Erweiterung des beheizten Gebäudevolumen
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Erweiterung des beheizten Gebäudevolumen
Folgender Fall:
An einem bestehenden Gebäude soll das vorhandene 22 °-Binderdach
durch ein 38 °-Sparrendach ersetzt werden. Das beheizte Gebäudevolumen wird um mehr als 30 m³ erweitert.
Gemäß EnEVAbk. brauche ich also nur den vereinfachten Nachweis für die Erweiterung zu führen.
Alle anderen vorhandenen Räume und Bauteile bleiben unberücksichtigt.
Betrachtung richtig oder falsch?
An einem bestehenden Gebäude soll das vorhandene 22 °-Binderdach
durch ein 38 °-Sparrendach ersetzt werden. Das beheizte Gebäudevolumen wird um mehr als 30 m³ erweitert.
Gemäß EnEVAbk. brauche ich also nur den vereinfachten Nachweis für die Erweiterung zu führen.
Alle anderen vorhandenen Räume und Bauteile bleiben unberücksichtigt.
Betrachtung richtig oder falsch?
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Einfach
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Danke
Danke! -
is ja komisch
der Frager frägt komische Sachen.
der Antworter antwortet ebenso merchwürdig.
der Frager ist zufrieden.
Was bezeichnen die Herren denn als Vereinfachtes Verfahren?
verwirrter Gruß -
Vereinfachtes Verfahren
Mit dem "Vereinfachten Verfahren" ist das Heizperiodenverfahren gemeint. Ich habe schon verstanden, dass Heizperiodenverfahren ist zwar mit weniger Rechenaufwand verbunden, der Begriff ist jedoch nicht ganz zutreffend.
Zur Frage:
Gemäß EnEVAbk. § 8 Abs. 3 gilt für die Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens die jeweiligen Vorschriften für zu errichtende Gebäude. Der vorhandene Gebäudeteil bleibt also vollkommen unberücksichtigt?
Anderer Ansicht? -
Butter bei die fische ...
was machen sie denn nun?
z.B. mit den alten Giebeln, die noch aufgemauert werden müssen?
Tauchen die in ihrer Berechnung auf? -
jo
Die Giebel tauchen wieder auf, jedoch im DGAbk. mit einem anderen Wandaufbau (niedriger U-Wert).