Wer prüft eigentlich EnEV-Nachweise
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wer prüft eigentlich EnEV-Nachweise

Wer überprüft eigentlich Nachweise nach EnEVAbk.?
  1. ganz einfach ... im Prinzip ;-)

    Prüfung erfolgt, je nach LBOAbk., genauso, wie die Prüfung der sonstigen bautechnischen
    nachweise (Standsicherheit, Brandschutz).
    womit wir bei "im Prinzip" wären ...
    böse zungen behaupten (sinngemäß), die unteren bauaufsichtsbehörden würden
    sich einen feuchten Dreck um die Prüfung kümmern. das mag in vielen fällen stimmen,
    zumindest in Einzelfällen ist damit schon der eine oder andere Bauherr (wegen
    Brandschutz) *gewaltig* auf die Nase gefallen ...
    ein Schelm, wer denkt "da wird  -  theoretisch  -  ein Gesetz erlassen und
    • praktisch-X1234Xnicht vollzogen" ... (auch mit bußgeldern kann man die Kasse aufbessern)
  2. schon klar, usw ...

    Meines Wissens gibt es bislang lediglich in Bayern eine Vollzugsverordnung zur EnEVAbk..
    Und jetzt stell ich mir einfach mal vor, wie ein Beamter auf dem Dach des Neubaus rumkraxelt um den Kollektor nachzumessen ...
    ... und der Tag ist gerettet ;-)
  3. aber bei einem genehmigungsfreien Bauanzeigeverfahren

    wie es z.B. in Niedersachsen gibt:
    Wissen Sie wer da prüft?
    Na?
    Richtig: SIE selber! Und sonst niemand!
    Da ist es dem Bauamt sch ... egal was es dann als Unterlagen abheftet und ob der Bau dem entspricht was da steht!
    Selbst wenn es Kenntnis davon erlangt, dass der Bau der LBOAbk. oder der Wärmeschutzverordnung nicht entspricht, wird (oder darf) es NICHTS unternehmen. Diese Aussage habe ich wortwörtlich vom hiesigen Bauamt bekommen ... :-(
    Also besser: Bauen Sie ganz normal mit Baugenehmigung. Da prüft das Bauamt dann auch.
  4. rotfl, nen Beamter auf dem Dach

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    erinnert so ein bisschen an Karlso ein auf dem Dach.
    @ MLS, mit dem Brandschutz, da schreibste was. Da sich die Jungs da selber wohl nicht sicher sind, kriegst du von denen KEINE vernünftige offizielle Auskunft. Musst denen schon die §§ vorsagen :) ) ).
    Nur  -  wenn es zum Schaden kommt, dann ist der BH, so ihm nachgewiesen werden kann, dass er es gewusst hat, der Dumme. Da kann WA ein leidig Liedchen trällern. Aber, auch dem konnten/können wir helfen.
    Ich glaub nie und nimmer, dass bei der EnEVAbk. zukünftig mehr oder besser kontrolliert wird, werden kann, weil  -  wer nicht einmal in dr Lage ist einen einheitlichen Rechen- und Darstellungsweg ins Laufen zu bringen, der macht sich doch nicht die Mühe und rechnet selber, oder sehe ich das falsch?
    Grüße
    Stefan Ibold
  5. ganz entschieden jein ...

    zumindest gibt es "von höchster Stelle" "Vollzugsanweisung". das allerdings erscheint
    mir  -  noch  -  etwas theoretisch.
    aber wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat (wieder mal Brandschutz) kann
    es *heftigst* vorkommen, dass die untere Bauaufsichtsbehörde nachweise einfordert.
    auf den Normalfall möchte ich das nicht extrapolieren, weil meine Kenntnisse nur
    auf Einzelfällen beruhen. anscheinend wird aber nicht überall mit dem gleichen,
    meist löchrigen, Maß gemessen.
  6. Worüber diskutiert Ihr eigentlich?

    Wie wurde denn die WSchVO geprüft?
    Von 100 Nachweisen, die bei mir auf den Tisch kommen, sind 99 falsch. Ob sich das ausgerechnet bei der EnEVAbk. ändert?
    Wer das kontrolliert, muss die EnEV erst mal verstehen. Und hege ich doch arge Zweifel.
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. @MLS

    Ich wäre doch richtig froh, wenn bei mir die Beaubehörde prüfen würde ... aber die wollen ja nicht, obwohl ich sie auf die Brandschutzmängel zu den Nachbarhäusern hingewiesen habe.
    Dann wäre das Argument gegen den Bauträger sogar "behördlich" hieb- und stichfest (hiebfest, stichfest) ... ;-)
  8. willkommen im freien Markt ...

    das ist eben die kehrseite der medaille, auch das ist kein Einzelfall.
    leider gibt es nicht nur ein Bauvorhaben, wo die (alte) öffentlich-rechtliche
    Prüfung einigen ärger erspart hätte, der entstanden ist, weil die (neue)
    privatrechtlich zu beauftragende Prüfung gar nicht stattfand.
    andererseits:
    wie viele Bauherren rufen nach Privatisierung/Vereinfachung/Endprivilegierung?
    hinterher war's dann keiner ... OK, ich weiß auch auch, dass das Spielchen bei
    "bauträgerzwang" gar nicht sooo viel anders geht  -  und hinterher ist man immer schlauer ...
  9. Prüfung

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    von wem und wie sind die Bauamtsleutchen den ausgebildet?!
  10. da kann man sagen, was man will ...

    aber die können besser lesen als man glaubt. zumindest sollten die bauämtler in der
    Lage sein zu erkennen, ob, wie in fast jeder LBOAbk. gefordert, schriftliche! nachweise
    für Standsicherheit und Wärmeschutz beiliegen.
    das sich mitunter auf "ewig und drei tag" nichts rührt und auf einmal werden die
    herrschaften nachtaktiv und beginnen, zufriedene Bauherren zu stressen  -  das ist
    wohl verwunderlich, gell?
  11. und zur Abwechslung ...

    was fundiertes (?):-)
    zumindest was öffentlich-rechtliches ...
  12. aber nicht minder lustig

    wie heißt es da unter Punkt Baufsichtliche Prüfung: "Von der Richtigkeit der Angaben darf ausgegangen werden, wenn die Bauvorlagen
    die notwendigen Angaben, das Ausstellungsdatum, den Namen, die Anschrift, die
    Funktion oder Firma und die eigenhändige Unterschrift des für die Angaben
    verantwortlichen Ausstellers enthalten (gem. § 2 Nr. 9 AVV
    Energiebedarfsausweis). "
    Selten so gelacht :-)
    Grüße
    Bop Pao
    • Name:
    • Reg2023-Herr MP

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