die "allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13" der EnEV ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
die "allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13" der EnEV ...
liegt afaik als Entwurf vom 30.10.2001 vor, ist also noch nicht durch die ländergremien
gegangen.
oder gibt es eine aktuellere, womöglich schon normative Fassung?
im Prinzip wäre demnach im Moment eine hoheitliche Prüfung (die es aber eh nicht gibt)
nicht möglich, oder?
gegangen.
oder gibt es eine aktuellere, womöglich schon normative Fassung?
im Prinzip wäre demnach im Moment eine hoheitliche Prüfung (die es aber eh nicht gibt)
nicht möglich, oder?
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neuere Fassung der AVV zu § 13
Am 19. Dezember 2001, hat das Bundeskabinett der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift - AVV Energiebedarfsausweis gemäß EnEVAbk. zugestimmt.
Wenn der Bundesrat der AVV ohne Änderungen zustimmt, wird die AVV voraussichtlich noch im Februar 2002 veröffentlicht und wirksam werden - d.h. zeitnah zum In-Kraft-Treten der Energieeinsparverordnung, die sei 1. Februar 2002 gilt.Weiterführende Links:
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift Energiebedarfsausweis
Zitat vom BMWi-Server:
"Der Bundesrat hat auch der ergänzenden "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Energiebedarfsausweis" der Bundesregierung zugestimmt, die Sie hier - einschließlich des Musters des Energiebedarfsausweises - herunterladen können. "Weiterführende Links:
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AVV jetzt in meinem EnEV-Dokument integriert
und kann abgerufen werden unter Link 1
oder
gelesen werden unter Link 2Weiterführende Links: