Neubau über Bebauungsgrenze? Genehmigung, Abstand zum Nachbarn & Möglichkeiten in Bayern
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Neubau über Bebauungsgrenze? Genehmigung, Abstand zum Nachbarn & Möglichkeiten in Bayern
Da mein Lebengefährte und ich die Landwirtschaft seiner Eltern weiterführen wollen, aber das elterliche Haus zu klein für uns alle ist, haben wir uns überlegt ein eigenständiges Häuschen auf den Hofgrund zu bauen. (Niederbayern)
Nach reiflicher Überlegung wäre die einzige Möglichkeit unseren Traum zu verwirklichen, vier alte Garagen zwischen Stall und Stadl wegzureißen. Allerdings befinden sich die Außenmauern genau an der Grundstücksgrenze. Und diese müssten wir auch bebauen, da sonst das Haus mitten im Hof stehen würde und die tägliche Arbeit massiv behindern würde. Zudem hat der Nachbar ein Gebäude erbaut (schon vor Jahren), das die vorgeschriebenen 5 m Abstand nicht einhält.
Welche Möglichkeiten für uns gibt es, die rechtlich in Ordnung sind, dorthin ein Haus zu bauen? Müssen WIR dann den Abstand einhalten? Es stand ja bereits ein Gebäude!
Für einen guten Rat bin ich sehr dankbar!
Gruß, Claudia
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Ich verstehe, dass Sie und Ihr Lebensgefährte ein Haus auf dem elterlichen Hofgrundstück in Bayern bauen möchten, aber möglicherweise die Bebauungsgrenze überschreiten würden.
Zunächst ist es wichtig zu klären, was genau die Bebauungsgrenze in Ihrem Fall definiert. Dies kann im Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt sein oder sich aus anderen baurechtlichen Vorschriften ergeben.
Wenn Ihr geplantes Haus die Bebauungsgrenze überschreitet, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ausnahmegenehmigung/Befreiung: Sie können bei der zuständigen Baubehörde eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen. Dies ist jedoch oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z.B. dass das Vorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und städtebaulich vertretbar ist.
- Änderung des Bebauungsplans: In manchen Fällen kann auch eine Änderung des Bebauungsplans in Betracht gezogen werden. Dies ist jedoch ein aufwändiger Prozess, der in der Regel mehrere Jahre dauern kann.
- Anpassung des Bauvorhabens: Die einfachste Lösung ist oft, das Bauvorhaben so anzupassen, dass die Bebauungsgrenze eingehalten wird. Dies kann z.B. durch eine Verkleinerung des Hauses oder eine andere Positionierung auf dem Grundstück erreicht werden.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung zu setzen und sich über die geltenden baurechtlichen Bestimmungen und die Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zu informieren. Ziehen Sie auch einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, der Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens unterstützt.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsgrenze
- Die Bebauungsgrenze ist eine im Bebauungsplan oder in anderen baurechtlichen Vorschriften festgelegte Linie, bis zu der ein Gebäude errichtet werden darf. Sie dient dazu, die Bebauung zu steuern und Abstände zu Nachbargrundstücken oder öffentlichen Flächen zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Abstandsfläche - Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet festlegt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und ist für alle Grundstückseigentümer verbindlich.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Satzung - Abstandsfläche
- Die Abstandsfläche ist der Bereich zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze, der freizuhalten ist. Sie dient dazu, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung der Gebäude zu gewährleisten und den Brandschutz sicherzustellen.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Landesbauordnung - Baubehörde
- Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Genehmigung von Bauvorhaben. Sie prüft, ob ein Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht und erteilt die Baugenehmigung.
Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigung - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die Genehmigung der Baubehörde für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie ist erforderlich, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Genehmigungsverfahren - Landesbauordnung
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften für ein bestimmtes Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung von Gebäuden, die Abstände zu Nachbargrundstücken, den Brandschutz und die Barrierefreiheit.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften - Nachbarrecht
- Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es enthält Bestimmungen über Grenzabstände, Lärmbelästigung, Überwuchs und andere nachbarschaftliche Belange.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Eigentumsrecht
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bebauungsgrenze?
Die Bebauungsgrenze ist eine im Bebauungsplan oder in anderen baurechtlichen Vorschriften festgelegte Linie, bis zu der ein Gebäude errichtet werden darf. Sie dient dazu, die Bebauung zu steuern und Abstände zu Nachbargrundstücken oder öffentlichen Flächen zu gewährleisten. - Was passiert, wenn ich die Bebauungsgrenze überschreite?
Wenn Sie die Bebauungsgrenze überschreiten, ist Ihr Bauvorhaben in der Regel nicht genehmigungsfähig. Sie müssen dann entweder eine Ausnahmegenehmigung beantragen, den Bebauungsplan ändern lassen oder Ihr Bauvorhaben anpassen. - Welche Abstände muss ich zu Nachbargrundstücken einhalten?
Die Abstände zu Nachbargrundstücken sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Sie richten sich in der Regel nach der Höhe des Gebäudes und der Art der Nutzung. - Was ist eine Ausnahmegenehmigung?
Eine Ausnahmegenehmigung ist eine Genehmigung, die von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht. Sie kann erteilt werden, wenn das Vorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und städtebaulich vertretbar ist. - Wie lange dauert es, einen Bebauungsplan zu ändern?
Die Änderung eines Bebauungsplans ist ein aufwändiger Prozess, der in der Regel mehrere Jahre dauern kann. Er erfordert die Beteiligung verschiedener Behörden und die Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens. - Kann ich auch ohne Bebauungsplan bauen?
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 BauGBAbk. (Bauen im Innenbereich) oder § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Im Innenbereich muss sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, im Außenbereich sind die Anforderungen noch strenger. - Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält detaillierte Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Er bietet eine hohe Planungssicherheit. - Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan enthält weniger detaillierte Festsetzungen als ein qualifizierter Bebauungsplan. Er kann z.B. nur die Art der baulichen Nutzung festlegen.
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Einfamilienhaus auf landwirtschaftlichem Grund
Hallo Frau Ring,
da die Situation doch ein wenig problematischer ist, wäre es sinnvoll sich dafür Unterstützung durch einen Architekten zu holen. Die Bebauungsmöglichkeiten sollten evtl. mit der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt abgeklärt werden.
Eine Lösungsmöglichkeit wird sich dann sicher finden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr aus Niederbayern -
Antwort
Vielen Dank Herr Rieder für die zügige Antwort!
Ja, wir werden einen Architekten zu Rate ziehen. Wir wollten nur sicher gehen, ob es überhaupt möglich wäre dort ein Einfamilienhaus zu bauen. Nicht dass die Hoffnung gleich im Keim erstickt wird.
Nochmals recht vielen Dank und auch Ihnen und Ihrer Familie ein besonders schönes Weihnachtfest!
Freundliche Grüße, Claudia Ring -
Ohne Nachbarzustimmung nicht möglich
Erstens muss der Nachbar zustimmen und muss die nicht eingehaltene Abstandfläche per Baulast übernehmen. Wenn er das nicht will muss das Gebäude mindestens 3 m Grenzabstand einhalten. Wenn gegenüber dem geplanten Haus bereits ein Gebäude steht kommt es noch auf die Einhaltung der Abstände untereinander an. Werden diese zu gering, ist eine Baulastübernahme gar nicht möglich, oder Sie müssen eine Brandwand ohne Fenster an der Grenze errichten.
Aber wie gesagt: Zu diesem Punkt ist die Nachbarzustimmung ausschlaggeben. Durch die bestehenden Garagen haben Sie kein Grenzbebauungsrecht für ein Wohnhaus, da die Garagen unter Umständen ohnehin an der Grenze zulässig sind.
Zweitens ist noch abzuklären, ob das Haus planungsrechtlich zulässig ist, bevor man große Pläne schmiedet. Dazu wäre erstmal wichtig zu wissen, wo die Hofstelle liegt. Im Außenbereich? Im Ortskern oder einem Gebiet mit B-PlanAbk.🔴 Hierzu fragen Sie beim Bürgermeisteramt an.
Gruß
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