Anbau eines Tagungsraumes
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Anbau eines Tagungsraumes
Guten Tag, ich plane den Anbau eines Tagungsraumes an ein bestehendes Gebäude. Breite/Länge/Höhe = 6/12/3.5 m. Kontaktfläche zum Bestand ist die schmale Seite. Da ich Komplikationen mit der Leitungsführung aus dem Wege gehen will, möchte ich den Tagungsraum eigenständig mit Elektrodirektheizung beheizen. Da die EnEVAbk. bereits gilt, habe ich von einem Bekannten bereits die Aussage erhalten, dass das nicht mehr funktioniert. Vor 2 Jahren wurde bereits ähnlich angebaut und alle sind mehr Heiztechnik sehr zufrieden. Kann mir jemand überschläglich die erforderlichen k-Werte (Mittelwert) nennen?
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Nein, das kann keiner
Das kann nur der Planer. -
Sprechen Sie für alle?
Kann mir denn jemand bestätigen, dass es definitiv nicht möglich ist? k-Werte für Wand und Dach von 0.18 und für sohle 0.25 wären kein Thema. Fenster mit 3-Fachverglasung auch nicht. -
Moin,
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Was hat das denn mit Niedrigenergiehaus (NEH) zu tun?
Das ist ein Anbau. Und es gilt die EnEVAbk., die eben nicht von einem mittleren k-Wert (U-Wert) ausgeht.
§ 8 (3) Bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens um zusammenhängend mind. 30 m³ sind für den neuen Gebäudeteil die jeweiligen Vorschriften für zu errichtende Gebäude einzuhalten ... "
So, die Frage stellt sich immer noch, wo der Planer ist. -
Der Planer bin ich Aber mit der EnEV ...
Der Planer bin ich. Aber mit der EnEVAbk. klappt es nicht so. Ich will ja nur ein defintives "nein, geht nicht" zur Bestätigung hören. -
bezog sich auf
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Was soll nicht klappen?
Der Nachweis? Das verstehe ich jetzt wiederum nicht. Geht es jetzt um U-Werte oder um die Art der Beheizung? -
Antwort 1) verbessert ...
das kann natürlich nur der KOMPETENTE Planer UNTER Beachtung aller RELEVANTEN
Randbedingungen IN TECHNISCH/WIRTSCHAFTLICHER Sicht OPTIMAL AUSLEGEN.
natürlich geht das irgendwie - aber heute sind unsere kristallkugeln geplatzt,
deshalb wird's *etwas* schwierig mit den hellseherischen Ferndiagnosen.
der Anbau und auch der bestand müssen detailliert untersucht werden, wie die
Heizung und die Dämmung am besten "hinzubiegen" ist. e-direkt-Heizung dürfte
nicht unbedingt zur Vereinfachung beitragen -
genau das mb
ist mir nämlich auch passiert.
Geht es um die zu erreichenden U-Werte, oder um die E-Heizung mit den dazugehörigen und dafür notwendigen U-Werten, oder wie, oder was.
Nach dem 4x lesen komme ich zu dem Schluss, dass gefragt wird:
Der Bekannte behauptet eine E-Heizung wäre gem. EnEVAbk. nicht mehr zugelassen. Welche Werte muss ich erreichen, damit es denn doch zugelassen wird?
Ich fürchte, wenn ich das nochmal durchlese, dann wird es wieder anders mit dem Verstehen :) )
si -
Interessant dürfte § 7 sein.
Von da aus (siehe Link) weiterlesen!Weiterführende Links:
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hast recht, Herbert ...
da sieht man jedenfalls, dass die "geplanten" 250 m² doch etwas mehr sind und
die EnEVAbk. in ihrer ganzen Schönheit herangezogen werden muss
also, neben dem Link zur vernetzten EnEV (war bestimmt eine Menge Arbeit!) noch
der Tipp, hier im Forum die älteren EnEV-Beiträge zu durchforsten - das Thema
Anbau/Erweiterung ist ja sooo neu nicht -
das funktioniert nicht mehr.
Da kann ich mich ihrem bekannten nur anschließen.
Sie haben kein Wohngebäude, also interessiert die Warmwasserbereitung nicht und sie müssen mit m³ rechnen. Der zulässige Primärenergieverbrauch beträgt bei dem A/V-Verhältnis von ungefähr 1 ca. 34 kWh/m³.
Der Anlagenausfwandszahl ep dürfte 3 sein.
(Herleitung: Entnahmeverluste=0, Verteilverluste=0, Speicherverluste=0, Aufwand der Erzeugung =1, Primärenergiefaktor=3)
Jahresheizwärmebedarf x ep = Q''P.
Daraus ergibt sich ein erforderlicher Heizwärmebedarf von 34/3 = ca. 11 kWh/m³ (zum Vergleich: 27.5 kWh/m²)
Das ist schlichtweg unmöglich.
Allein die Lüftungsverluste betragen schon 16 kWh/m³a.
Wenn Sie anstatt einer Direktheizung eine Speicherheizung mit Lüftungsanlage installieren, greift die "Stromlobbyklausel", dass man für 8 Jahre noch mit Primärenergiefaktor 2.0 für Strom rechnen darf. Wird aber immer noch nicht einfach und ihre U-Werte werden auch hierfür noch nicht passen.
Bitte um Korrektur, falls ich verkehrt liege ... -
Ich überlege gerade mal in die andere Richtung
Es ist ja nun ein Tagungsraum, also eben nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen gedacht. Oder liege ich damit schon falsch? Dann kommen ja § 2 oder auch § 4 in Betracht.
Es kommt ja nun auch drauf an, ob die über oder unter 19 ° beheizt werden und das eben mehr als 4 Monate.
Oder ist mein Ansatz hier völlig daneben?