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Grenzbebauung
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Grenzbebauung 12.05.2015    

Hallo, wir haben vor zwei Jahren ein Doppelhaus gebaut. Da es sich hier um ein Neubaugebiet handelt, hatten wir links noch keinen Nachbar. Nun fängt dieser Nachbar an zu bauen. Er bestellte hierfür einen Vermesser der sein Grundstück letzte Woche eingemessen hatte. Daraufhin kam ein Schreiben wir wären mit unserem Garten und Terrasse auf seinem Grundstück. Der Vermesser benutze zur Vermessung nur den vorderen Grenzstein. Wir haben nun beide Grenzsteine (vorne und hinten ) am Grundstück freigegraben und eine Richtschnur gespannt. So hatte dies auch unser Landschaftsgärtner beim Bau unserer Terrasse praktiziert. Nach der Richtschnur sind wir ca. 5 cm vom Nachbargrundstück entfernt. Was man deutlich sehen kann. Der Vermesser unseres Nachbarn schickte jedoch ein Brief er hätte richtig vermessen und wir müssen die Terrasse zurück bauen. Wie sollte man sich hier verhalten?

  1. Grenzpunkte 12.05.2015    

    Grenzpunkte sind im amtlichen Kataster enthalten und funktionieren ohne Grenzsteine. Ihr Landschaftsgärtner ist ein Amateur. Gültig sind nur die Punkte aus dem Kataster, auf die jeder Vermesser Zugriff hat. Sie sollten dem Vermesser glauben oder einen eigenen Vermesser beauftragen. Grenzsteine und Schnur spannen war gestern.

    Name:

    • Klaus Kirschner

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