Die Energieeinsparverordnung EnEV tritt am 01. Februar 2002 in Kraft
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Die Energieeinsparverordnung EnEV tritt am 01. Februar 2002 in Kraft

Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

Schon vielfach wurde darüber in diesem Forum diskutiert. Auf Anregung von "Hr. Bakel" wurde nun das EnEVAbk.-Forum eröffnet. Sollte ein Forum dafür nicht reichen, so können wir auch eine Untergliederung in
  1. EnEV  -  allgemein
  2. EnEV  -  in der Architektur-Praxis (Gebäude)
  3. EnEV  -  in der Bau-Praxis (Anlagentechnik)
  4. EnEV  -  in der Recht-Praxis (Rechtliche Aspekte)
  5. EnEV  -  in der Finanz-Praxis (Kostenfragen)

vornehmen.

  1. Die Energiespar-Verordnung: Neue Standards beim Energieverbrauch

    Dann gleich mal die wichtigsten Beiträge dazu eingefügt:
    Ein wesentliches Element der Energieeinspar- und damit auch CO2-Minderungspolitik der Bundesregierung ist die künftige "Energieeinspar-Verordnung" (EnEVAbk.), die im Jahr 2001 in Kraft treten soll. An der Gestaltung des Verordnungsentwurf waren neben den zuständigen Landesministerien auch über 100 Fachverbände der Wirtschaft sowie zahlreiche wissenschaftliche Institute beteiligt. Die EnEV fasst die bisherigen Regelungsbereiche der Wärmeschutz-Verordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung zusammen und erhöht die Anforderungen gegenüber dem bisherigen Standard im Durchschnitt um etwa 30 Prozent.
    Schätzungen gehen davon aus, dass sich im Gebäudebestand zirka 40 Prozent des gegenwärtigen Energieverbrauchs durch energetische Verbesserungen einsparen lassen: Zur Ausschöpfung dieses immensen Potenzials wird die künftige EnEV einen deutlichen Beitrag leisten. Zudem soll sie Anreize zum verstärkten Einsatz von effizienten und umweltschonenden Techniken im Wärmemarkt geben. Hierzu zählen beispielsweise die Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch die Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen der Photovoltaik und Solarthermie.
    Mehr Wahlfreiheit für Investoren
    Basis für die Anforderungen der EnEV wird der Energiebedarf  -  also der rechnerische Energieverbrauch für Heizung, Lüftung Warmwasser  -  sein. Dadurch gewährt die künftige Verordnung dem Investor mehr Wahlfreiheit zwischen bautechnischen und anlagentechnischen Maßnahmen.
    Energiesparendes Bauen
    Ein Neubau muss zukünftig so errichtet werden, wie es dem aktuellen Stand des energiesparenden Bauens entspricht. Sieben Liter lautet dabei die Zielsetzung: So viel (beziehungsweise wenig) flüssigen, gasförmigen, festen oder erneuerbaren Brennstoff' sollte demnach ein Haus pro Quadratmeter und Jahr benötigen.
    Transparenz von energierelevanten Daten
    Ein weiterer Vorteil der EnEV: Der bereits bisher für Neubauten vorgeschriebene Wärmebedarfsausweis wird deutlich ausgeweitet. Durch Abbildung des Energiebedarfs werden die energierelevanten Daten in einem Energieausweis dokumentiert, um die Transparenz nicht nur für Gebäudeeigentümer und Mieter, sondern auch bei Kauf- oder Mietentscheidungen (Kaufentscheidungen, Mietentscheidungen) am Immobilienmarkt deutlich zu verbessern. Die Dokumentation der Energiekennzahlen wird zudem für den Gebäudebestand ausgeweitet: So sollen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude derartige Ausweise erstellt werden. Im Mietwohnbereich, wo die konkreten Verbrauchswerte durch die regelmäßige verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (nach Heizkosten V) ohnehin vorliegen, wollen BMWi und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Bauwesen, Wohnungswesen) standardisierte Vergleichswerte veröffentlichen. Die Zielsetzung: Transparenz erhöhen, eine gewisse Selbstkontrolle ermöglichen und damit Anreize für energetische Verbesserungen schaffen.
    Nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen
    Grundsätzlich fordert die Energieeinspar-Verordnung nur Maßnahmen, die wirtschaftlich vertretbar sind  -  sich also durch eingesparte Energiekosten amortisieren. Dies gilt auch für energetische Verbesserungen an bereits bestehenden Gebäuden, die bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen meist wirtschaftlich durchgeführt werden können
  2. Und wenn Nachrüstung nicht rentabel?

    Zitat:

    > Grundsätzlich fordert die Energieeinspar-Verordnung nur >Maßnahmen, die wirtschaftlich vertretbar sind  -  sich also durch >eingesparte Energiekosten amortisieren. Dies gilt auch für >energetische Verbesserungen an bereits bestehenden Gebäuden, >die bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen meist >wirtschaftlich durchgeführt werden können:

    Falls also eine Nachrüstung im Einzelfall nachweislich nicht wirtschaftlich vertretbar ist, gilt die EnEVAbk. nicht?

  3. Hehe, da war der Sukram schneller als ich

    Genau das ist nämlich der Knackpunkt. Es gibt schlichtweg kleine Regelung wie "Wirtschaftlichkeit" eigentlich gerechnet wird. Wir hatten in kleinem Kreis dieses Problem schon als "Opa-Problem" diskutiert. Vom Bundebauministerium steht die Antwort noch aus (seit 8 Wochen).
    Das "Opa-Problem": Wir stellen uns einen alleinstehenden Mann von etwa 90 Jahren vor, der keine Erben hat und in einem 200 Jahre alten Altbau wohnt. Dem fliegen jetzt bei einem Sturm die Dachziegel weg. Ist es wirtschaftlich, bei der Neueindeckung auch die Wärmedämmung auf U = 0,3 (war übrigens vorher 0,22, tolle Verbesserung) zu bringen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Auf die Antwort

    werden Sie sicher länger warten :-) ... naja lassen wir die Dachdämmung halt drauf und pappen die alten Dachplatten mittels Silikon mal wieder drüber :-)
    Schmarrn beiseite ... Ob's nun die alte Wärmeschutzverordnung oder die neue EnEVAbk. ist ... All diejenigen die vorher gewissenhaft Ihre Hausaufgaben gerechnet haben werden das jetzt mit der neuen EnEV auch tun ... ABER diejenigen die bisher mit den Wärmeschutznachweisen gefakt haben machen brav weiter ... Möglichkeiten gibt es genug (z.B. auch die Wärmebrücken, Energieversorgung usw. usw.) ... solange der BDT nicht vom Gesetzgeber abverlangt und das heißt vor dem Einzug vorgelegt werden muss ... wird sich in meinen Augen nichts ändern!?!
    Also machen wir mal munter weiter und lachen uns demnächst mal wieder über die neuersten Wärmeschutzberechnungen kaputt ...
    zum Glück kann der Ottonormal Bauherr die Wärmeschutzberechnungen eh nicht lesen und was bleibt ist das allbekannte Achselzucken wenn der Verbrauch mit dem ermittelten
    Verbrauch der Wärmeschutzberechnung nicht so ganz übereinstimmt :-)
    Sorry das klingt zwar geschwollen meinerseits ... ABER ich habe so viele Wärmeschutzberechnungen bereits gesehen wo ich nach dem lesen fast wieder an den Weihnachtsmann geglaubt hätte!
  5. Hat sich eigentlich erledigt ...

    habe jetzt die endgültige Fassung beim BmWi nachgelesen, die haben das Ding ja weiter verwässert: Inzwischen kann ich meinen Heizkessel offiziell bis Ende 2008 weiterbetreiben, inoffiziell also mindestens bis 2010 ;-) Dann ist er 37 Jahre alt, und ich werde ihn selber nicht mehr sehen wollen. Oder der Boiler rostet ganz durch.
    Die Begründung muss das BmWi aber noch anpassen, da ist überall noch von Ende 2005 statt Ende 2006 als Beginn der Nachrüstfrist die Rede. Gilt auch für

    Achja: In der Begründung S. 43 Punkt 3a steht auch die Begründung ;-) für die Forderung nach wirtschaftlicher Vertretbarkeit: §§ 5 und 4 Abs. 3 EnEG ;-)
    Ist bei mir eben nicht gegeben: 6  -  8 K€ investieren für jährlich ca. 15 % = 200  -  300 € Einsparung ...
    Nur beweisen werde ich's müssen. Da nutzen wohl eigene Messungen nichts: ein schönes Tätigkeitsfeld für Sachverständige.
    Jaja, die Gesetze werden auch immer schlampiger gestrickt. Keine Qualitätskontrolle.

  6. es gibt auch Ausnahmen für den Opa

    in § 9  -  4 steht bei Wohngebäuden bis zu 2 Wohnungen die der Eigentümer selbst bewohnt sind die Absätze 1  -  3 nur bei Eigentümerwechsel zu erfüllen.
    dh. er muss weder die Heizung erneuern noch die oberste Geschossdecke dämmen etc.
  7. @jahn @partsch

    @jahn
    Die 30 % erhöhten Anforderungen stimmen nicht,
    weil der Standard bereits besser ist, als die Grenzwerte der WSVO.
    Das wissen Sie und das weiß ich.
    Ich habe bis dato ca. 50 Nachweise nach EnEVAbk. geführt.
    Das nichtunterkellerte Einfamilienhaus mit einem Q''H, der ca. 10 % unter den Anforderungen der WSVO liegt, kann i.d.R. genauso weitergebaut werden. Voraussetzung: Brennwerttherme, Blower-Door-Test (BDT) (bestehen!), Wärmebrückenbehandlung nach DINAbk. 4108, Beiblatt 2
    So schlecht war der Standard nicht!

    @partsch
    Mein Vorschlag für EnEV-Untermenüs:
    EnEV-Gebäudehülle (U-Werte, Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken, BDT, etc.)
    EnEV-Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung)
    EnEV-Nachweis
    EnEV-Energiebedarfsausweis
    EnEV- ...
    Gruß
    Insbesondere "Bau-Praxis (Anlagentechnik) " kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber es sollte wohl auch nur zur Anregung dienen!?

  8. gibt ein bauen außerhalb der EnEV?

    anscheinend nicht, oder wie soll ich den momentanen EnEVAbk.-Hype verstehen?
    hat es bisher ein Forum WSVO95 gegeben?
    wird es nicht auch in Zukunft Fragesteller geben, die EnEV-Spezifika unter /Neubau
    zur Debatte stellen?
    wird man überhaupt fragen zur EnEV nach Anlagentechnik, Nachweis, Gebäudehülle
    trennen können?
    nix gegen Strukturierung, wo's Sinn macht  -  für die EnEV sollte IMHO EIN menü reichen.
  9. Natürlich reicht eine Menüpunkt zunächst,

    es ging mir lediglich um die m.E. schlecht gewählten Namen der eventuell kommenden Untermenüs. Im Nachhinein kann man da wohl schlecht was machen.

    Nur als Hinweis: Das Suchwort "EnEV" liefert jetzt schon mehr Ergebnisse als "Wärmeschutzverordnung".
    Gruß Johannes


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