Wenn ich diese Frage mit "nein" bentworten kann,
brauche ich keinen Primärenergienachweis zu führen und auch keinen
Energiepass ausstellen.
Meine zu sanierenden Bauteile dürfte ich nach dem Bauteilverfahren bemessen.
Zwischenfrage 1: Ist das richtig?
Definition "wesentliche Änderung" EnEVAbk. § 13 (Zwischenfrage 2: Gibt es noch eine andere?)
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn
1. innerhalb eines Jahres mindestens drei der in Anhang 3 Nr. 1 bis 5 genannten Änderungen in Verbindung mit dem Austausch eines Heizkessels oder der Umstellung einer Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger durchgeführt werden oder
2. das beheizte Gebäudevolumen um mehr als 50 vom Hundert erweitert wird.
Der spezielle Fall:
Bürogebäude 5000 m² (Baujahr 1980)
Dach wird saniert.
Decke über TG wird saniert.
Eine Fassade wird saniert.
Heizung komplett neu.
Kessel? Gibt es nicht! (Fernwärme)
Energieträgerwechsel? Nein!
Überlegung:
Punkt 2 gilt nicht, weil keine Erweiterung stattfindet.
Punkt 1:
Auch wenn ich alle 5 Maßnahmen des Anhang 3 durchführe, solange
ich keinen Heizkessel tausche und nicht den Energieträger wechsle,
habe ich m.E. Punkt 1 nicht erfüllt.
Frage: Sehe ich das richtig oder habe ich eine "Wesentliche Änderung"?
MfG jdb