Dachaufbau falsch, riskant oder doch in Ordnung?
BAU-Forum: Dach

Dachaufbau falsch, riskant oder doch in Ordnung?

Hallo zusammen,

ich wende mich an euch, da ich rat zum Dach brauche. Wir haben vor zweeinhalb Jahren gebaut und unser Haus hat 12 ° Dachneigung. das Dach ist bis zum Giebel hin von innen mit Rigipsplatten verkleidet, bis oben hin offen und als Wohnraum genutzt.

der Dachaufbau ist wie folgt:

  • nelskamp F8 1/2 Ziegel
  • traglatten
  • konterrahmen
  • nageldichtband
  • dörken delta foxx plus Unterspannbahn
  • 60 mm weichfaserplatte
  • Sparren + Zwischensparrendämmung

der Aufbau wurde so gewählt, da der Hersteller in seinen technischen Angaben auf der zweiten Seite des verlinkten PDF für unsere Kombination bei 12 ° Neigung und zwei erhöhten Anforderungen ein unter Dach klasse 3 gefordert ist. mit der dörken spannbahn haben wir klasse 2. soweit, so beruhigt war ich.

da wir noch ein paar anderen Themen mit dem Haus hatten, bin ich auch dem Dach nochmal genauer auf den Grund gegangen. in den fachregeln des Dachdeckerhandwerks steht für Unterschreitung der Regeldachneigung um 8-12 ° und zwei erhöhte Anforderungen ein wasserdichtes unterdach vorgeschrieben.

nach bisherigem Austausch mit Fachleuten habe ich die Info bekommen, dass letztlich die fachregeln anzuwenden sind und dass die abweichenden Angaben der Hersteller gut gehen können, oder auch nicht. kann man das so ausdrücken?

ich bin nun unsicher, was ich machen soll. es gab eine vom Planer und mir als Bauherr unterschriebene Vereinbarung an das ausführende unternehmen, dass der beschriebene Dachaufbau so angewandt werden kann. Ich habe mich als Laie da auf den Planer / Architekten verlassen, der dies als i.O. ansah.

soll / kann ich:

  • es lassen, wie es ist und hoffen, dass nichts passiert
  • kann ich trotz der Vereinbarung drauf bestehen, dass ein wasserdichtes unter Dach nachgerüstet wird?
  • kann ich, außer die Unterspannbahn aufzuschnibbeln, irgendwie feststellen, ob da schon (mal) Wasser eingedrungen ist?

ich danke euch allen für eure Hilfe!

  • Name:
  • M.
  1. Vielleicht

    sollten sie diesen Planungsfehler erstmal schriftlich ihrem Architekten anzeigen, damit der ggf. seine Versicherung informieren kann, die dann auch die evtl. erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen finanzieren müsste.

    Je nach Wortlaut des von Ihnen genannten Schreibens zur Bauart des Daches kann es aber sein, dass ihnen dies vom Anwalt der Versicherung als Einverständniserklärung einer von den Regeln der Technik (Fachregeln des DDH) abweichende Ausführung ausgelegt wird. Dann sitzen Sie mit dem "Problem" alleine da.

    Ob es bereits zu Schäden gekommen ist, können sie nur durch einen sachverständigen Dachdecker feststellen lassen, der sich die Ausführung des gesamten Daches anschaut und die besonders anfälligen, kritischen (nicht hinreichend regensicheren) Teilbereiche erkennt und partiell öffnen lässt. "Einfach mal irgendwo aufmachen"  -  bringt gar nichts.


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