Begrüntes Flachdach / Schlechte Wärmedämmung / Hitze im Sommer
BAU-Forum: Dach

Begrüntes Flachdach / Schlechte Wärmedämmung / Hitze im Sommer

Guten Tag,

wir haben im Mai eine erworbene Eigentumswohnung in Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) bezogen. Es handelt sich dabei um eine Maisonettwohnung in den beiden oberen Etagen eines KfW55 Hauses BJ 2017 in folgender Bauweise:

Brettsperrholzbauweise mit vorgehängter Holzrahmenfassade 220 mm, gedämmt mit Holzfaserdämmung und 60 mm Holzfaservollwärmeschutz, sichtbare Brettstapeldecken mit 24 cm Höhe

Extensiv begrüntes Flachdach mit Solarpanelen. Putzfassade auf Holzfaser-Vollwärmeschutz

An sehr warmen und heißen Tagen heizen sich die oberen Räumlichkeiten sehr auf, bei 30 °C Außentemperatur innen zwischen 26-27 Grad. Der Architekt, welcher ebenfalls in diesem Haus wohnt wurde bereits von mehreren Parteien darauf angesprochen, er verharmloste es nur und meinte es wäre alles so in Ordnung.

An der Nordseite des Hauses befindet sich ein Laubengang dessen Decke der Decke der Wohnräume entspricht. Durch eine Dachluke konnte ich sehen, dass sich das Dach über dem Laubengang in der Höhe genauso über die Wohnräume fortsetzt. Laut Plan sollten es 24 cm Decke + 46 cm Dachaufbau und Dämmung sein, also 70 cm von Unterkante Decke bis Oberkante Dach. Das kann niemals so stimmen, an der Dachluke hatte ich ca. 40 cm gemessen. Somit fehlen etwa 30 cm!

Des weiteren ist die Vegetation auf dem Dach sehr spärlich und das Granulat heizt sich enorm auf. Wir hatten heute Abend 27 Grad in der Wohnung und tagsüber alles zu, das entspricht keinesfalls dem heutigen Standard und ist für uns nicht akzeptabel.

Meine Messung und die Wärme in den oberen Räumlichkeiten sind zwar ziemlich eindeutig, es wird allerdings wenig Sinn machen den Architekten nochmal darauf hinzuweisen weil er dann wieder irgendwas daherredet.

Haben Sie einen Tipp wie wir weiter vorgehen können? Mit dem Dach stimmt definitiv irgendwas nicht.

Vielen Dank!

  • Name:
  • A. Hornung
  1. Vorgehensweise

    Das Thema ist: Baumangel, Kaufvertrag, Pläne von der Errichtung, Fotodokumentation von der Errichtung, Protokolle der Bauleitung, Abnahme und Gefahrenübergang, Kaufvertrag mit zugesagten Eigenschaften, Abgeschlossenheit und Brandschutz, Aufteilungspläne und Baugenehmigungspläne, Wärmebedarfsberechnung. Der Zusammenhang ist so komplex, da findet nur ein Fachmann durch. Erste Anlaufstelle sollte die Hausverwaltung sein die alle diese Unterlagen gesammelt hat. Der erste Hinweis auf die Qualität der Hausverwaltung ist, wie diese kooperiert. Wenn die mauert oder behauptet keine Unterlagen zu haben müssen sie ein ganz großes Fass aufmachen, denn irgend wann geht es um Verjährung von Mängeln und Murks. Es könnte sich nun herausstellen, dass Architekt, Bauherr, Errichterfirmen und Hausverwaltung die gleichen Personen sind, das ist dann gar nicht lustig.
  2. Vielen Dank für ihre Antwort. Zur ...

    Foto von wiki

    Vielen Dank für ihre Antwort. Zur weiteren Info:

    Das Haus wurde durch eine Baugruppe erstellt mit dem Architekten als Planer und Bauleiter und gleichzeitig Geschäftsführer der Bauherrengemeinschaft. Somit hatte er die Kontrolle über alles und keiner kontrollierte ihn. Es gab in der Vergangenheit schon einige Mängel, bzw. unzufriedene Eigentümer deren Mängel teilweise nach über zwei Jahren noch bestehen.

  3. wie befürchtet

    Aus dieser WEGAbk. muss man flüchten, das geht aber nur ohne Verlust mit Beweis der arglistigen Täuschung. Dazu müssen die Unterlagen von einem Fachmann gesichtet werden. Zwei Geschosse aus Holz in einer WEG? WEG bedeutet abgeschlossen nicht nur mit Tür, sondern auch im Brandschutz. Deshalb ist es ganz wichtig, die Pläne zur Abgeschlossenheit mit den Baugenehmigungsplänen zu vergleichen. In der Baugenehmigung sind auch Statik und Materialangaben der Wände enthalten. Wenn man zwei Geschosse in Holzständerbauweise errichtet hat das Gründe von der Statik angefangen bis zur Kosteneinsparung. Wenn man das nicht genau begründen kann ist was faul. Der Architekt kennt die Detail"s und hat deshalb ein Posten um das Ganze zu verschleiern bzw. Fragen abzuwehren. Übrigens ist es Blödsinn, ein Flachdach extensiv zu begrünen und das dann mit Solarpaneelen abzudecken.
  4. Vielen Dank Herr Kirschner, ja meine ...

    Vielen Dank Herr Kirschner, ja meine Idee war auch mich an einen Gutachter zu wenden. Das Haus besteht übrigens nicht nur aus 2 Etagen, insgesamt sind es 4 und die beiden oberen sind von uns bewohnt. Die PV-Anlage bedeckt nur ca. 1/5 der Dachfläche.
  5. vier Geschosse ist Gebäudeklasse 4

    Gebäudeklasse 4 (Ebene für Daueraufenthalt über 7 Meter) sind strenge Auflagen an Brandschutz und Fluchtwege. Deshalb ist ein externer Berater richtig. Vorher sollten sie das Vorgehen mit einem Anwalt abstimmen. Wenn sie einen Gutachter beauftragen, dann ist das ein Privatgutachter der für einen Prozess "verbrannt" ist. Gültig für das Gericht wäre nur ein Gutachter vom Gericht bestellt. (amtlich vereidigter Gutachter für das betreffende Fachgebiet) Das Privatgutachten wird vom Bauherrn vor Gericht "zerrissen". Die Bezeichnung "Gefälligkeitsgutachten" benutzt die Gegenseite bestimmt.
  6. Hallo Herr Kirschner, nach Messung mit einem ...

    Hallo Herr Kirschner, nach Messung mit einem Hallo Herr Kirschner,

    nach Messung mit einem Infrarot-Thermometer hat sich herausgestellt, dass das Problem nicht am Dach liegt, sondern an der Fensterfläche. Der Wohnbereich umfasst 28,9 m² davon entfallen 17,44 m² auf die Fensterfläche. Das sind ca. 60 %. Davon sind ca. 5 m² mit außenliegenden Raffstores versehen. Der Rest gehört zu einer Loggia welche zu zwei Seiten hin verglast ist und von außenliegenden Vorhängen beschattet werden. Die Fenster sind 3-fach verglast. SGG Climatop Acoustic. Zur Zeit sind es abends knapp 28 Grad.


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