Mich würde interessieren, ob es grundsätzliche Richtlinien gibt, mit welcher Trag- bzw. Nutzlast auf einem begehbaren Flachdach / Dachterrasse gerechnet werden kann?
Hierzu dienen folgende Angaben: Baujahr: 1970, eventuell einmal saniert. Ort: Bern, Schweiz
Aufbau:
- Gehwegplatten, 40 mm
- Splitt, 40 mm
- Abdichtung, 2 lagig
- Dämmung, 50 mm
- Dampfsperre / Notdach
- Gefällsüberzug, unterschiedliche Dicke 2-10 cm
- Flachdach, Beton armiert, 20 cm
Flächen/Spannweite: 4 x 4.5 m über tragenden Wänden spannend
Hintergrund ist die Frage, welche Lasten auf dem Dach abgestellt werden können (z.B. Blumentröge, Whirlpools etc.)
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße mw