Bau nach EnEV oder WSchVO?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Bau nach EnEV oder WSchVO?

Liebes Experten-Team,
ich bin dabei, dieses Jahr ein Einfamilienhaus zu bauen und werde voraussichtlich vor 01. Februar 2002 den Bauantrag stellen. Das Haus wird aus Porenbetonwänden bestehen. Das UGAbk./Keller wird teilweise als Garage genutzt (Hanglage, 1 Geschoss Unterschied Straßenseite zu Gartenseite) und in Stahlbeton erstellt. Heizung in Erdgas und voraussichtlich Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung. Wenn ich vor 31.12.02 einziehe, wird der Bau nach meinem Kenntnisstand nach der alten WSchVO behandelt. Hier meine Fragen:
1. Stimmen meine Informationen bezüglich der Termine?
2. Ist folgende Überlegung richtig: Wenn ich nach EnEVAbk. 30 % höhere Anforderungen erfüllen muss, entstehen doch die gleichen Kosten wie früher für Niedrigenergiebauweise. Oder sind die Anforderungen an NE-Bauweise (alt) höher als die neue EnEV? Da ich Solarkollektoren einbauen will, kann ich doch für beides die Förderung nach der alten Regelung mitnehmen?
3. Gibt es evtl. Mehrkosten für höheren Planungsaufwand nach EnEV (hört sich für mich so an, da mehrere Ingenieure mitarbeiten, Heizung, Dämmung, Technik ...)? Auch dies wäre ja ein Argument nach der alten WSchVO zu bauen, auch ohne Förderungen.
Für kurzfristige Antworten bedanke ich mich im Voraus,
Carmen
  1. Die Frage stellt sich gar nicht

    Sie verwechseln die Jahre. Sie müssen nach EnEVAbk. bauen. Der Rest hat sich damit auch erledigt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Sie müssen nicht

    wenn für das Vorhaben vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet ist. Und die EnEVAbk. tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. So steht es in MBs Lieblingslink:
  3. Ob das noch hinhaut?

    Habe übrigens Februar überlesen. Nach meiner letzten Info ist auch das Datum der Planung entscheidend. Davon abgesehen ändert sich gar nicht soviel. Meist reichen schon kleine Änderungen in der Dämmstoffdicke. Oder auch die gerne weggelassene Perimeterdämmung.
    Wenn man bedenk, dass 90 % der Wärmeschutznachweise ohnehin falsch sind denn glaube ich nicht, dass sich das mit der NEV ändert. Eher das Gegenteil wird eintreten.
    Ach so, ich gucke immer da:
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. nicht rausreden und beschwichtigen jetzt MB :-)

    Die Quelle für Ihre "letzte Info" mit dem Datum der Planung wäre interessant zu sehen. Und von wegen da "ändert sich gar nicht so viel"! In Ihrem Link

    steht, dass (laut BMWi und BMVBW) mit der EnEV "die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem heute erreichten Standard" verbessert wird. Nach meiner laienhaften Empfindung ist das eine ganze Menge :-)

  5. und wenn jetzt immer noch Unklarheit besteht:

    beeilen sie, sich, den Bauantrag vor dem 01.02.02 einzureichen und überwachen sie persönlich,
    dass ein eingangstempel draufkommt,
    nehmen sie die Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderungen mit (400,- für 25 % besser als WSVO95 und max. 500,- für
    Lüftungsanlagen; für 8 Jahre)
    die Förderung für therm. Solaranlagen ist afaik auf rund 150,- pro m² reduziert
    Preise in DM und unverbindlich, fragen sie ihren Architekten ;-)
  6. Unbedingt noch im Januar Antrag einreichen, sie verschenken sonst Geld!

    Ich kann nur dringend dazu raten das von Herrn Sollacher genannte zu beachten, die verschenken sonst eine Menge Geld!
    Bei uns im Baugebiet gibt es mehrere Bauherren denen der Architekt zum Baubeginn im März geraten hat, wegen dem Wetter, aber davon das die dann Geld verlieren hat er Ihnen nichts gesagt. Habe mich mit zukünftigen Bauherren dieses Architekt unterhalten und die wussten von nichts. Architekt ist Auftragsmäßig überlastet und schafft es wohl vor dem Frühjahr nicht alles fertig zu bekommen und dann wird halt was vom besseren Wetter erzählt.
  7. 30 % Verbesserung! 30 % Verbesserung?

    Der Sollacher hat's wieder auf den Punkt gebracht :-)
    Also nichts wie weg mit dem Antrag.
    Und zwar nicht, weil Sie danach teurer Bauen, sondern ausschließlich wegen der alten Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung (wenn Sie denn eines bauen wollen)
    Wenn Sie also keine Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung beantragen wollen, dann warten Sie mit dem Bauantrag noch bis zum 1.2.
    30 % Verbesserung tritt nicht ein.
    Jedenfalls nicht beim Neubau eines Einfamilienhauses.
    Erst recht nicht, wenn dieses nicht unbeheizt unterkellert ist.
    Allein mit einer geplanten Solaranlage und sonst einer üblichen Brennwerttherme o.ä., dürften Sie theoretisch ihren Dämmstandard beim Hauptnachweis (Primärenergie Q''H) wieder auf ein paar Zentimeter Dämmung herunterfahren.
    Da das aber der Gesetzgeber nicht wollte, hat er eine Nebenanforderung für den Dämmstandard ins Spiel gebracht. Diese ist meistens maßgebend, wenn ich auf der Haustechnikseite regenerative Energien einsetze.
    Diese Nebenanforderung (sozusagen der ehem. mittlere k-Wert) ist i.d.R. aber etwas schlechter als die Anforderungen der WSVO.
    Die wesentlichen Veränderungen auf der baulichen Seite sind die Dinge, die wir aus aus vielen qualitätsüberwachten Neubaugebieten der letzten Jahre kennen:
    • Minimierung von Wärmebrückenwirkungen
    • Erzielung einer luftdichten Gebäudehülle

    Die sind nicht Pflicht, aber mit einem Bonus belegt, den wohl die wenigsten abschlagen werden.
    Wenn ich mich als Bauträger dazu bereit erkläre, diese beiden Punkte zu beachten (zweiteren durch Blower-Door-Test (BDT) nachweise), dann ändert sich am Dämmstandard kaum etwas.
    Wenn ich mit den zwei Punkten nichts anfangen kann oder will, dann stimmen auch die 30 %, bzw. reichen nicht einmal aus.
    Wiederholung:
    Wenn Sie also keine Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung bantragen wollen, dann warten Sie mit den Bauantrag noch bis zum 1.2.
    Für die Bauträger, die die letzten Jahre gewissenhaft gearbeitet haben, bedeuten diese Punkte keinen zusätzlichen Aufwand, sie waren schon Standard. Daher werden auch kaum wesentliche Mehrkosten entstehen.
    D. Bakel & Co. werden aber ihre Schwierigkeiten bekommen ...
    Gruß

  8. Weiterführender Link war falsch! Hier neu:

    Herr Dr. Partsch, vielleicht können Sie einmal das voreingestellte "

    " wegnehmen, es passiert leider doch immer mal wieder.

  9. Unsere Erfahrung ist,

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    dass ohne voreingestelltes

    noch viel mehr Fehler gemacht werden. Was wir aber tun können, ist die automatische Ersetzung von mehreren

    zu nur einem einzigen

    • http://
    • wenn das keine Lösung ist :-)
    • Name:
    • GP
  10. wie immer genial :) )

    Foto von Stefan Ibold

    Moin Prof.
    wie immer genial die Idee.
    Mir passiert es leider auch immer wieder. Darf aber auch als (hoffentlich) regional anerkannter Dachhansel :) )
    Grüße
    si
    • Name:
    • si
  11. Vielen Dank für rasche Antwort!

    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Ich werde auf jeden Fall den Antrag vor 1. Februar stellen auch wenn es dann nicht für NE-Standard reicht, verliere ich doch nichts, oder? . Die Kosten sind doch die selben wenn ich nach der EnEVAbk. bauen muss (30 % höhere Anforderungen, neu, gegenüber 25 % für Niedrigenergiehaus (NEH), alt) oder ist das ein Denkfehler?
    Wenn im Zweifelsfall die EnEV für mich doch besser ist kann ich ja immer noch erst 2003 einziehen.
    Kann jemand Frage 3 beantworten oder weiß das noch keiner?
    In jedem Fall möchte ich mich noch einmal für die schnelle Hilfe bedanken, da es ja wirklich eilt.
    Carmen
  12. Arrrgh! Für wen schreibe ich hier eigentlich,

    wenn's doch keiner liest, bzw. versteht?
    Entscheidend ist NICHT die Frage, ob Sie nach WSVO oder EnEVAbk. bauen, bei einem qualitätsbewusstem AN bekommen Sie das gleiche Haus.
    Entscheidend ist also, ob Sie bereit sind die billigsten Anbieter in die Wüste zu schicken!
    Von nichts kommt nix.
    Qualität erkennen, heißt die Devise.
    Entscheiden Sie sich doch für einen Billig-Bauer, sind Sie Aufgrund ihrer gesetzlichen Ansprüche mit der vereinbarten EnEV besser dran.
    Natürlich ist der Planungsaufwand durch die EnEV etwas größer, aber ob sich das kostenseitig auf ihren Kaufpreis auswirkt, bezweifle ich einfach mal ...
    Außerdem ist das doch keine Kröte, die zu schlucken ist, sondern ein Schritt in die richtige Richtung. Ihr Haus (und ihre Geldbörse) wird es Ihnen später danken.
  13. Mein Reden

    Wobei ich die 30 % nach wie vor für einen schlechten Witz halte. Wärmebrückenvermeidung ist in der DINAbk. 4108 übrigens schon "ewig" enthalten.
    Oder meinem Vorredner anschließend: wer schon immer richtig gebaut hat, braucht sich kaum umzustellen. Im Prinzip nur neue Formulare.
    Ach so: nachreichen. Die Info kommt von "meinem" Architekten
    • Name:
    • Martin Beisse

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