Stell Dir vor in weniger als einer Woche gilt die EnEV und keinen interessiert's ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Stell Dir vor in weniger als einer Woche gilt die EnEV und keinen interessiert's ...

Seit ich vor ca. 6 Monaten das erste Mal über DINAbk. V4108-6, Tabelle 3 (untere Hälfte) gestoßen bin, warte ich auf Stellungnahmen und Erläuterungen aus der Fachwelt.
Form und Inhalt, inkl. Fußnoten sind eine Frechheit!
Es hanelt sich hierbei um Abminderungsfaktorn für die Bauteile gegen Erdreich oder gegen unbeheizten Keller.
Beispiel:
Für den unbeheizten Keller wird unterschieden zwischen "Mit Perimeterdämmung" und "ohne Perimeterdämmung"
Was heißt das aber?
Soll ich den komplett unbeheizten Keller mit Perimeterdämmung in einer Dämmstärke meiner Wahl dämmen?
Oder soll ich den Sockelbereich dämmen, gemäß Beiblatt 2?

Es gibt 100 vergleichbare Fragen.
Warum stellt sie keiner?

  1. Ungereimtheiten

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ich schreibe zurzeit an einem Kommentar zur DINAbk. V 4108-6 und kann das Vorhandensein von Ungereimtheiten nur bestätigen. So geht der Trinkwasserwärmebedarf im Vereinfachten Verfahren für Wohngebäude mit einer Konstante ein, egal um welches Gebäude es sich handelt. Auch die um ca. 5 % unterschiedlich hohen Anforderungen, je nachdem ob eine Blower-Door-Messung stattgefunden hat oder nicht, sind unverständlich, da ohnehin luftdicht gebaut werden muss. Mit gleicher Berechtigung könnte ich einen Bonus von 5 % zulassen, wenn der U-Wert (früher k-Wert) der Außenwand tatsächlich nachgewiesen wird. Zur angesprochenen Tabelle: die pauschalen Werte sollen angeblich größer sein als die Werte nach der exakten Gleichung, aber auch hier handelt es sich um eine Vereinfachung, die im Zusammenspiel mit anderen Bereichen in denen exakt gerechnet werden muss unverständlich ist. Das Ganze ist eben eine Vornorm, mit heißer Nadel gestrickt und teilweise von Lobby-Interessen durchzogen, siehe Blower-Door-Bonus. Tipp für den Bauträger: am meisten lässt sich an der Dämmung sparen, wenn man das angebotene Häuschen nicht zentral mit Warmwasser versorgt, sondern elektrisch dezentral. Das bringt je nach Gebäudeform bis zu 10 % Bonus. Auch ein Heizkörper im Heizungskeller kann Wunder wirken, die Anlagenaufwandszahl geht damit um über 15 % nach unten, weil die Anlage dann innerhalb der beheizten Hülle steht (die Hüllfläche wird natürlich größer und zehrt am "Einspareffekt", ich muss mal ein Beispiel rechnen).
  2. viel hüllfläche ...

    ist in diesem Fall gut, da gleichzeitig das beheizte Volumen steigt.
    der zielwert in Abhängigkeit von a/v ist also einfacher zu erreichen.
    entscheidend ist aber die oben gestellte frage von td:
    wen interessiert's?
    Dank der diversen baurechtlichen "Verschlankungen" die für die meisten Bauherren/unplaner
    nichts anderes als eine Einladung zum unterschleif darstellen, bleibt die EnEVAbk. (wie auch die
    alte WSVO) zumindest bei den meisten EFHAbk.'n graue Theorie.
    deshalb gibt es auch keinen Protest.
    die großen Herstellerverbände im übrigen brauchen auch  -  aus bekannten Gründen -
    nicht zu protestieren ;-)
  3. Geht es bei der EnEV nicht um Primärenergie?

    Also bei einem elekrischen Untertischspeicher dürfte man vermutlich beim Strom den Faktor 3 ansetzen, damit man aus der Primärenergie zu Warmwasser kommt.
  4. danke für den Hinweis Herr Wespel

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der Primärenergiebedarf für die Trinkwassererwärmung muss bei Einsatz elektrischer Energie tatsächlich mit dem Primärenergiefaktor f = 3.0 multipliziert werden. Hierdurch wird die primärenergetisch bewertete Gesamt-Anlagenaufwandszahl entsprechend schlechter. Die Anforderungen ans Gebäude sinken zwar wie oben beschrieben um ca. 10 %, dieser Effekt wird aber durch die schlechte Anlagenaufwandszahl aufgezehrt, vermutlich mehr als aufgezehrt (vorbehaltlich genaueren Nachrechnens). Meinen "Tipp für Bauträger" mit den elektrischen Untertischspeichern zur besseren EnEVAbk.-Erfüllung ziehe ich deshalb zurück.
  5. Erfahrungen ...

    Seit ca. Mai letzten Jahres setze ich mich mit der EnEVAbk. auseinander. Da kundenseitig der Wunsch nach 3-Liter-Häusern aufkam, war man sozusagen aufgefordert den Heizenergiebedarf und nicht den Heizwärmebedarf zu ermitteln. Als Tragwerksplaner, der den Wärmeschutznachweis schon immer mit aufgestellt hat, war die Anlagentechnik natürlich Neuland. Ich hatte keine Ahnung, wie eine Wärmepumpe funktioniert. Ich stieß auf eine Flut von verschiedenen Lüftungskonzepten. Insbesondere einige herstellerseitige Aussagen von Wärmerückgewinnen von 95 %-105 % und mehr bei Komplettanlagen mit Abluftwärmepumpen, brachten mich fast zur Verzweiflung, da diese  -  so dies Aussage- natürlich den Heizwärmebedarf entsprechend senken.
    Einige Hersteller nannten mir ep-Werte ihrer Anlagen, ohne die 2 wichtigsten Gegenfragen zu stellen.

    Es gab aber auch positive Erfahrungen ...
    Große (neutrale) Hilfsbereitschaft bei Experten der Anlagenseite (Firmen, Hersteller, Fachhochschulen, Institute)
    Das Tabellenverfahren nach DINAbk. 4701-T10 hat sicherlich auch einige Fehler und zu starke Vereinfachungen (m.E. z.B. der feste Heizstabanteil bei WP von nur pauschal 5 % unabhängig von Qh?).
    Grundsätzlich ist es aber für den von der "Bau-Seite" kommenden Quereinsteiger verständlich. *Lob*

    Ein Lob für die Verantwortlichen der "Bau-Seite" kann ich leider nicht erteilen. Hier möchte ich auch wirklich kein Quereinsteiger sein. Vielleicht haben die Verantwortlichen das ja extra so gemacht, damit die Führung des Gesamtnachweises auf der Bauseite bleibt. :-)

    Übrigens, die Abgrenzungen durch die Bezeichnungen "Bauseite" und "Anlagenseite" ist Realität. Wer auch immer Seminare zur EnEV besaucht hat, kann das bestätigen. Da zeigt sich dann für den Einsteiger auch ziemlich früh, dass wohl doch nicht alles so gut zusammenpasst, wie man das ursprünglich gewollt hat.

    Ein Beispiel hierzu ist die Berücksichtigung von Wärmerückgewinnen von Lüftungsanlagen bereits bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs (Bauseite). Der Heizwärmebedarf, der in der EnEV ja nur noch eine  -  wenn auch wichtige  -  Nebenrolle spielt, sieht dann "einen Augenblick lang" ganz nett (also klein) aus, muss aber bevor man in die Anlagentechnik einsteigt um den selben Wert wieder korrigiert werden. Verwirrung pur. Gefahr der doppelten Berücksichtigung.
    Es wird oftmals gesagt, hier wolle man dem Planer die Wahl lassen, die WRG auf der Bau- oder Anlagenseite zu berücksichtigen.
    Nach meinem Verständnis muss ich die WRG aber in jedem Fall auf der Anlagenseite berücksichtigen, damit auch korrigierten Wirkungsgrade und Hilfsenergien berechnet werden können.
    Wozu also vorher berücksichtigen?
    Nur der Optik wegen mal kurz den Heizwärmebedarf niedrig erscheinen lassen?
    Sind wir denn hier im Kindergarten?
    Die Senkung des Heizwärmebedarfs durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung war schon zu WSVO-Zeiten eine hervorragende Möglichkeit zu Tricksen. Die WRG ist zwar nicht dem Heizsystem zuzuweisen, wohl aber der Lüftungstechnik und die ist ja nun bekanntlicherweise auch eine der 3 Säulen der DIN 4701-Teil 10.
    Man sollte auf der Bauseite eigentlich froh sein, dass man
    diese ungenaue Berücksichtigung der WRG los wird, aber nein ...

    Diesbezüglich scheint die Verwirrung so groß zu sein, dass sogar renommierte Programmierer davon ausgehen, hier wirklich eine echte Wahl zu haben, selbst in den aktuellen Versionen.

    .---
    Die nächsten Wochen werden sicherlich sehr aufregend werden :-)


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