Rechtsanwaltskanzlei
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Rechtsanwaltskanzlei

Guten Tag,

ich wende mich an Sie mit der Bitte um Rat, ob ein mir zur Miete angebotener Raum (Neubau, Raumaufteilung noch möglich, 180 m² Fläche, Atriumgebäude, 1. Stock) überhaupt für ein Büro, hier Anwaltskanzlei, geeignet und nutzbar wäre.

Es gibt eine Fensterseite, 2 Seiten ohne, Eingangsseite vom Atrium tw. auch Fenster.

In der Mitte klafft eine große Freifläche. Für rd. 180 m² gelingt es mir nicht, mehr als 3 (Aufgrund der Fensterabstände) große ArbZi zu gestalten. Ich hätte gerne einige Räume mehr durch optimalere Gestaltung.

Gibt es eine Einschätzung Ihrerseits?

Meinen laienhaften Versuch füge ich bei.

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar, sei es Finger weg, weil nicht geeignet oder nicht gestaltbar; ggf. wie umsetzbar.

Vielen Dank vorab.

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • RA H
  1. Rechtsanwaltskanzlei  -  Ergänzung

    Grundriss in schön nachgereicht

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • RA H
  2. Hmmm ...

    Hmmm von einer ersten Einschätzung her sollten 180 m² für drei Büros doch ausreichend sein. Das ist einiges an Platz.

    Wenn Sie sich optimalere Gestaltung wünschen, dann lassen Sie das doch einmal von einem Architekten oder Innenarchitekten bzw. Einrichter durchplanen! So stellen Sie auch sicher das alle Anforderungen der ArbStättV eingehalten sind.

    Gleichzeitig sollten Sie Aufgrund der Fensterlosen Seiten auch über eine dedizierte Lichtplanung nachdenken. Ebenfalls muss hier die ArbStättV eingehalten werden.

    Schwerlich etwas das sich im Forum einfach so diskutieren lässt.

  3. Hallo, es geht mir hier zunächst ...

    Hallo, es geht mir hier zunächst um eine erste Einschätzung, ob der Raum (12x15 m ) überhaupt bürotauglich ist. Sprechen die 2 Fensterlosen Wände nicht grds. dagegen?

    Ich wollte auch zum Ausdruck bringen, dass die 180 m² natürlich groß sind, aber offenbar nicht mehr als 3 vernünftige Arbeitszimmer zulassen?

    Insoweit geht es auch darum, ob ein Architekt hier im Anfangsstadium grds. sinnvoller wäre, als dieses Forum, weil ich dem auch nicht mehr zeigen kann, als hier dargestellt. Für eine spätere Detailplanung ist das später dann sicherlich der Fall.

    Danke für Ihre Mühe.

    • Name:
    • RA H
  4. zu wenig Infos

    Welche Nutzung steht in der Baugenehmigung? Gibt es ein Brandschutzkonzept? Sind die Toiletten Be- und Entlüftet (Belüftet, Entlüftet)? Sind die Lüftungskanäle für diese Einheit? Haben die gefangen Räume eine separate Lüftung? Was sagt der Energiepass über die Heizkosten? Sie brauchen einen Architekten, der das vor Ort begutachtet und Sie berät. Wenn irgend etwas nicht stimmt macht das Bauamt den Laden wieder zu, als Anwalt sollten Sie das wissen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. Ihre aufgeworfenen Fragen (Technik etc.) erledigt ...

    Ihre aufgeworfenen Fragen (Technik etc.) erledigt Ihre aufgeworfenen Fragen (Technik etc.) erledigt der Bauherr/Vermieter. Die sind hier nicht relevant. Es geht allein um die Frage des Grundrisses, ob dieser Raum als Büro gestaltet werden kann und ob z.B. mein beigefügter Entwurf von Ihnen für gut bzw. geeignet befunden oder als verbesserungswürdig angesehen wird. Details kann ein Architekt später immer noch klären.

    Bitte helfen Sie mir ausschließlich unter den grundsätzlichen Gestaltungsgesichtspunkten.

    Danke für Ihre Mühe.

  6. So wenig, ..

    wie mir ein Anwalt in einem Rechtsforum einen Brief konzipieren kann. so wenig wird Ihnen hier wohl jemand sagen können, was geht und was nicht. Zu einer guten Planung gehört nicht nur "irgendwie" Räume zu erzeugen. Diese Räume haben untereinander und zu anderen Räumen (Sekretariat, Archiv, Besprechung, Warten, ...) Beziehungen, die auch funktionieren müssen. Außerdem ist die Frage, ob Sie 20 oder 50 m² je Büro haben wollen usw. Machen Sie also eine Liste der Räume, die Sie benötigen, ermitteln Sie, wie groß die min/max sein sollten, welche Raumbeziehungen Ihnen wesentlich sind und damit ab zu einem Planer/einer Planerin. Die/der kann dann auch das Baurecht und die Arbeitsstättenverordnung mit einbeziehen (und was ggf sonst noch zu beachten ist)

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