Bestand: Habe ich eine "wesentliche Änderung"?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Bestand: Habe ich eine "wesentliche Änderung"?

Behauptung:
Wenn ich diese Frage mit "nein" bentworten kann,
brauche ich keinen Primärenergienachweis zu führen und auch keinen
Energiepass ausstellen.
Meine zu sanierenden Bauteile dürfte ich nach dem Bauteilverfahren bemessen.
Zwischenfrage 1: Ist das richtig?
Definition "wesentliche Änderung" EnEVAbk. § 13 (Zwischenfrage 2: Gibt es noch eine andere?)
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn
1. innerhalb eines Jahres mindestens drei der in Anhang 3 Nr. 1 bis 5 genannten Änderungen in Verbindung mit dem Austausch eines Heizkessels oder der Umstellung einer Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger durchgeführt werden oder
2. das beheizte Gebäudevolumen um mehr als 50 vom Hundert erweitert wird.

Der spezielle Fall:
Bürogebäude 5000 m² (Baujahr 1980)
Dach wird saniert.
Decke über TG wird saniert.
Eine Fassade wird saniert.
Heizung komplett neu.
Kessel? Gibt es nicht! (Fernwärme)
Energieträgerwechsel? Nein!
Überlegung:
Punkt 2 gilt nicht, weil keine Erweiterung stattfindet.
Punkt 1:
Auch wenn ich alle 5 Maßnahmen des Anhang 3 durchführe, solange
ich keinen Heizkessel tausche und nicht den Energieträger wechsle,
habe ich m.E. Punkt 1 nicht erfüllt.
Frage: Sehe ich das richtig oder habe ich eine "Wesentliche Änderung"?
MfG jdb

  1. In den Begründungen zur EnEV und zur AVV Energiebedarfsausweis

    steht hierzu folgendes:
    • In der Begründung zu § 13 Abs. 2 der EnEVAbk. (erster Link) ist auf S. 63 (= pdf-Seite 31) ausschließlich von "sollen" die Rede. Zitat:

    "Diese Regelungen sollen  -  ähnlich wie § 8 Abs. 2  -  zu einer vermehrten Ausstellung von Energiebedarfsausweisen auch für bestehende Gebäude führen ... "

    • In der Begründung zu § 5 der AVV Energiebedarfsausweis (zweiter Link) ist auf S. 19 von "Freiwilligkeit" und wiederum von "sollen" die Rede. Zitat:

    " ... § 13 Abs. 2 EnEV setzt freiwillige Berechnungen voraus. Die Regelung soll dazu beitragen, dass in diesen Fällen vermehrt Energiebedarfsausweise erstellt werden, ... "
    Der Gesetzgeber will also, dass unsereins vermehrt Energiebedarfsausweise ausstellt. Aber "müssen" müssen wir nicht. Im übrigen sehe ich die 3+1/1-Regelung von § 13 Abs. 2 EnEV genau so wie Sie. Nach boolescher Logik und in BASIC-Schreibweise also IF (((AnzahlAendrgn>2) AND (HeizkesselTausch OR EnergietrgAendrg) ) OR (Vnach/Vvor>1.5) ) THEN
    SichDenWolfRechnenUndNenenergiebedarfsausweisAusstellen
    ELSE
    NeKippeRauchenUndEnBierchenTrinken
    END IF
    D.h. falls weder HeizkesselTausch = TRUE noch EnergietrgAendrg = TRUE noch Vnach/Vvor>1.5 ist, dürfen Sie immer zur ELSE gehen und NeKippeRauchenUndEnBierchenTrinken. Obwohl es dem Gesetzgeber lieber wäre, Sie täten es nicht und würden stattdessen trotzdem SichDenWolfRechnenUndNenenergiebedarfsausweisAusstellen.

  2. War das "basic"? :-)

    Danke.
  3. Ich nehme ELSE :-)

    Ja, war basic, ohne Instinkt ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Wenn der Bauherr für THEN nicht zahlen will

    nehme ich auch die ELSE ;-)

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