KfW60: Erreichbar mit Keller < 4 Monate beheizt gerechnet?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus
KfW60: Erreichbar mit Keller < 4 Monate beheizt gerechnet?
Habe im Bauvertrag mit meinem Generalunternehmer die Erreichung der KfW 60 Kriterien vereinbart. In der EnEVAbk. Berechnung des Statikers kommen wir aber auf einen Jahresprimärenergiebedarf von 74 kWh/m² a. Nun möchte der Generalunternehmer den beheizten Hauswirtschaftsraum im Keller in die Rechnung eingehen lassen als "weniger als 4 Monate im Jahr beheizt", um damit die 60 kWh/m² a zu erreichen. Offenbar (so habe ich das verstanden) möchte er damit den gesamten Keller aus der beheizten Gebäudehülle herausrechnen. Ist das legitim? Welche möglichen Konsequenzen sollte ich beachten? Herzlichen Dank.
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falscher weg!
ohne beheizten Keller geht das gar nicht.
Der Wert wird schlechter.
z.B. kleinere Nutzfläche führt zu höherem ep bei GLEICHER Technik.
keine Chance anhand der Geometrien!
von 74 bis 60 sind Welten!
Technik muss her: Solaranlage, LA mit WRG, WW-Zirkulation canceln -
@JDB, des musch mir jetzt erklären
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Warum sinkt der zulässige Wert (Q'P) bei kleiner werdendem A/V-Verhältnis?
Weil: Je größer der Bau, desto gut!
Ist zwar schizophren, weil der absolute Verbrauch natürlich mit Keller mehr beträgt, aber der m²-bezogene sinkt. -
So gesehen gebe ich Thorsten recht.