in der Regel Anforderungen gestellt, wenn das Bauteil ohnehin (aus welchen
Gründen auch immer - Austausch bei physischem Verschleiß, Beseitigung von Mängeln und
Schäden, Verschönerungen etc.) verändert wird. In diesem Zusammenhang soll auch die
energetische Qualität auf neuestes Niveau gebracht werden, da die Kopplung der
energetischen Ertüchtigung mit "Ohnehin - Maßnahmen" wirtschaftlich darstellbar ist. Die
sog. "bedingten Anforderungen" sind im Grundsatz schon aus der
Wärmeschutzverordnung bekannt. Sie gelten bei Modernisierungen, beim Neueinbau
und beim Austausch oder der Änderung von Bauteilen und Anlagen.
Bauteilbezogene Anforderungen
Die neu eingebauten oder geänderten Bauteile der Gebäudehülle dürfen bestimmte,
in Anlage 3 der EnEVAbk. festgeschriebene Wärmedurchgangskoeffizienten nicht
überschreiten. Die Anforderungen an diese Bauteile wurden gegenüber der
Wärmeschutzverordnung 95 teilweise leicht verschärft, wie die folgende Tabelle
zeigt:
Max. Wärmedurchgangskoeffizient
k-Wert (U-value)
[W/m². K) ]
Bauteil EnEV WschV 95
1 Außenwände (Innendämmung, Gefacherneuerung)
0,45 0,50
2 Außenwände (Bekleidung, Zusatzdämmung, Putzerneuerung)
0,35 0,40
3 Fenster 1,7 1,8
4 Decken, Dächer, Dachschrägen (Steildach)
0,30 0,30
5 Flachdach 0,25 0,30
6 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume bzw. Erdreich (Dämmung auf der Kaltseite)
0,40 0,50
7 Decken und Wände gegen unbeheizte
Räume bzw. Erdreich
0,50 0,50
(Dämmung auf der Warmseite)
Zusätzlich wurden einige neue Tatbestände in die "bedingten Anforderungen"
einbezogen wie z.B. :- Erneuerung Außenputz (bei k>0,9 W/m²K)
- Ausfachung von Fachwerk
- Erneuerung Verglasung/Vor- od. Innenfenster
- Feuchtigkeitssperren oder Drainagen im Kellerbereich
- neue Fußbodenaufbauten
Wie bisher gilt eine Bagatellgrenze. Die bauteilsbezogenen Anforderungen gelten nur
dann, wenn mindestens mehr als 20 % einer Bauteilfläche gleicher Orientierung
geändert wird.
Bilanzverfahren im Bestand - 40 %-Regel
Als Alternative zu den bauteilsbezogenen Anforderungen wurde die sog. 40 %-Regel
eingeführt, die Eigentümern und Architekten mehr Flexibilität bei Modernisierungen
ermöglicht. Wenn das Gebäude insgesamt den Jahresprimärenergiebedarf, der für
einen vergleichbaren Neubau gilt um nicht mehr als 40 % überschreitet, können
einzelne neu eingebaute oder geänderte Bauteile die o.g. Anforderungen
überschreiten. In diesem Fall muss wie bei Neubauten ein präziser
Energiebedarfsnachweis geführt werden. Gerade bei umfassenden
Modernisierungen (Veränderungen an der Außenhaut und an der Heizung) ist diese
Erstellung einer Energiebilanz ohnehin zu empfehlen. Die Mindestanforderungen an
den baulichen Wärmeschutz und die Heizungsanlage sind trotzdem einzuhalten.
Heizungen
Wer eine Heizung in eine bestehendes Gebäude neu einbaut oder austauscht, muss
diese Anlage nach den Regularien der EU-Heizkesselrichtlinie einbauen (CEAbk. -
Zeichen ist Pflicht). In der Regel sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel (Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel) zu
verwenden. Die Heizungsanlage muss über eine auße