Luftwechselrate gemessen = 1,4. Vereinbart war 1,0. Und jetzt?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Luftwechselrate gemessen = 1,4. Vereinbart war 1,0. Und jetzt?

Habe vertraglich die Erreichung einer LWR von 1,0 mit dem Bauträger vereinbart. Nach 4 BDT Messungen und entsprechenden Nachbesserungen kommen wir weiterhin nur auf 1,4. Weitere Ursachensuche wäre wohl unangemessen aufwendig und ich glaube, mit 1,4 kann ich auch leben. Aber wenn ich schon auf Nachbesserung verzichte  -  wie ist der "Schaden" zu beziffern, der durch die 0,4 LWR Differenz entsteht? Wie hoch z.B. ist in etwa der zusätzliche Lüftungswärmeverlust anzusetzen? Hat jemand eine Idee (nur Größenordnung)? Der Bauträger will mir 1500,- € nachlassen. Innenvolumen V ist 745 m³. Ich Stelle hier die Frage, bei der EnEVAbk. Diskussion war ich wohl falsch. Danke.
  1. Mal aus dem Bauch

    Mit n50=1,4 können Sie keinen nennenswerten Mehrverbrauch seriös herleiten. Sie sollten das Angebot annehmen.
    • **Beginn unseriöse Bauchrechnung***

    zul n50 = 3.0 entspricht n1=0,7 1/h
    angestrebt:
    n50=1.0 1/h, daraus n1 geschätzt: 0,2 1/h
    erzielt:
    n50=1.4 1/h, daraus n1 geschätzt: 0,3 1/h
    Ein Luftwechselratendifferenz von 0,1 1/h entspricht ca. 6 kWh/m²a Heizwärmebedarf.
    Bei angenommenen 150 m² Wohnfläche ergeben sich 900 kWh/a also ca. 90 Liter Öl/Jahr.

    • **Ende unseriöse Bauchrechnung***
  2. Doppelt

    Sie haben nach EnEVAbk. nicht 150, sondern 745/0.8*0.32=298 m² beheizte Nutzfläche. Also sind's unseriöse 180 Liter Öl/Jahr.
  3. Gegenfrage

    Foto von Stephan Langbein

    was mach der TÜV, wenn Ihr Auto doppelt soviel Dreck rauspustet, als erlaubt? Bekommen die das Kleberl?
  4. Verfahren A oder B?

    Hallo erstmal,
    eigentlich wollte ich mich ja nicht einmischen ...
    ... aber da die Luftdichtheitspäpste seit kurzem um grundlegende Definitionen streiten ...
    hier doch noch 3 Zusatzfragen:
    Warum wurde eine Luftwechselrate von 1,0 (je h) vereinbart?
    Wie erfolgt die Lüftung des Objektes?
    War in Ihrem Vertrag eine Blower-Door-Messung nach Verfahren A oder B vereinbart? Wurde auch so gemessen, wie es im Vertrag steht?
    Unabhängig davon, hier meine Meinung zum erreichte Mess-Ergebnis:
    Sie können mit diesen Werten sehr gut leben.
    Wenn Sie dringend Geld brauchen, sollten Sie das Angebot unbedingt annehmen!
    Der Gegenpartei könnte geraten werden, die Aufrechterhaltung Ihres Angebotes zum Preisnachlass von der Beantwortung Ihrer Fragen abhängig zu machen.
    Ansonsten schließe ich mich gern den Ausführungen von JDB dem Grund nach an!
    MfG
    KPS
  5. 3 Antworten dazu

    1) um eine möglichst sorgfältige Bauausführung zu bewirken, damit geringe Lüftungswärmeverluste zu erzielen und nicht zuletzt, um die Wirksamkeit der Lüftungsanlage zu untersützen. Der Bauträger hatte mit 1.0 kein Problem: "schon oft erzielt" ... na also.

    2) Zentrale Lüftungsanlage mit WRG (Westaflex 250) und EWT.

    3) im Vertrag wurde das Verfahren nicht spezifiziert, gemessen wurde nach Verfahren A. Warum die Frage?
    Ich finde einfach, wenn 1.0 vereinbart ist, sollte es auch erreicht werden (sieht übrigens der Bauträger auch so).

  6. Unterschiedliche Bewertungsziele  -  unterschiedliche Abdichtung

    Hallo Herr Conrad,
    wenn im Vertrag keine Angabe zur Wahl des Verfahrens enthalten ist, könnte man gegebenenfalls davon ausgehen, dass sich die vom Bauträger versprochene Luftwechselrate allein auf die Qualität der Hüllfläche bezieht.
    Dann hätte nach Verfahren B gemessen werden müssen.
    Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Damit kann also auch zur Qualität der thermischen Hülle allein keine Bewertung erfolgt sein.
    Das Verfahren A stellt darauf ab, dass das Gebäude incl. der für das Betreiben der Lüftungsanlage notwendigen Öffnungen in der Gebäudehülle  -  die dann auch für den Zeitraum der Messung nicht abgedichtet werden dürfen (!)  -  geprüft wird.
    Von der Wahl des Messverfahrens ist also der Grad der jeweils vorzunehmenden Abdichtungsarbeiten (für den Zeitraum der Messung) abhängig!
    Möglicherweise könnten diesbzgl. Missverständnisse aufgetreten sein!
    (s. dazu auch:

    MfG
    KPS

  7. Kurzer Nachtrag ...

    Kurzer Nachtrag zum schnelleren Auffinden der in o.a. Link gemeinten Informationen: Bitte Staffel 5 auswählen und dort zu den zutreffenden Kommentaren zur Luftdichtheit scrollen!
    MfG
    KPS
  8. Dann ist das Ergebnis ja noch schlechter, oder?

    Vielen Dank für den Link. Demnach hätte in meinem Fall (laut Prüfbericht wurde Verfahren A angewendet) keine temporäre Abdichtung der Zu- und Fortluftdurchlässe sowie z.B. des Schornsteins erfolgen dürfen. Dies ist aber bei der Messung gemacht worden. Wären diese Öffnungen nicht verschlossen worden, wäre ja das Ergebnis noch schlechter ausgefallen! Ich kann mir allerdings gar nicht vorstellen, wie ohne Abdichtung dieser Öffnungen eine LWR von 1.0 erzielt werden soll. Regelung erscheint mir nicht plausibel ... Demnach wäre ja mein Haus doch undichter, als ich dachte. Oder habe ich da einen Denkfehler?
  9. Korrekte Schlussfolgerungen

    Hallo Herr Conrad,
    konnte keinen Denkfehler feststellen!
    Vielleicht noch 2 relevante Fragen im Nachgang:
    1. Wie hoch waren die größten Druckdifferenzen der jeweiligen
    Über- bzw. Unterdruckmessreihe?
    2. Wie erfolgte bisherige Ursachensuche (Leckageortung mit
    Quantifizierung der Luftströme je Leckage mittels
    Thermoanemometer?) und bei bei welcher Gebäudedruckdifferenz
    fand diese Suche statt?
    MfG
    KPS
  10. "Das A/B-Dilemma der Blower-Door-Messung"

    Hier finden Sie eine Zusammenfassung des augenblicklichen Standes:
  11. Antwort an Herrn Stieler, Daten der Messung

    Hallo  -  etwas spät, aber vielleicht trägt es noch zur Erhellung bei.
    zu Frage 1) Druckdifferenzen: Ich nehme mal an, das steht in der Spalte "Gebäudedruck", da gibt es Werte zwischen -61 bis -23 Pa, abnehmend.
    zu 2) Ursachensuche zuerst nach Gefühl und dann auch mit Rauch, der an den verdächtigen Stellen eingeblasen wurde. Keine Quantifizierung der Leckage mit Thermoanemometer. Bei welchem Unterdruck  -  weiß nicht genau, s. Antwort zu Messreihe. Das größte Problem scheint am Schornstein zu sein  -  evtl. durch die Hinterlüftung des Mantelsteins. Konnte man aber nicht genau eingrenzen. Jedenfalls könnte ich zu Herrn Trauernicht's Fotos die ein oder andere "Bauschaumorgie" hinzufügen ...

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