Heizung innerhalb beheizter Hülle?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Heizung innerhalb beheizter Hülle?

So weit ich mitbekommen habe, unterscheidet die EnEVAbk. bei der Aufstellung der Heizungs- und/oder Trinkwassererwärmungsanlage zwischen einer Aufstellung innerhalb und einer Aufstellung außerhalb der beheizten Hülle.
Folgender (mein) Anwendungsfall: Heizzentrale mit indirekt beheiztem WW-Erwärmer steht im Dachgeschoss in einem kleinen Raum unterhalb der Dachschräge. Dieser Raum wird nicht beheizt (Abwärme sollte ja wohl ausreichen) und ist nur über ein im Hauskörper integriertes Treppenhaus zu erreichen, welches ebenfalls nur von der Abwärme der benachbarten Räume "lebt". Das Treppenhaus selbst ist an drei Seiten von beheizten Räumen umgeben.
Fragen: Steht die Heizanlage innerhalb oder außerhalb der beheizten Hülle?
Nach welchen Kriterien wird diese "Hülle" eigentlich bewertet?
Liegt ein nicht beheizter Raum im Hauskörper automatisch außerhalb der "beheizten" Hülle?
Vielen Dank.
  1. Die Beschreibung ist leider zu ungenau ...

    Spontane Antwort: Natürlich beheizt!
    Aber weitere Aspekte der Beurteilung sollten herangezogen werden:
    Können Sie anhand der Grundrisse und der Ansicht den geschlossenen Dämmzug konstruieren?
    (Nehmen Sie wirklich einmal einen Stift zur Hand!)
    Wo sitzt die planmäßige Dämmung (sicherlich im Sparren und an der AW)
    Wo ist die Grenze der luftdichten Gebäudehülle? (ebenso!)
    Ich denke, es wäre Ausführungstecnisch viel zu komliziert diesen Raum aus der beheizten Gebäudehülle herauszunehem.
    Ob da nun ein Heizkörper installiert ist oder nicht, halte ich für nebensächlich.
    MfG jdb
  2. @JDB

    mmmmhh, leuchtet irgendwie ein. Danke, für den Schlag auf meinen Hinterkopf, erhöht doch das Denkvermögen :-)
  3. Wenn sich der Raum mit der Heizungsanlage innerhalb

    der Systemgrenzen (= wärmeübertragenden und luftdichten Umfassungsfläche) befindet, aber nicht planmäßig beheizt ist, ist das in der Tat ein Auslegungsproblem.
    Ich würde den Raum jedoch als niedrig beheizten Raum in die Systemgrenzen mit einbeziehen.
  4. (*hartnäckignachbohr*) Was heißt eigentlich planmäßig beheizen?

    Stellt z.B. ein Gefrierschrank in einem Vorratsraum schon eine Beheizung im Sinne der EnEVAbk. dar? Ist ein Kondensationswäschetrockner ebenfalls eine Beiheizung? Oder setzt eine planmäßige Beheizung stets festinstallierte Heizkörper und/oder Flächenheizungen voraus?
    Konkret: Stellt die Abwärme einer Heizzentrale eine planmäßige Beheizung des Heizraumes dar?
  5. Was wollen Sie?

    Einen korrekt geführten Nachweis, mit öffentlich-rechtlichen Randbedingungen?
    Ich denke ja, oder?
    Dann siehe Antwort 2
    Sonst stellen Sie Frage lieber ins Heizungsforum ...
  6. Korrektur: Antwort 1

    :-(
  7. Das will ich:

    (a) den Spielraum der EnEVAbk. ausreizen (lassen).
    (b) in der EnEV nicht mit einer Heizanlage außerhalb der Systemhülle rechnen (und mit anderen Mitteln kompensieren) zu müssen (= Kohle sparen).
    (c) Informationen bekommen, um den "Energieausweis" meines Baupartners im Vorfeld auf Plausibilität zu prüfen.
    Reicht doch, oder?
    Heizungsforum ist leider von der Anzahl der Fachleuchte sehr schwach besetzt. Da die, die die EnEV umsetzen müssen, sich diese/meine Frage manchmal auch stellen müssten, dann ist die Chance, hier Antworten zu bekommen, höher.
  8. Planmäßig beheizt

    ist alles, was >= 4 Monate pro Jahr auf >= 19 °C (bzw. 12 °C) beheizt wird.
    Die Abwärme von Anlagenbauteilen oder Geräten wird zwar in den jeweiligen Raum abgegeben und in der H_T-Berechnung auch berücksichtigt (interne Wärmegewinne), ist aber meiner Meinung nach keine "planmäßge", sondern eine eher "zufällige" Beheizung. Denn eine vier- oder mehrmonatige Innentemperatur von >= 19 °C (bzw. 12 °C) ist ja dadurch keineswegs gewährleistet.
    Zur Systemgrenze steht in DINAbk. V 4108-6:2000-11 Nr. 3.1.13: folgendes:
    "Räume, die bestimmungsgemäß nicht zur Beheizung vorgesehen sind, liegen außerhalb der Systemgrenzen. "
  9. Nachtrag zu "Planmäßig beheizt"

    Lt. EnEVAbk. § 2 Nr. 4
    " ... sind beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden"
    Der Heizungsanlagenraum wäre also, wenn er selbst keinen geregelten Heizkörper hat, nur dann ein beheizter Raum, wenn die Türe zum Heizungsanlagenraum planmäßig immer offen stehen würde, was jedoch brandschutztechnisch nicht zulässig ist.
    Daher kann er nur als niedrig beheizter Raum in die Berechnung eingehen, wenn seine Fläche zur Erhöhung der internen Wärmegewinne beitragen soll. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
  10. @mr

    Vielen Dank. Diese Informationen helfen mir nun sehr weiter.
  11. Wieso helfen ihnen diese Informationen weiter?

    Bitte um Aufklärung.
  12. Warum sollten sie mir nicht weiterhelfen?

    ..
  13. Eine Hilfe ist eine Hilfe,

    wenn man nachher schlauer ist.
    Was wissen Sie jetzt, bzw. was werden Sie tun?
    Ist das so schwierig, oder ein Geheimnis?
    Ich bin mir sicher, Sie ziehen die falschen Schlüsse.
    Ich erinnere hiermit an Ihre Punkte a, b und c.
    Sie bauen einen Heizkörper in den Raum, weil Sie die Vorteile nutzen und gewissenhaft die Verordnung erfüllen wollen, gell?
    :-)
    MfG jdb
  14. Erbsenzählerei

    Na, dann nicht.
    Unter obigem Titel hake ich diesen Thread für mich ab.
  15. So will ich das aber nicht stehenlassen

    Kann ich nicht überall sein ...
    Mit Nichten werde ich ein HK im Heizraum einbauen lassen, nur um irgendwelchen öff. -rechtl. geistigen Dünnpfiff Genüge zu tun.
    Die Antwort hilft mir weiter:
    1. weiß ich nun, an welchen Stellen des Vereinf. /Monatsbilanz-Verfahrens-Berechnungsprogrammes ich ein Häkchen machen muss bzw. sollte, um wenigstens annähernd den späteren Tatsachen zu entsprechen.
    2. kann ich nun auf aufwendigere Optimierungsarbeiten hinsichtlich Kompensation einer Berücksichtigung der Heizzentrale im nicht-beheizten Bereich 'erst einmal' verzichten.
    3. kann ich nun die zeichnerische Darstellung der beheizten und unbeheizten Räume in meinen Heizungsplan-Entwürfen vervollständigen.
    4. Die Informationen im Hinterkopf speichern und warten bis mein Baufritze mir den "Ausweis" ausstellt.
    Was ist daran Erbsenzählerei? Schließlich will ich wenigstens eigenermaßen verstehen, warum ich bei der überschlägigen Berechnung meines Primärenergieaufwandes die eine oder andere Annahme machen muss und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Mühsam nährt sich das Einhörnchen. Step by step ...

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