Hausanbau mit Dachhebung - keine Genehmigung - was sagen die Experten?
BAU-Forum: Dach

Hausanbau mit Dachhebung - keine Genehmigung - was sagen die Experten?

Hausanbau mit Dachhebung von 30 auf 14 Grad, ca. 30 Jahre her. Haus war früher ein Sacherl mit Tenne.

1. Bild:

  1. Dach im Hauptteil ... an der Mauer Übergang in die Tenne
  2. die andere Seite von Bild 1
  3. - 5. der Verlauf, die Verbindungen genauer
  4. Übergang in Tenne von den Balken Bild 1

2. Bild:

  1. Vordere Teil des Hauses ohne Dachanbehebung, First bitte beachten
  2. Kniestock von Dachanhebung mit Verbindung zum Anbau

Was sagen die Experten laut Verkäufer alles nach Plan gebaut und in Ordnung?

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Paul Ecker
  1. nach Plan gebaut ist noch lange nicht genehmigt

    Ein Schwarzbau verjährt nicht, auch nicht nach 30 Jahren. Einen Schwarzbau kann man nicht verkaufen. Der Verkäufer soll das genehmigen lassen. Die Genehmigung wird er vermutlich durch die unterschiedlichen Dachneigungen nicht bekommen (Stichwort: Verunstaltung) Der Verkäufer ist ein Schwätzer und hat von Baurecht keine Ahnung. Lassen sie einen Vorbehalt in den Kaufvertrag aufnehmen und rechnen sie mit Auflagen der Baubehörde.
  2. Es stellt sich nun die weitere Frage, ...

    ... ob der Anbau überhaupt genehmigt ist, wenn ja als was. Eventuell gibt es 2 Pläne mit unterschiedlicher Dachgestaltung. Zumindest steht auch eine Umnutzung im Raum und dabei wird die frühere Baugenehmigung geklärt. Verlassen sie sich nicht auf mündliche Aussagen.
  3. Unklar

    Foto von Martin G. Halbinger

    1. Ob alles nach Plan gebaut ist, kann ich jetzt nicht zweifelsfrei erkennen, da gehören normalerweise Grundrisse, Schnitte usw. dazu, nicht nur eine einzelne Ansicht. Auch ist nicht klar, ob dies ein genehmigter Eingabeplan ist.
    2. Alleine von einer etwas unüblichen Dachlandschaft auf eine Verunstaltung und in der Folge auf eine fehlende Genehmigung zu schließen, ist sehr weit hergeholt. Es gibt Kreisbaumeister, die früher alles, was ihnen persönlich nicht gefällt, mit Verweis auf Verunstaltung ablehnen wollten. Sobald ein Bauherr die Ablehnung dann vors Gericht gebracht hatte, sind fast alle vom Gericht einkassiert worden. Eine Verunstaltung muss schon deutlich "schlimmer" sein, um als (alleiniger) Ablehnungsgrund herhalten zu können.
    3. Nur weil auf einem Eingabeplan ein "Genehmigt"-Stempel ist, bedeutet dies nicht, das die Ausführung in allen Details fachgerecht und normenkonform war oder auch, dass es dann für die geplante Nutzung passt. Die Anforderungen an die Dachdeckung oder Wärmeschutz sind bei einer Tenne deutlich geringer als z. B. bei einem Wohngebäude... wenn man es dann "richtig" machen möchte, kann es aufwändig werden.
    4. Für die Prüfung sollten weitere Unterlagen vorliegen; z B. die Statik, Angaben zu Baustoffen und Detailausbildungen usw.
  4. Genauere Erklärung zum Sachverhalt Baugenehmigung

    Zur genaueren Erklärung: Das Haus sind jetzt zwei realgeteilte DHH. Welche anschließend verkauft wurden. Die linke DHH wurde bereits rückabgewickelt, wir werden Gewährleistungsansprüche geltend machen (selbstverständlich mit Gutachter u.s.w).

    Als Laie versuchen wir gerade, den Schaden für uns einzuschätzen bzw. festzustellen.

    Bis ins Archiv wurde schon nach allen Genehmigungen gesucht ... unsere Meinung, es fehlen 8 Stück.

    Im Bild sieht man die einzige Genehmigung für den Umbau.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Genauere Erklärung zum Sachverhalt Baugenehmigung" auf die Frage "Hausanbau mit Dachhebung - keine Genehmigung - was sagen die Experten?" im BAU-Forum "Dach"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  5. Original-Unterlagen an 3 Stellen

    Bauunterlagen gibt es an 3 Stellen:
    1. im Bauamt
    2. im Finanzamt
    3. und beim Bauherrn

    Schließlich muß der beurkundende Notar alle Unterlagen für das Rechtsgeschäft eingesehen oder in Kopie haben. Für eine Rückabwicklung müssen gravierende Fehler vorliegen - Täuschung, Betrug, Urkundenfälschung, Verstoß gegen Treu und Glauben etc.

  6. Risiko für den Käufer

    Es geht aus der Fragestellung nicht hervor wer der Verkäufer ist. Der Eigentümer und Errichtet kann jahrelang mit dem nicht genehmigten Teil des Hauses leben und das geduldet vom Bauamt. Das Haus ist unverkäuflich denn die Mängel müssen im notariellen Kaufvertrag offen gelegt werden. Glauben sie keinem Amt dass der Käufer ein Recht auf nachträglicher Genehmigung hat oder gar Recht vor dem Verwaltungsgericht bekommt. Und glauben sie schon garnicht einer mündlichen Aussage des Amtes. Ganz kritisch wird es bei einer WEGAbk...............und bei einem Doppelhaus liegt in Teilen eine WEG vor. Mit dem "suchen" und "nicht finden" ist ein kritischer Zustand gegeben der ausschließt, dass sich ein Notar mit dem Rechtsgeschäft (formbedürftig) befasst.

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