Muss der Bauherr den Bauplan richtig lesen können?
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Muss der Bauherr den Bauplan richtig lesen können?

Hallo, wir haben 2005 in Baden-Württemberg ein Fertighaus geplant und bauen lassen. Dem Architekten der Baufirma zeigten wir ein Bild, wie die Gaube auzusehen hat. Dann lief alles, die Pläne sahen gut aus. Als dass Haus stand, merkten wir, dass die Gaube nicht über den Balkon gezogen wurde, wie von uns gewünscht. Im Bauplan ist uns als Leihe das nicht aufgefallen.
Die Firma würde uns für rund 4000 € die Gaube über den Balkon ziehen. Wir denken aber, dass es nicht zumutbar ist, dass wir einen Bauplan exakt lesen können und als Leihe uns jede Kleinigkeit  -  auch im Vertrag- auffällt, ob alles so korrekt ist. Die Baufirma sagt, dass wir mit den Plänen einverstanden waren. Im Vertrag steht aber keine cm Angabe, wie weit die Gaube über den Balkon gezogen wird. (Deshalb haben wir auch nicht mehr darauf geachtet, sondern sind von unseren geäußerten Wünschen ausgegangen, dass diese umgesetzt werden.) Die Baufirma hat uns eine Entschädigung von gerade 200 € angeboten.
  1. Na ja,

    ob ein Balkon von einer Gaube überdacht wird oder nicht, dürfte auch ein Laie in Plänen erkennen können.
    Gegenstand des Vertrages sind nun mal Zeichnungen und Baubeschreibungen.
  2. Aber hier kann man doch nicht

    der Baufirma an's Bein pinkeln.
    Wenn der Auftraggeber die Pläne und Verträge nicht lesen und verstehen kann, dann ist es doch seine Sache, das zu ändern. Hier hätte er sich z.B. Hilfe holen müssen.
  3. Verstehe ich nicht ...

    warum: "eine Entschädigung von gerade 200 €"
    Welcher Schaden? Ich kann in Ihrem Text keinen finden.
    Die 200 € "geschenkt" sind doch ein generöses Angebot.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  4. leider selber schuld ...

    leider selber schuld sorry ... ist aber so!
    Wenn Sie den Plan nicht lesen können  -  was im Übrigen nicht schlimm ist -, dann hätten Sie sich eben vorher aufklären lassen müssen bzw. sich fachkundigen Rat einholen müssen oder dem Planverfasser erklären müssen, dass Sie leider nicht verstehen was da gemalt wurde.
    Wenn ich eine Diagnose vom Arzt nicht verstehe, frage ich entweder nach oder lasse es mir  -  wenn nötig  -  von einem anderen Arzt so erklären, dass ich es verstehe. Wenn ich eine Formulierung im (Miet) Vertrag nicht checke, muss ich eben nachhaken ... und wenn Sie den Plan nicht lesen können, hätten Sie eben beim Planfertiger nachfragen müssen.
    Oder anders: Hätte der Planfertiger ahnen müssen, dass Sie es nicht verstehen und Sie vorsorglich darüber informieren müssen ... sehe ich nicht so.
    Ich denke die 200 EUR-Offerte ist eine Art Trotspflästerchen, damit Ihr Ärger etwas gemildert wird. Einen Rechtsanspruch würde ich daraus nicht ableiten. Nehmen Sie die 200 € und führen Sie die Familie lecker zum Essen aus!
    Thomas Bock
  5. Immer wieder das selbe

    Es gab Zeiten in der ehemaligen DDR, da musste jeder Bauherr einen unabhägigen Baubetreuer nachweisen. Jetzt ist es eine freiwillige Leistung, die dem Bauherren erst einmal Geld kostet, unter Umständen aber viel mehr Geld sparen kann. Da scheint mir hier auch der Fall zu sein. Wenn der Bauherr die Pläne nicht lesen kann, wird sich die Baufirma nicht breitschlagen lasse. Die Vorredner haben recht.
    Lothar Hunziger

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