Nachweis Niedrigenergiehaus nach alter EnEV (Baufreigabe 2001)
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Nachweis Niedrigenergiehaus nach alter EnEV (Baufreigabe 2001)

Hallo,
wir wollen ein Niedrigenergiehaus (NEH) erstellen.
Unser Statiker hat uns den Nachweis dafür erstellt.
Nun die Frage, was muss dieser Schein alles enthalten?
Wir habe eine einzige Seite erhalten, ein Bekannter beschreibt seinen Nachweis als ein mehrseitiges Meisterwerk.
Kann es sein, dass die beiden Nachweiße so unterschiedlich ausfallen? Normalerweise gibt es in Deutschland doch für jeden Antrag und Nachweis eine feste Norm/Form.
Besten Dank
  1. Da fehlt eine Menge, aber ...

    ... der Schein an sich ist in der Tat nur eine Seite. Aber um zu dieser Seite hinzukommen, brauchen Sie mindestens 5 Seiten Berechnung. Die fehlt einfach. Der Schein reicht fürs Finanzamt. Ob es wirklich stimmt, können Sie nur anhand der Berechnung erkennen. Darin enthalten ist getrennt nach den Bauteilen:
    • Außenwände
    • Fenster
    • Dach
    • Bodenplatte
    • Decke / Wand gegen unbeheizten Raum

    folgende Werte:

    • Fläche
    • k-Wert (U-Wert)
    • Faktor
    • Tauwassernachweis nach DINAbk. 4108

    In der Zusammenfassung dann beheiztes Volumen, wärmeübertragende Fläche, Wärmedarf zulässig und vorhanden.

    • Name:
    • Martin Beisse
  2. ob die Statiker ab Morgen endlich die Finger vom Energiebedarfsausweis lassen?!

    Ich hoffe, meist haben sie den mehr als lustlos mal eben zur Statik mitgemacht, k-Frequenz gerechnet und das war es!
    Was dabei rauskommt haben wir dann meist auszubaden!
  3. Oh, schlecht geschlafen, Herr Jahn?

    Na immerhin, mal eine persönliche Note und kein stumpfes Nachgeplapper der Vorschriften. Die dann auch noch fehlerhaft. (Thema: elektr. Speicherheizung). Eine ganze Berufsgruppe so zu diffamieren ist auch übelster Stil, aber wahrscheinlich aus der Not (Auftragsmangel?).
  4. Weniger aus Not und Auftragsmangel als aus schlechten Erfahrungen mit dem Berufstand!

    Wir eh sicher bald gelöscht! Wenigstens verstecke ich mich nicht hinter irgendwelchen Spaßnamen ...
    und schreibe meine Meinung mal sehn wie lange noch!
    Aber bei Speicherheizung, sind Sie da nicht auf dem aktuellsten Stand!?
    Es wird mit dem Faktor 2 gerechnet bei Speicherheizung welche mit Lüftung kombiniert sind z.B. : baut Fa. Olsberg solche Truhen
    zum aufstellen an der Außenwand kontrollierte Lüftung mit Gegenstrom WT und einer Art Nachtspeicherkern.
  5. Etwas milder gesagt, es geht hier nicht gegen Statiker o. Architekten allgemein,

    sondern solche die besagte Berechnungen nur eben mal mit machen und sich auf Programme berufen (z.B. von KS) und nicht drüber nachdenken was sie da eigentlich ausdrucken ...
  6. da frag ich mich, ...

    hr. Jahn, aus welchen Bereichen sie ihre Erfahrungen beziehen?
    EFHAbk.?
    seit wann braucht der unkundige Bauherr dafür e. Architekten/Statiker/haustechiker?
    dafür hat man doch e. spezl, dessen bruders Sohn ... usw. (... maurergeselle ist)  -  das
    sind die wahren Fachleute in unserm Land :-))
    merkwürdigerweise *g* machen wir immer noch für EFH's Tragwerksplanung und Bauphysik.
    auch  -  und gerade  -  wenn noch ein Fachingenieur für die Haustechnik eingeschaltet ist,
    die wissen sehr wohl, dass es Abgrenzungen im Leistungsumfang zwischen Tragwerksplaner u.
    Haustechniker gibt.
    auch die Zusammenarbeit (dann allerdings bei größeren Objekten) mit vertretern der "puren"
    Bauphysik ist kein Problem, abgesehen von Reibungsverlusten und manchmal baupraktisch
    eher skurrilen wünschen :-)
    wenn überhaupt Probleme entstehen können, dann dadurch, dass die Fachplaner nicht
    rechtzeitig beauftragt werden und dadurch e. notwendige Abstimmung verhindert wird.
    den m.e. richtigen weg habe ich vor einiger Zeit ausführlicher beschrieben, ich glaube
    dem werden sie zustimmen :-)
    siehe..

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