Mindestwärmeschutz der Hülle
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Mindestwärmeschutz der Hülle
ich habe folgende Frage bei EnEVAbk.-online in Internet gefunden.
Leider stand die Antwort nicht dabei.
Für die Antwort soll ich da Geld bezahlen.
Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid?
Die Energieeinsparverordnung begrenzt den Jahresprimärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste in Gebäuden. Welche Mindestanforderungen stellt die Energieeinsparverordnung an den Wärmeschutz der Außenhülle eines Wohngebäudes?
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Dazu sollten Sie mal im Text der EnEV in Anhang 1 nachschauen
Dort finden Sie in Tabelle 1 die gesuchen Werte. Im Internet ist die EnEVAbk. vielfach im Wortlaut zu finden. Suchen Sie mal mit Google o.ä. oder schauen Sie z.B. bei Herrn Trauernicht nach.Weiterführende Links:
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Ts, zu schnell abgeschickt ...
Maximale U-Werte o.ä. finden Sie dort natürlich nicht. Dafür ist DINAbk. 4108-2 zuständig. -
Liebe Frau Mona Zbilancz ,
Das ist ganz einfachEnEVAbk.: Hauptanforderung: Begrenzung des Primärenergiebedarfs
EnEV: Nebenanforderung: Begrenzung des mittleren U-Werts (H'T)
DINAbk. 4108-2: MindestwärmeschutzDie Frage nach dem Mindestwärmeschutz, so wie Sie sie gestellt haben, hat gar nichts mit der EnEV zu tun.
Das ist baupysikalische (und hygienische) Notwendigkeit unabhängig vom "Energieeinsparen". (siehe auch Antwort mr)Da die EnEV-Anforderung für Ihre Hauptbauteile eine wesentlich höhere Anforderung stellt, und Sie keineswegs mit dem Mindestwärmeschutz ihre Außenwand oder das Dach ausbilden können,
denke ich, dass Sie eigentlich die Nebenanforderung der EnEV gemeint haben.
Diese ist eingeführt worden, um einen Mindestdämmstandard zu gewährleisten. Sonst könnten Sie ggf. mit Super-Haustechnik und einem Dämmstandard von 1980 den Nachweis erbringen.
Das wollte der Gesetzgeber nicht.
Diese Nebenanforderung, die Begrenzung des "mittleren U-Werts", erfolgt ebenfalls abhängig von A/V und soll so ca. dem Standard der alten WSVO entsprechen.Haben Sie das gemeint, Frau Mona Zbilancz?