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Dämmung Türen? k-Wert?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Dämmung Türen? k-Wert?

Liebe Sachverständige Bei all meinen Bemühungen den Wärmeschutz an unserem Hause nachzuvollziehen, habe ich auch in dem Forum keine Antworten auf die Frage der Dämmung der Türen bzw. deren k-Wert gefunden. Was sagt denn die Wärmeschutzverordnung, bzw. deren Anwendung dazu? vielen Dank Klaus Kulicke
  1. Die sagt nicht viel ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Die sagt nicht viel die gültige Wärmeschutzverordnung (Stand 1995) sagt zur Haustüre nicht viel. Dort wird speziell nur über "Fenster, Fenstertüren und Dachfenster" geschrieben. Da für die Häuser ein Jahresheizwärmebedarf berechnet wird, kann das einzelne Bauteil Haustüre auch mal einen schlechteren k-Wert haben. Der Fugendurchlasskoeffizient liegt bei Haustüren laut DINAbk. 4108 bei 2,0. Das ist erreicht, wenn mindesten eine Dichtung ringsum läuft. *** Im Referenten-Entwurf zur EnEVAbk. 2000 wird die Haustüre mit einem U-Wert (so heißt der k-Wert dann) von 2,5 W/m² x K. erwähnt. Bei den vielen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Haustüren und den dadurch ständig schwankenden k-Werten ist dies auch durchaus sinnvoll. MfG Jürgen Sieber
  2. Ergänzung: Kellertüren

    Da habe ich bei meinen Suchen anscheinend nicht viel überlesen. Aber ich dachte hauptsächlich an Innentüren zwischen Warm- und Kalt-Keller, da habe ich überhaupt nichts gelesen. Macht es sich die WschVo da so einfach? Bei 3 Kellertüren gegen das beheizte Treppenhaus kommt schon einiges an Wärmeverlusten zusammen. MfG Klaus Kulicke
  3. Tür ist wie Wand zu sehen?

    Wenn keine Tür zum Keller wäre, müsste die Wand als Bauteil doch einen Mindest-k-Wert erfüllen. Eine Tür sehe ich also als Bauteil mit einem bestimmten Aufbau (Pressspan, Luft, Pressspan). Der k-Wert für das gesamte Bauteil sollte dann auch die Anforderungen der DINAbk. 4108 erfüllen. Was passiert im Extremfall, wenn die ganze Kellerwand aus einer Tür besteht. Dann muss die Tür halt die Anforderungen erfüllen.
  4. m.E. so

    Foto von Stefan Ibold

    Hallo zusammen, m.E. muss bei den Innentüren zwischen den beheizten TReppenhäusern und den unliebsamen ungedämmten Kellerräumen die Tür die Anforderung einer Wand erfüllen. Luftdicht muss die eigentlich auch sein. Selbst wenn sie das wäre, ist das völlig praxisfremd. Eine Tür bleibt auch mal kurzfristig offen stehen. Diese Innendämmungen führen regelmäßig zu Streitereien. Mein Tipp hier, auch unter Berücksichtigung evtl. späterer Nutzungsänderungen der oder eines Kellerraumes, immer die Kelleraußenwände dämmen. Damit sind Wärmebrücken erheblich einfacher zu vermeiden. MfG
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