Anrechenbarkeit einer Lüftungsanlage im Wärmebedarfsausweis nach WSchV?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Anrechenbarkeit einer Lüftungsanlage im Wärmebedarfsausweis nach WSchV?

Nach EnEVAbk. darf eine mechanisch betriebene Lüftungsanlage mit WRG nur angerechnet werden, wenn ein n50-Wert von max. 1,5/h erreicht wird. Beim Studium der WSchV 95 habe ich keinen derartigen Passus gefunden. Kann die Lüftungsanlage beim Wärmebedarf nach WSchV mit eingerechnet werden, auch wenn ein n50-Wert von 1,5/h (mit BDT nachgewiesen) nicht erreicht wird? Oder habe ich da irgend etwas übersehen?
  1. Kann angerechnet werden

    Es muss ein Verhältnis eingesetzter Elektroenergie zu rückgewonnener Wärme von 1:5 erreicht werden. Die Bescheinigung gibt es vom Anlagenhersteller. Der n50-Wert wird vom Finanzamt nicht nachgefragt.
  2. Danke,

    da habe ich doch nichts überlesen.

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