Neubau kleiner  -  Nennmaß verändert nach Kaufvertrag
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Neubau kleiner  -  Nennmaß verändert nach Kaufvertrag

Hallo zusammen,
wir lassen gerade ein Reihenhaus bauen und haben festgestellt, dass nachträglich die Pläne verändert worden sind und so das Haus kleiner (geringfügig) und deutlich schlechter nutzbar geworden ist (was uns sehr stört). Nun möchte uns der Bauträger mit dem Stichwort "Toleranz" abwimmeln, aber hier liegt doch kein Toleranzproblem vor, sondern das Nennmaß wurde verändert.
Kann uns da jemand weiterhelfen, bzw. kennt jemand die rechtliche Lage? (Baurecht: Rheinland-Pfalz)
Vielen Dank!
  1. um welche Größe geht es denn?

    Was wurde wie verändert? Wie begründet sich die Einbuße bei der Nutzbarkeit? Lässt sich hier die Nutzungseinbuße tatsächlich plausibel nachweisen, so wäre evtl. ein Wertausgleich (Schadenersatz) denkbar.
  2. Ja nün ...

    Das mit den Toleranzen kenne ich aus dem Zusammenhang, dass das tatsächlich vor Ort gemessene, von den Planungen etwas abweichen darf (z.B. etwas falsch gemauert, Putz drauf, Dachschräge bzw. 1,50 m Linie nicht 100 %-ig exakt ermittelt). Wie groß die zumutbare Abweichung sein darf, weiß ich aber nicht so genau.
    Etwas anders sehe ich aber hier die Sache:
    Haus wurde geplant und mit Plänen/ Planung verkauft.
    Nun aber ändert (!) der Bauträger/ Generalunternehmer die Planung. Und zwar wird es kleiner. Hier kann man ja wohl kaum von Abweichungen oder Maßtoleranzen oder sonst was sprechen, sondern eine Sache wird  -  bewusst  -  durch einen planerischen Eingriff zum Nachteil des Käufers verändert. Maßtoleranzen können jetzt noch oben drau kommen.
    Mit Toleranzen würde ich mich hier nicht abwimmeln lassen. Das nämlich sind es nicht!
    Frage: Wie gravierend ist denn die Verschlechterung? Im Zweifelsfalle würde ich mich anwaltlich beraten lassen und den Kaufvertrag  -  wenn nicht anders möglich  -  rückabwickeln.
    Mal wieder ein tolles Beispiel für einen seriösen Bauträger/ Generalunternehmer.
    Thomas
  3. Der Reihe

    nach:
    1.) Ist es ein Bauträger? (verkauft in einem Vertrag Grundstück mit Haus) oder
    2.) ist es ein Generalunternehmer/GÜ? (baut das Haus auf Ihrem Grundstück?
    Wenn 1) erst mal prüfen ob laut Bauträgervertrag Abweichungen Aufgrund behördlichen Anordnungen o. ähnlich zulässig sind. Wenn ja, in welcher Größenordnung? Dann vergleichen mit den tatsächlichen Abweichungen.
    Wenn 2) dann sind Sie Bauherr, und Planänderungen müssen von Ihnen abgezeichnet/angeordnet/genehmigt werden.
    Aber erst mal:
    Welche Abweichungen in welcher Größenordnung gibt es es denn?

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