Anrechenbarkeit einer Lüftungsanlage im Wärmebedarfsausweis nach WSchV?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Anrechenbarkeit einer Lüftungsanlage im Wärmebedarfsausweis nach WSchV?
Nach EnEVAbk. darf eine mechanisch betriebene Lüftungsanlage mit WRG nur angerechnet werden, wenn ein n50-Wert von max. 1,5/h erreicht wird. Beim Studium der WSchV 95 habe ich keinen derartigen Passus gefunden. Kann die Lüftungsanlage beim Wärmebedarf nach WSchV mit eingerechnet werden, auch wenn ein n50-Wert von 1,5/h (mit BDT nachgewiesen) nicht erreicht wird? Oder habe ich da irgend etwas übersehen?