Energiesparverordnung und Grund- / Bedarfslüftung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiesparverordnung und Grund- / Bedarfslüftung

derzeit wurde ein Hochhaus saniert in dem eine Grund- und Bedarfslüftung von 20 bzw. 40 m³ vorgeschrieben wurde. Die Zuluft wurde über perforierte Dichtungen in Fenstern erreicht. Verträgt sich dies überhaupt noch mit der Energiesparverordnung oder gar mit der alten Wärmeschutzverordnung
  1. Antwort bezüglich EnEV

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Zu bestehenden Gebäuden (und um ein solches handelt es sich wohl) sagt die EnEVAbk. hierzu nichts aus. Bei neuen Gebäuden müssen Einrichtungen, die den Mindestluftwechsel sicherstellen sollen, einstellbar und regulierbar oder selbstregelnd sein.
  2. Ergänzung

    WSVO auch nicht. Nur zu den geforderten Dämmwerten der Bauteile.
    • Name:
    • Martin Beisse

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