Mehrpreis eines Hauses nach EnEV gegenüber Niedrigenergiehaus (NEH) nach WschVO reell?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Mehrpreis eines Hauses nach EnEV gegenüber Niedrigenergiehaus (NEH) nach WschVO reell?

Liebe Forumsteilnehmer,
folgendee Problematik: Als ich mit dem Bau-Unternehmer den Hausbauvertrag schloss, lautete ein Bestandteil des Vertrages, dass gegen einen Mehrpreis statt des Standards ein NE-Haus gemäß der WschVO gebaut wird. Durch Verzögerungen am Grundstück (Gemeinde, Erschließung, Wetter ...) werden wir nicht in der Lage sein, vor dem 01.02.02 den Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen, also geht uns die Förderung verloren.
Ich bin mir unsicher: Ist die Standard-Dämmung nach EnEVAbk. seinem Niedrigenergiehaus (NEH) nach WschVO gleichzusetzen? Ist der Mehraufwand/-Preis also in Zukunft für die Genehmigungsfähigkeit notwendig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
  1. mal andersrum aufgezäumt ...

    die Mehrungen für EnEVAbk.-Haus statt Niedrigenergiehaus (NEH)-Haus sind geringer als die von ihnen "verschenkten"
    fördermittel.
    momentan rennen alle im schweinsgalopp, um die Genehmigung zu kriegen  -  warum nur? ;-))
    und ich bekomm langsam e. WSVO95-Allergie  -  aber nimmer lang, am 01.02.02 ist Schicht :-)
    ach ja, EnEV-Systematik ist scho a bissi anders, als die der WSVO95  -  IMHO haben sie
    über den erforderlichen Aufwand vermutlich keinen Vertrag und der ist deshalb neu zu schließen.
    der kostenaufwand für Einhaltung von Niedrigenergiehaus (NEH) oder EnEV ist nicht direkt zu vergleichen,
    dies kann nur im Einzelfall durch Berechnung gelöst werden.
    zu juristischen sachverhalten fragen sie e. in bausachen kompetenten Anwalt  -  ich nichts Ahnung
  2. Sollen wir wetten

    dass nicht wenige Bauträger /Architekten /Generalübernehmer's genau diese Unsicherheit ausnutzen werden und saftige Aufpreise verlangen? Schnell noch Jura studieren und ich werde reich.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. habe gerade mal

    mit einem potentiellen Bauunternehmer für mein aktuelles Projekt gesprochen (Bauantrag vor 1.2.): ob Wärmeschutzverordnung oder EnEVAbk., der Preis ändert sich nicht. auch der Statiker bekommt nicht mehr und nicht weniger.
    • Name:
    • Herr Rossi
  4. Das würde ich wohl gerne einmal näher erläutert bekommen?

    Sie als Architekt, fragen ihren Bauunternehmer, ob's teurer wird?
    Entscheiden Sie das nicht?
    Wer von Ihnen hat denn dem anderen gesagt, was sich ändern würde?
    Wurde der Statiker gefragt, oder wurde es ihm gesagt, dass sich nichts ändert (preislich)? :-)
  5. Was hat das Wetter

    Foto von Andrea Leidenbach

    mit dem Einreichen des Bauantrages zu tun?
    Und ob die Gemeinde da noch buddelt?
    Geht es nicht doch vorher, nur um die Sache für sie zu vereinfachen?
    Andererseits wäre es schon interessant was es denn nun mehr kosten würde und warum.
  6. warum ...

    soll sich der Bauunternehmer großartige Gedanken machen ... wegen weniger als 1 %?
    vielleicht kommt ja sogar 'ne Minderung raus?
    wir müssen uns dann mal in ein paar Monaten überlegen, was für den EnEVAbk.-Nachweis
    abzurechnen ist ;-)
  7. Bakels Preisliste

    Liebe potentielle Kunden,
    Grundsätzlich freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir wahrscheinlich unsere Preise stabil halten können.
    (Für den super ep-Wert (0.90) unserer Gasbrennwerttechnik halten unsere Heizungsbauer einer nachdem anderen den Kopf hin, hihi)
    Ich habe da so'n schönen Passus gefunden, der da sinngemäß lautet: "Wenn Herstellerdaten vorliegen, sollten diese verwendet werden". Nun ja. Sie liegen mir vor! hihi.
    Alle Preise für Einfamilienhäuser ohne Keller bleiben sowieso stabil, nunmehr automatisch mit Blower-Door-Test (BDT) ohne Zusatzkosten. Was die Einhaltung der Wärmebrückenminimierung angeht, ist Papier ja geduldig, das wissen wir alle ... Da müssen wir wohl die Rechtsprechung abwarten ...
    Da unsere Häuser die WSVO um ca. 10 % unterschritten haben, wird es keine Probleme geben. Wir freuen uns auch über jeden Kunden, der eine Solaranlage haben möchte. Diese wird von uns mit € 500 nochmals intern bezuschusst. Wenn das nichts ist, Werte Kunden.
    Bei Häusern mit unbeheiztem Keller fördern wir die Solaranlage sogar mit € 750,-, dann klappt's auch mit dem alten Preis.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Gelegenheit geben ihre bisher eingeholten Angebote unterbieten zu dürfen.
    Ach so, hier habe ich abschreckende Seite gefunden: be careful! (siehe Link)
    Hochachtungsvoll,
    Ihr
    Johannes D. Bakel
    CEO Super-Billig-Bau
  8. Mehrkosten durch die EnEV für den Bauherrn

    Die Bundesregierung geht auf Grund mehrerer Gutachten davon aus, dass die Mehrkosten für den Bauherrn durch das neue Anforderungsniveau
    • bei 1  -  1,5 5 bei großen Gebäuden
    • bei 1,5  -  2 % bei kleinen Wohngebäuden und
    • bei bis zu 1 % bei Nichtwohngebäuden

    liegen werden. Bei ganzheitlichen Planungskonzepten können die Mehrkosten verringert oder ganz vermieten werden.
    Meine Meinung dazu : In der Baurealität wird es aber eher zu größeren Mehrkosten kommen.
    Die Unsicherheiten beim Planer, Angstzuschläge beim Bauunternehmer etc. verteuern Neubauten nach EnEVAbk. Standard in der Einführungszeit.


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