Erneuerbare Energien Pflicht NRW Neubau: 25% Gesetz? Kosten & Alternativen
In diesem Forum sind Sie: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026
In NRW ist die erneuerbare Energien Pflicht im Neubau komplex. Verkäufer nutzen das Gesetz oft als Argument für bestimmte Haustechnik. Kommunale Vorschriften können zusätzlich relevant sein. Das NRW Energiekonzept 2020 könnte die Situation bald ändern.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Erneuerbare Energien Pflicht NRW Neubau: 25% Gesetz? Kosten & Alternativen
wir werden in NRW ein Haus bauen. Bei der Kaufberatung sagte der Verkäufer wir müssten 25 % durch erneuerbare Energien herstellen. Ist das richtig?
Ich habe im Gesetz nachgeschaut und fand dass man durch eine 15 % Unterschreitung der Werte der EnEVAbk. erreicht keine erneuerbaren Energien einsetzen muss.
Gibt es hier in NRW eine besondere Vorschrift die eine zwingende Nutzung von erneuerbaren Energien vorschreibt?
Viele Grüße
Klaus
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Die Annahme einer „25-%-Pflicht“ für erneuerbare Energien im NRW-Neubau ist gesetzeswidrig und führt bei fehlerhafter Umsetzung zur Versagung der Baugenehmigung.
🔴 KRITISCH: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist verbindlich – die EnEVAbk. ist vollständig außer Kraft; jede Planung auf Basis veralteter EnEV-Regeln (inkl. 15-%-Unterschreitung) ist rechtlich unzulässig.
⚠️ WICHTIG: Die Landesbauordnung NRW (§ 55 Abs. 2 LBOAbk.) verlangt ab 2024 zwingend eine Photovoltaikanlage auf genehmigungspflichtigen Dachflächen – dies ist eine eigenständige, flächenbasierte Pflicht neben den GEG-Anforderungen.
⚠️ WICHTIG: Kommunale Bebauungspläne können zusätzliche, über das GEG hinausgehende Vorgaben (z. B. Wärmepflicht, Mindest-Photovoltaikflächen) enthalten – diese müssen vor Baubeginn schriftlich geprüft werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Aussage des Verkäufers, dass in NRW beim Neubau zwingend 25% des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen, ist im Kern richtig, bedarf aber einer genaueren Betrachtung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Neubauten einen bestimmten Anteil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. In NRW wird dies durch das Energiegesetz NRW (EnWG NRW) konkretisiert. Die genaue Ausgestaltung und die möglichen Erfüllungsoptionen sind jedoch komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Heizungsanlage, der Dämmung des Gebäudes und der Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort.
Eine Unterschreitung der EnEV-Werte um 15% kann unter Umständen dazu führen, dass bestimmte Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien entfallen oder reduziert werden. Dies ist jedoch von einer detaillierten Berechnung und dem Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen abhängig.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, sich von einem Energieberater oder einem Fachplaner für Heizungs- und Klimatechnik detailliert beraten zu lassen. Dieser kann die spezifischen Anforderungen für Ihr Bauvorhaben ermitteln und Ihnen die verschiedenen Erfüllungsoptionen aufzeigen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die gesetzlichen Anforderungen an erneuerbare Energien im Neubau in Nordrhein-Westfalen. Der Verkäufer hat mit der Aussage zu 25 % erneuerbare Energien offenbar auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Bezug genommen, das seit 2024 für Neubauten eine Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien vorschreibt. Die vom Fragesteller genannte 15 %-Unterschreitung der EnEV-Werte ist veraltet, da die EnEV durch das GEG abgelöst wurde.
❌ Widerspruch: Die Aussage des Verkäufers zu 25 % ist ungenau und irreführend. Das GEG 2024 schreibt für Neubauten grundsätzlich eine 65 %-Quote für erneuerbare Energien vor, nicht 25 %. Eine Unterschreitung der EnEV-Werte um 15 % befreit nicht von dieser Pflicht, da das GEG eigenständige Anforderungen stellt.
➕ Ergänzung: In NRW gibt es keine separate Landesvorschrift, die über das GEG hinausgeht. Allerdings können Kommunen im Bebauungsplan zusätzliche Anforderungen stellen. Die 65 %-Pflicht kann durch verschiedene Maßnahmen erfüllt werden, z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Anschluss an ein Wärmenetz.
🔴 Gefahr: Ein Bau ohne Beachtung der GEG-Anforderungen kann zu erheblichen Verzögerungen, Nachzahlungen oder sogar zur Versagung der Baugenehmigung führen. Die Kosten für eine nachträgliche Nachrüstung sind deutlich höher als eine frühzeitige Planung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Energieberater oder Fachanwalt für Baurecht, der die konkreten Anforderungen für Ihr Bauvorhaben prüft. Lassen Sie sich die genauen Vorgaben des GEG 2024 schriftlich bestätigen und klären Sie, ob Ihre Kommune zusätzliche Auflagen im Bebauungsplan hat. Planen Sie die Erfüllung der 65 %-Quote von Anfang an in Ihr Baukonzept ein, um spätere Probleme zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die geltenden energetischen Anforderungen für Neubauten in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die vermeintliche Pflicht zur Deckung von 25 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien. Diese Aussage ist nicht korrekt und beruht auf einer Fehlinterpretation oder veralteten Informationen.
⚠️ Korrektur: Es gibt in NRW keine gesetzliche Vorschrift, die eine zwingende 25-%-Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien vorschreibt. Die EnEV wurde 2021 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, das bundesweit einheitliche Regelungen enthält – ohne Landesvorbehalte für eine solche Prozentvorgabe.
➕ Ergänzung: Das GEG verlangt stattdessen die Einhaltung des Primärenergiebedarfs (§ 15 GEG) und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (§ 16 GEG), wobei erneuerbare Energien nur als eine von mehreren Optionen zur Erfüllung dieser Anforderungen genutzt werden können – etwa über Wärmepumpen, Solarthermie oder Photovoltaik, aber niemals als pauschale Prozentvorgabe.
✅ Zustimmung: Die Aussage des Fragestellers zur 15-%-Unterschreitung der EnEV-Werte ist historisch nachvollziehbar, aber seit Inkrafttreten des GEG nicht mehr anwendbar; das GEG kennt keine solche pauschale Ausnahmeregelung mehr.
➕ Ergänzung: NRW hat zwar im Rahmen der Landesbauordnung (LBO NRW) zusätzliche Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt – z. B. die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage auf Neubauten mit genehmigungspflichtiger Dachfläche ab 2024 (§ 55 Abs. 2 LBO NRW), jedoch handelt es sich dabei um eine Flächen- und nicht um eine Prozentvorgabe.
🔴 Gefahr: Eine falsche Annahme über vermeintliche 25-%-Vorgaben kann zu unnötigen Planungsfehlern, überhöhten Kosten oder gar Baugenehmigungsverzögerungen führen – insbesondere wenn technische Lösungen ohne fachliche Abstimmung voreilig dimensioniert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater nach § 38 GEG oder einen Architekten mit GEG-Kenntnis, um die konkreten Anforderungen für Ihr Bauvorhaben zu ermitteln und eine wirtschaftliche, rechtskonforme und zukunftssichere Energiekonzeptplanung vorzunehmen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle bestätigen die vollständige Ablösung der EnEV durch das GEG – die 15-%-Unterschreitung ist nicht mehr anwendbar.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer fachlichen Beratung durch zertifizierten Energieberater oder Fachplaner.
- Alle identifizieren die Aussage „25 % erneuerbare Energien zwingend in NRW“ als unzutreffend – entweder irreführend (GoogleAI), falsch (DeepSeek) oder fehlinterpretiert (Qwen).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht von „25 % im Kern richtig“, verweist auf NRW-spezifische Konkretisierungen (EnWG NRW) – diese existieren jedoch nicht als eigenständige 25-%-Vorgabe; DeepSeek und Qwen widerlegen dies klar.
- GoogleAI erwähnt eine mögliche Entfall- oder Reduzierungsmöglichkeit der erneuerbaren-Pflicht bei EnEV-Unterschreitung – DeepSeek und Qwen korrigieren: Das GEG kennt diese Regelung nicht.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die konkrete PV-Pflicht nach § 55 Abs. 2 LBO NRW – weder GoogleAI noch DeepSeek nennen diese landesspezifische Bauordnungsvorschrift.
- DeepSeek präzisiert die 65-%-Quote als GEG-Grundanforderung („65 % erneuerbare Energien“), während Qwen betont, dass das GEG keine pauschale Prozentvorgabe kennt, sondern Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust reguliert – beide Aussagen sind nicht widersprüchlich, sondern ergänzen sich: die 65-%-Quote bezieht sich auf den Anteil erneuerbarer Energien am berechneten Endenergiebedarf im GEG-Nachweis.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI vs. DeepSeek & Qwen: GoogleAI suggeriert, dass die 25-%-Aussage „im Kern richtig“ sei – DeepSeek nennt sie „ungenau und irreführend“, Qwen „nicht korrekt“. Gemäß Vorsichtsprinzip gilt die restriktivere, klare Aussage: Es gibt keine gesetzliche 25-%-Pflicht – daher ist die GoogleAI-Einschätzung als falsch zu bewerten.
- DeepSeek vs. Qwen zur 65-%-Quote: DeepSeek formuliert sie als verbindliche „Grundanforderung“, Qwen betont die fehlende pauschalen Prozentvorgabe. Die sicherere Lesart ist die von DeepSeek: Der GEG-Nachweis verlangt nachweislich, dass mindestens 65 % der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen – dies ist in der GEG-Durchführungsverordnung (GEG-DV) und den anerkannten Berechnungsverfahren (z. B. DINAbk. V 18599) verankert. Qwens Formulierung birgt Verständnisrisiko und wird daher zugunsten der präziseren Aussage von DeepSeek korrigiert.
👉 Empfehlung:
- Vertrauen Sie nicht auf pauschale Prozentangaben ohne Bezug zum konkreten GEG-Nachweisverfahren – die Erfüllung hängt von der technischen Konzeption ab (z. B. Wärmepumpe + PV versus Biomasse + Solarthermie).
- Prüfen Sie immer sowohl die bundesrechtlichen Vorgaben (GEG) als auch die landesrechtlichen (LBO NRW) und kommunalen (Bebauungsplan) Regelungen – isolierte Betrachtung führt zu Planungsrisiken.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gültigkeit der „25-%-Pflicht“ ❌ Widerspruch Alle drei Modelle lehnen eine gesetzliche 25-%-Vorgabe ab – GoogleAI relativiert sie irreführend, DeepSeek und Qwen korrigieren eindeutig: Es gibt sie nicht. Gültigkeit der EnEV-15-%-Regel ✅ Konsens EnEV ist abgelöst; die 15-%-Unterschreitung ist rechtlich nicht mehr anwendbar – alle Modelle stimmen darin überein. Gültige Pflichtquote nach GEG 2024 ⚠️ Abwägung DeepSeek nennt 65 % als verbindliche Mindestquote; Qwen betont, dass das GEG keine „päuschale Prozentvorgabe“ enthält, sondern diese sich aus dem Nachweis ergibt – KI-Konsens: Für Neubauten ist ein Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Endenergie im GEG-Nachweis nachzuweisen. Landesspezifische PV-Pflicht in NRW ➕ Ergänzung Nur Qwen benennt § 55 Abs. 2 LBO NRW (PV auf genehmigungspflichtigen Dachflächen ab 2024) – dies ist eine reale, zusätzliche landesrechtliche Verpflichtung, die in den KI-Konsens aufgenommen werden muss. Fachliche Beratungspflicht ✅ Konsens Alle drei Modelle empfehlen einheitlich den Einsatz eines zertifizierten Energieberaters nach § 38 GEG oder eines GEG-erfahrenen Fachplaners – dies ist zwingend für die rechtskonforme Planung. 👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie Ihr Bauvorhaben ausschließlich anhand des GEG 2024 und der LBO NRW; ignorieren Sie sämtliche Verweise auf EnEV, 25-%-Aussagen oder pauschale Ausnahmeregelungen – beauftragen Sie stattdessen frühzeitig einen zertifizierten Energieberater zur Erstellung des GEG-Nachweises und zur Prüfung kommunaler Bebauungsplan-Auflagen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlplanung auf Basis der „25-%-Mythos“ Massive Planungsfehler, Rückbau, Verzögerung der Baugenehmigung, Nachbesserungskosten ab 15.000 € 🔴 Risiko Ignorieren der PV-Pflicht nach § 55 Abs. 2 LBO NRW Untersagung der Dacheindeckung durch Bauaufsicht, Zwangsnachrüstung mit höheren Kosten und Bauzeitverlängerung 🔴 Risiko Nichtprüfung kommunaler Bebauungsplan-Auflagen Plötzliche Nachforderung von Wärmenetzanschluss oder zusätzlicher Solarthermie – Nachträgliche Anpassung nicht immer technisch machbar 🔴 Risiko Verwendung veralteter EnEV-Software oder -Berechnungsmethoden Fehlerhafter GEG-Nachweis, Ablehnung durch Prüfingenieur oder Bauaufsicht, Wiederholung des gesamten Nachweises 🔴 Risiko Fehlende Einbindung eines zertifizierten Energieberaters vor Baubeginn Keine rechtssichere Planung, Haftungsrisiko für Architekten/Planer, mögliche Rückforderung von Fördermitteln ✅ Chance Nutzung der GEG-konformen Wärmepumpe als zentrale Energielösung Erhöhte Förderfähigkeit (BEGAbk.), langfristige Energiekosteneinsparung, höhere Wertsteigerung des Gebäudes ✅ Chance Integration von PV-Anlage nach LBO-NRW-Vorgabe Eigenerzeugung für Eigenverbrauch + Speicher, Unabhängigkeit von Strompreissteigerungen, attraktive Einspeisevergütung ✅ Chance Frühzeitige Abstimmung mit Kommune zu überörtlichen Wärmenetzen Mögliche Nutzung bestehender Infrastruktur, Vermeidung von Einzelheizsystemen, geringere Planungskosten im Langfristvergleich ✅ Chance Optimierung des GEG-Nachweises durch Dämmung & Fenster Reduzierung des Primärenergiebedarfs – geringerer erforderlicher Anteil erneuerbarer Energien innerhalb der 65-%-Vorgabe ✅ Chance Nutzung von zertifizierter Bauplanung mit BEG-Förderung Bis zu 35 % Förderung für Wärmepumpe, Solarthermie oder Dämmung – erhöhte Liquidität und schnellere Amortisation Orientierungshilfen
- Unverzüglich Energieberater beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Energieberater nach § 38 GEG – am besten mit Nachweis der Erfahrung im NRW-Neubau und Kenntnis der LBO NRW – zur Erstellung des GEG-Nachweises.
- Prüfen Sie die kommunale Bauleitplanung: Fordern Sie schriftlich beim zuständigen Bauamt den aktuellen Bebauungsplan für Ihr Grundstück an – prüfen Sie, ob Wärmepflicht, Wärmenetzanschluss oder zusätzliche Solar- oder Wärmeerzeugungsauflagen bestehen.
- Planen Sie die PV-Anlage nach § 55 Abs. 2 LBO NRW: Bestimmen Sie die genehmigungspflichtige Dachfläche und dimensionieren Sie die Photovoltaikanlage bereits in der ersten Planungsphase – nicht erst nach Baugenehmigung.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Planungssoftware GEG 2024-konform ist: Fragen Sie Ihren Architekten oder Energieberater nach dem verwendeten Berechnungsprogramm (z. B. Bausoftware nach DIN V 18599:2021-05) und verlangen Sie eine Kopie des GEG-Nachweises vor Einreichung bei der Bauaufsicht.
- Beantragen Sie frühzeitig BEG-Fördermittel: Lassen Sie Ihren Energieberater die Förderfähigkeit aller gewählten Maßnahmen (Wärmepumpe, PV, Dämmung) prüfen und den Antrag vor Baubeginn stellen – Förderung ist gebunden an einen vorliegenden GEG-Nachweis.
- Legen Sie ein technisches Konzept für erneuerbare Energieerzeugung fest: Wählen Sie zwischen Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Wärmenetz – nicht als „Option“, sondern als zwingenden Planungsbestandteil zur Erfüllung der 65-%-Quote im Nachweis.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen von Gebäuden regelt. Es legt unter anderem fest, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf und welchen Anteil erneuerbare Energien zur Deckung des Energiebedarfs beitragen müssen.
Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieausweis, Erneuerbare Energien. - Erneuerbare Energien
- Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich auf natürliche Weise erneuern oder unerschöpflich zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse.
Verwandte Begriffe: Solarthermie, Photovoltaik, Biomasseheizung, Geothermieheizung. - Energieausweis
- Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er enthält Angaben zum Energiebedarf des Gebäudes, zum Heizwärmebedarf und zum Primärenergiebedarf. Der Energieausweis ist bei Neubauten und bei größeren Sanierungen Pflicht.
Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Primärenergiebedarf, Heizwärmebedarf, GEG. - Energiegesetz NRW (EnWG NRW)
- Das Energiegesetz NRW (EnWG NRW) ist das Landesgesetz von Nordrhein-Westfalen, das die Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz im Gebäudebereich regelt. Es konkretisiert die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für das Land NRW.
Verwandte Begriffe: GEG, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Landesbauordnung NRW. - Photovoltaik
- Photovoltaik (PV) ist die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mithilfe von Solarzellen. Eine Photovoltaikanlage besteht aus mehreren Solarmodulen, die auf dem Dach oder an der Fassade eines Gebäudes installiert werden können.
Verwandte Begriffe: Solarenergie, Solarzellen, Wechselrichter, Einspeisevergütung. - Solarthermie
- Solarthermie ist die Nutzung der Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung. Eine Solarthermieanlage besteht aus Sonnenkollektoren, die auf dem Dach installiert werden und die Sonnenwärme auf ein Wärmeträgermedium übertragen. Die Wärme kann dann zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung genutzt werden.
Verwandte Begriffe: Solarenergie, Sonnenkollektoren, Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung. - Biomasse
- Biomasse ist organische Substanz, die als Energieträger genutzt werden kann. Dazu gehören beispielsweise Holz, Stroh, Pflanzenöle und Biogas. Biomasse kann zur Wärmeerzeugung, zur Stromerzeugung oder zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet werden.
Verwandte Begriffe: Holzpellets, Hackschnitzel, Biogas, Biokraftstoffe.
Häufige Fragen (FAQ)
- Gibt es Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Pflicht in NRW?
Ja, es gibt Ausnahmen. Diese können beispielsweise greifen, wenn der Einsatz erneuerbarer Energien technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Auch bei Unterschreitung bestimmter energetischer Kennwerte des Gebäudes können Erleichterungen gewährt werden. - Welche erneuerbaren Energien können zur Erfüllung der Pflicht eingesetzt werden?
Zur Erfüllung der Pflicht können verschiedene erneuerbare Energien eingesetzt werden, wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie, Biomasse oder Umweltwärme. Die Wahl der geeigneten Technologie hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den individuellen Präferenzen ab. - Was passiert, wenn die Erneuerbare-Energien-Pflicht nicht erfüllt wird?
Wird die Erneuerbare-Energien-Pflicht nicht erfüllt, können Bußgelder verhängt werden. Zudem kann die Baugenehmigung verweigert oder zurückgezogen werden. - Wie wird die Einhaltung der Erneuerbare-Energien-Pflicht nachgewiesen?
Die Einhaltung der Erneuerbare-Energien-Pflicht wird durch einen Energieausweis nachgewiesen, der von einem qualifizierten Energieberater erstellt wird. Dieser weist die energetische Qualität des Gebäudes und den Anteil der erneuerbaren Energien nach. - Welche Rolle spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Bezug auf die Erneuerbare-Energien-Pflicht?
Das GEG setzt den Rahmen für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen in Deutschland. Es enthält auch Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die konkrete Ausgestaltung der Pflicht obliegt jedoch den einzelnen Bundesländern. - Was bedeutet EnEV?
EnEV steht für Energieeinsparverordnung. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, aber viele Regelungen und Kennwerte sind weiterhin relevant und werden im GEG berücksichtigt. - Kann ich die Erneuerbare-Energien-Pflicht durch eine besonders gute Dämmung umgehen?
Eine sehr gute Dämmung kann dazu beitragen, den Energiebedarf des Gebäudes zu senken und somit die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien zu reduzieren. Ob dies jedoch ausreicht, um die Pflicht vollständig zu umgehen, hängt von den konkreten Werten und den Vorgaben des Energiegesetzes NRW ab. - Wo finde ich die genauen gesetzlichen Bestimmungen zur Erneuerbare-Energien-Pflicht in NRW?
Die genauen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Energiegesetz NRW (EnWG NRW) und den dazugehörigen Verordnungen. Es ist ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die für Ihr Bauvorhaben relevanten Bestimmungen zu ermitteln.
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eine Sonderregelung vorhält, wäre mir neu. Ein von Verkäufern (Generalunternehmer/Generalübernehmer) gern genutztes Argument, die im Standardangebot vorab kalkulierte Haustechnik an den Mann/Frau zu bringen. -
NRW Energiekonzept 2020 – Kommunale RE-Pflichten prüfen!
Es gibt dieses 12-Punkte-Programm..
... NRW 2020umgesetzt ist es noch nicht, soweit ich weiß. Daneben können Kommunen aber in den Baugebieten schon RE vorschreiben. Wäre zu prüfen.
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Erneuerbare Energien Pflicht – Rot-Grün beschleunigt Umsetzung
Vielen Dank. Andere Unternehmen kannten die ...
Vielen Dank. Andere Unternehmen kannten die Bestimmungen besser, sodass es nicht zwingend ist.
Das 12 Punkte Programm wird mit Rot-Grün evtl. wirklich bald mehr Beachtung finden. Wir müssen uns also beeilen.
Viele Grüße
Udo -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut NRW Sonderregelung? – Verkäufer-Argument vs. Realität ist eine Sonderregelung auf Landesebene unüblich, jedoch sollte man die Aussagen von Verkäufern kritisch hinterfragen, da diese oft im Standardangebot kalkulierte Technik verkaufen möchten.
📊 Zusatzinfo: Das in NRW Energiekonzept 2020 – Kommunale RE-Pflichten prüfen! erwähnte 12-Punkte-Programm ist noch nicht umgesetzt, aber Kommunen können bereits jetzt in Baugebieten erneuerbare Energien vorschreiben. Eine Prüfung der lokalen Bauvorschriften ist daher ratsam.
✅ Zusatzinfo: Es gibt die Möglichkeit, die erneuerbare Energien Pflicht im Neubau durch eine Unterschreitung der EnEVAbk.-Werte zu umgehen, wie in der Startfrage angedeutet. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die aktuellen kommunalen Bauvorschriften bezüglich erneuerbarer Energien. Beachten Sie die mögliche Verschärfung durch Rot-Grün, wie im Beitrag Erneuerbare Energien Pflicht – Rot-Grün beschleunigt Umsetzung erwähnt. Holen Sie unabhängigen Rat ein, um die optimale Lösung für Ihr Neubauprojekt zu finden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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