Grundriss-Diskussionen
Haus- & Grundstückplanung Südgrundstück Trapezförmig
- Gästebad mit Dusche
- Flur mit Garderobe
- Büro (welches als altersgerechtes Schlafzimmer umfunktioniert werden kann)
- großer offener Wohnbereich (Kochen, Essen, Wohnen)
- Speisekammer
Ob nun aber ein schmales, ein breites oder ein Winkelhaus die beste Lösung ist und ob wir uns lieber gerade oder schräg zum Süden stellen sollten, darüber zerbrechen wir uns gerade den Kopf. Vielleicht habt ihr ja Ideen für die Planung oder Hinweise wie man hier am besten vorgehen sollte. Ich habe hierzu auch den Bebauungsplan (das Grundstück ist mit einem roten X markiert). Darüber hinaus gilt es noch zu erwähnen, dass sich das Grundstück in Baden-Württemberg am Stadtrand zu einem Wald befindet.
Viele Grüße
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Höhenangaben reden mit
Hallo Piet, ich bin hier frisch hinzugestoßen und hoffe, daß Dir eine Antwort auch auf eine zehn Monate alte Frage noch nützt (aktuell ist die Bauwelt ja voller Wartender).Du schreibst von 170 qm auf zwei Vollgeschossen. Soweit das geradwandige Geschosse - also das Baumuster "Stadtvilla" - meint, folgt daraus eine Grundfläche des Hauses von circa 100 qm. Betrachten wir nun Dein Grundstück näher: es hat außer Form und Größe (mal 0,4 reicht schon´mal bequem aus) auch einen Geländeverlauf und im Bebauungsplan auch Höhenbegrenzungen.
Das Grundstück weist im Bereich der benötigten Grundfläche etwa einen ganzen Meter Höhenunterschied auf, was mit Deinem Plan, mit Keller zu bauen, schon einmal gut paßt (und zwar wohl am ehesten für einen Nutzkeller, weil die Hanglage nicht so stark ist, sich pro Wohnkeller stark zu machen.
Deine bebauungsplangebende Gemeinde ist so nett, Dir die Planung zu erleichtern: bei Hanglagen ist es nämlich oft eine für Laien schwer durchschaubare Rechnerei, die Höhenbegrenzungen für Traufe und First in die Praxis zu übersetzen. Hier ist es einfach gelöst, indem eine eindeutige Angabe eingezeichnet ist, welche Höhe hier für Dein Grundstück als Ausgangspunkt dieser Höhenmessung gelten soll (wenn ich es recht entziffere, sollen es hier 210,5 Meter ü.NNA. sein). Idealerweise positionierst Du Deine Haushöhen also so, daß der fertige (also belegte) Erdgeschoßfußboden ebenfalls in etwa diese Höhe anpeilt.
Der blaue Rahmen gibt neben den gesetzlichen Grenzabständen die Begrenzung vor, in welchem Bereich Dein Haus stehen darf. Ob eine Garage auch außerhalb dieses Rahmens stehen dürfte, ist aus der Zeichnung allein nicht zu ersehen.
Desweiteren siehst Du einen grünen Kreis, der wohl einen vorgesehenen Baum darstellt; und desweiteren einen Freiformumriß, der wohl einen Bestandsbaum darstellt (der möglicherweise stehen bleiben muß, hier könnte dann also nicht Deine Einfahrt sein).
Detaillierter müßte man Deine Frage im Dialog weiter erörtern. Auch wäre Dein Alter zu wissen hilfreich, um die Sinnhaftigkeit der angedeuteten Altersplanung einzuschätzen.
Ich hoffe, daß Du noch mitliest. Grüße vom Mittelrhein Thies "11ant" Hoffmann