Wärmebrücken: Beiblatt 2 zur DIN 4108
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wärmebrücken: Beiblatt 2 zur DIN 4108

Gibt es irgendwo im Netz das Beiblatt 2 zur DINAbk. 4108 zum Download? Die gedruckte 48-Seiten Version für 124 DM sind für einen Bauherrn unverschämt hoch.
Falls es die DIN nicht kostenfrei oder kostengünstig zum Download gibt, gibt es vielleicht brauchbare, aufbereitete Beschreibungen zur Wärmebrückendämmung nach dieser Norm im Netz? Bei Thermopor (siehe Link) bin ich schon fündig geworden, aber mich würden noch weitere, vielleicht bessere Beschreibungen/Programme dazu interessieren.
  • Name:
  • Frank O.
  1. Diese DM 124 sind nicht nur für Bauherren zu hoch.

    Auch für Ingenieure. Aber der Beuth-Verlag hat nun mal das staatliche zugesicherte Monopol auf die Herausgabe und den Druck von Normen. Das lässt er sich natürlich auch nicht nehmen. (Böse Zungen behaupten, sowas sei "staatlich legitimierte Wegelagerei".) Daher werden Sie niemals eine Deutsche Norm im Internet zum Download finden.
    Falls Sie jedoch gerade an einer Forschungs- oder Studienarbeit über Wärmebrücken arbeiten, dürfen Sie so eine Norm in einer Normen-Auslegestelle (meist eine Hochschul-Bibliothek) einsehen und eventuell sogar fotokopieren. Vor dem Fotokopieren würde ich jedoch sicherheitshalber nochmal die Bibliothekare fragen. Man kann ja nie wissen ...
  2. Es ist schlichtweg eine Bodenlose Frechheit

    Stimmt, Namensvetter das ist auch mir zu viel. Wenn man überlegt, welche Normen man alle nur im Bereich Abdichtungstechnik (auch weiße Wanne), Fassadentechnik, Dachdeckung und Bauphysik braucht ...
    Dann müsste ich für bloße Anwesenheit schon 200 DM/h verlangen, um in ein oder zwei Jahren alle erforderlichen Normen kaufen zu können. Ich werde wohl mal wieder zur Uni fahren (bis zu Bilbliothek immerhin 800 Meter). Ich bin kurz davor, die als pdf-Dokument an alle hier registrierten dann weiterzugeben.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Das würde ich nicht so laut

    sagen. Die Beuth (elschneider) sind  -  so wie das Böse  -  immer und überall ... ;-)
  4. Pffttt

    Sollen die doch versuchen, das nachzuweisen. Die habe ich ehh gefressen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. das schönste ist ja ...

    viele "halbverbindliche" Normen (vorNormen, nicht bauaufsichtlich eingeführt, aber
    leider ohne echte alternative) verschwinden mit Einführung der "richtigen" Norm
    in Null-Komma-nix, dann erst heißt es DINAbk. xxx und nicht DIN V xxx  -  und für den Spaß
    dürfen wir (allein Bauphysik) mal eben 500 € abdrücken.
    bei den konstruktiven Normen: ähnlich.
    was mich jetzt nur interessieren würde (nachdem ich eben auf der beuthelschneiderseite war):
    wo sieht man, wie viele Seiten e. Normentwurf/e. vorNorm oder e. verabschiedete Norm hat?
    e. Link wär hilfreich ;-)
  6. @ mls

    Foto von Robert Worsch

    Ich sponsore den Beuth-Verlag auch *jajazugeb*, allerdings habe ich die DINAbk. online über

    , kostet 700 Märker im Jahr zzgl. MwSt. Da Gips auch eine Übersicht über neue Vornormen und Änderungen. Nur alle Vorschriften aus dem Verlag sind leider auch nicht drin und wenn man mal was ausdrucken will, geht's Gebastel los:-( Für den täglichen Gebrauch reicht's aber mehr als dicke.

  7. daran habe ich auch schon gedacht ...

    entweder online oder e. Normen-cd ...
    der eigentliche ärger (neben dem raubrittertum) ist aber für mich, wenn ich eben mal irgendeine
    ominöse Stahlnorm brauche  -  du glaubst nicht, wie viele Materialnormen es da gibt -
    von der Schweißtechnik mal ganz abgesehen. dann beginnt e. hundselendige Sucherei,
    irgendwann finde ich dann auch, wo ich das Bestellen kann (natürlich nur in Papier)
    und dann kommen ein paar Blätter zum Seitenpreis von 3 Altenmark ... das ist nimmer lustig.
    allein im (alten) DINAbk.-tb 191 sind über 30 Normen, die einzeln fast 1000 altemark kosten ...
    die meisten davon hat man sowieso :-(
    ich schätz, irgendwann wird morpheus, edonkey und da ganze Zeug auch von Bauherren und
    Profis entdeckt ;-)
  8. Ist das überhaupt legal: Ein Gesetz (Verordnung), das man nur verstehen kann, wenn man einige hundert € ausgibt?

    Beispiel: EnEVAbk. Anhang 1
    2.1 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
    2.1.1 Der Jahres-Primärenergiebedarf QP für Gebäude ist nach DINAbk. EN 832:1998-12 in Verbindung mit DIN V 4108-6:2000-11 und DIN V 4701-10:2001-02 zu ermitteln. Der in diesem Rechengang zu bestimmende Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist nach dem Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832:1998-12 mit den in DIN V 4108  -  6:2000-11 Anhang D genannten Randbedingungen zu ermitteln. In DIN V 4108  -  6:2000-11 angegebene Vereinfachungen für den Berechnungsgang nach DIN EN 832:1998-12 dürfen angewandt werden. Zur Berücksichtigung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind die methodischen Hinweise unter Nr. 4.1 der DIN V 4701-10:2001-02 zu beachten.
  9. Mit einigen hundert kommst kaum hin

    Und das nur für die EnEVAbk.! Bei DINAbk. 18195/2 wird es noch lustiger: gleich vier DIN A 4 Seiten mitgeltender Normen!
    Das ist meiner Ansicht nach Abzocke, sonst nix. Muss denn jeder Bauherr alle Bau-Normen kennen? Wenn er die Normen alle gekauft hat, kann er noch das Grundstück kaufen, das Haus aber nicht mehr. Ist das so gewollt? Offensichtlich nicht nur Abzocke, sondern bewusst Unwissend halten.
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. nicht für Bauherrn relevant ...

    die ganzen Normen. wär wohl etwas viel verlangt.
    wenn man aber hört, was die fachkollegen einstimmig sagen ... brauche ich euch nicht erzähln ...
  11. Nicht relevant? Ist da nicht das Problem?

    Der Bauherr unterschreibt doch "Es wird nach DINAbk. gebaut" Wie soll er eine Abnahme machen, ohne die DIN überhaupt zu kennen?
    So kommt das dich zustande: bisschen Schwarze Farbe an den Keller und dann behaupten das ist eine schwarze Wanne. Woher soll der Bauherr wissen, dass das gelogen ist? Oder ist es nicht mal gelogen, weil der Erbauer / Planer die DIN auch nicht hat?
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. glatt übersehen ...

    aber besser spät als nie:
    das funktioniert eben nicht, wenn der Bauherr die Abnahme selber macht.
    dafür braucht's e. Fachmann.

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