Erweiterung des beheizten Gebäudevolumen
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Erweiterung des beheizten Gebäudevolumen

Folgender Fall:
An einem bestehenden Gebäude soll das vorhandene 22 °-Binderdach
durch ein 38 °-Sparrendach ersetzt werden. Das beheizte Gebäudevolumen wird um mehr als 30 m³ erweitert.
Gemäß EnEVAbk. brauche ich also nur den vereinfachten Nachweis für die Erweiterung zu führen.
Alle anderen vorhandenen Räume und Bauteile bleiben unberücksichtigt.
Betrachtung richtig oder falsch?
  • Name:
  • Enrico
  1. Einfach

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    die Formulare des vereinfachten Verfahrens anwenden. Dann richtige Handhabung.
  2. Danke

    Danke!
  3. is ja komisch

    der Frager frägt komische Sachen.
    der Antworter antwortet ebenso merchwürdig.
    der Frager ist zufrieden.
    Was bezeichnen die Herren denn als Vereinfachtes Verfahren?
    verwirrter Gruß
  4. Vereinfachtes Verfahren

    Mit dem "Vereinfachten Verfahren" ist das Heizperiodenverfahren gemeint. Ich habe schon verstanden, dass Heizperiodenverfahren ist zwar mit weniger Rechenaufwand verbunden, der Begriff ist jedoch nicht ganz zutreffend.
    Zur Frage:
    Gemäß EnEVAbk. § 8 Abs. 3 gilt für die Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens die jeweiligen Vorschriften für zu errichtende Gebäude. Der vorhandene Gebäudeteil bleibt also vollkommen unberücksichtigt?
    Anderer Ansicht?
  5. Butter bei die fische ...

    was machen sie denn nun?
    z.B. mit den alten Giebeln, die noch aufgemauert werden müssen?
    Tauchen die in ihrer Berechnung auf?
  6. jo

    Die Giebel tauchen wieder auf, jedoch im DGAbk. mit einem anderen Wandaufbau (niedriger U-Wert).

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN