Feuchtigkeit im Dach
BAU-Forum: Dach

Feuchtigkeit im Dach

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  1. Frage

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  2. Danke

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. Mmh ...

    Mmh ...
  4. Falsch Herr Tilgner!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    ich bin vor drei Jahren in ein Haus (Neubau) gezogen mit folgender Dachkonstruktion: " ... Pultdach aus Holzstoffen als zimmermannsmäßiger Abbund gemäß statischer Erfordernissen ... Holzschalung auf den Sparren und eine Bitumenabdichtung ... In Dachebene wird eine mineralische Dämmung, d= 20 cm, gemäß Planung eingebracht und mit einer Dampfbremse versehen. Darunter erfolgt die Verkleidung mit Gipskartonplatten mit Q2-Oberfläche zur Aufnahme eines Dispersionsanstrichs. Ausbildung eines Dachkastens mit Profilbrettern. "

    Nun haben sich nach einem Jahr unten am Dachkasten Flecke gebildet (Bild 1)  -  ohne nachhaltigen Erfolg überstrichen worden. Außerdem bildete sich im Winter ein Fleck an der Decke im Bad (Bild 2). Die Stelle wurde von unten im Sommer geöffnet, er wurde angeblich keine Feuchtigkeit festgestellt und wieder verschlossen. Im nächsten Winter bildete sich wieder ein Fleck. Bei Starkregen im Sommer war keine Veränderung des Flecks festzustellen. Ebenfalls (nur) im Herbst/Winter lief Feuchtigkeit an den "Solarschläuchen" runter (Bild 3). Der Bereich um den Eintritt der Schläuche auf dem Dach ist bereits zweimal nachträglich abgedichtet worden. Nun wurde heute das Dach von unten geöffnet und Feuchtigkeit entdeckt (Feuchte Dämmung, Holz, dass nach meiner Meinung schimmelt) siehe weitere Bilder.

    Der Bauunternehmer ist bisher ratlos. Morgen kommt der Dachdecker hinzu. Auf was muss ich achten?

    Müssen die "Spanplatten" oder gar die Sparren ausgetauscht werden oder reicht ein abschleifen und überstreichen?

    Muss danach (wie) eine Trocknung erfolgen?

    Die Bretter des Dachkastens sollten auch getauscht werden?

    Da das Problem (zumindest in Ausprägung des Flecks) nur im Herbst/Winter auftrat: Hat jemand eine Vermutung hinsichtlich der Ursache?

    Danke!

    Gruß

    Andreas ... was ist denn als Dachabdichtung bzw. Dachdeckung außen drauf?

    Wir haben hier offenbar ein selbstkompostierendes Dach. Der Grund: Die Konstruktion ist innenseitig nicht luftdicht/dampfdicht, sodass größere Mengen feuchtwarmer Raumluft in die Dämmebene gelangen, sich an der Unterseite der äußeren Holztafelverschalung abkühlt und das enthaltene Wasser bei Taupunktunterschreitung auskondensiert. Wenn die OSBAbk.-Platte und die Sparren dann schön feucht sind wächst dort auch Schimmel (ggf. auch holzzerstörende Nassfäulearten)

    Ich bin sehr skeptisch, was die grundsätzliche Funktionsfähigkeit solcher Dachaufbauten betrifft. Demzufolge glaube ich auch nicht daran, dass man die raumseitige DS (bzw. dBAbk.) mit allen Durchdringungen und Anschlüssen wirklich so dicht hinbekommt, dass kein konvektiver Feuchteeintrag mehr erfolgt.

    Darüber hinaus müsste man den Schichtenaufbau mal durchsimulieren mit winterlichem Tauwasseranfall und sommerlicher Austrocknung. Sie machen mir ja Mut :-) Die Bitumenabdichtung ist angeblich "in Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit wie Fabrikat Bauder. " Bild beigefügt.

    Ich verstehe es also so: mit Abschleifen und Überstreichen ist es nicht getan? :-(

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie man so eine Dachkonstruktion (ist ja keine plane Fläche von 2 m²) grüdlich, tief genug (Schimmelsporen sind ja nicht unbedingt sichtbar) abschleifen will und an die Auflageflächen kommt man ja eh nicht zum Abschleifen und da steckt ja vermutlich auch Schimmel. "Die Bitumenabdichtung ist angeblich "in Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit wie Fabrikat Bauder. " [also ein Importprodukt mit oder ohne CEAbk.-Kennzeichen? ]

    Ich habe schon befürchtet, dass es sich hier um ein Bitumendach handelt. Ja, solche Konstruktionen hat man in den letzten 15-20 Jahren versucht mit Diffusionsberechnungssoftware (WUFI & Co.) "gesund zu rechnen" und eine Vielzahl dieser Konstruktionen sind wegen kleinster Fehlstellen bei der Ausführung der innenseitigen Dampfbremse wegen Tauwasserproblemen abgesoffen und innerlich verfault. Bei den Nachweisen wurde rechnerisch nachgewiesen dass im Winter nur eine begrenzte Menge Tauwasser von der Raumseite in die Konstruktion hinein diffundiert und sich dort schadensfrei in den Baustoffen verteilt und dass im Sommer (wenn die Sonne die Bitumenbahn aufheizt) diese Feuchtigkeit nach unten durch die adaptive Dampfbremse wieder in den Raum hinein rücktrocknet, weil durch die Dachabdichtung weder im Sommer noch im Winter eine ausreichende Austrocknung erfolgen kann. Soweit zur Theorie! In der Praxis ist es jedoch so, dass die Mineralwolle als Vollsparrendämmung bei winterlichem Tauwasseranfall nicht wirklich viel Feuchte speichern kann und deshalb die oberseitig befindliche OSB-Platte und die Sparren feuchtetechnisch stark beansprucht werden. Selbst wenn die theoretische Berechnung grad so funktioniert, so versagen viele dieser Konstruktionen bereits bei den kleinsten Ausführungsfehlern im Bereich der raumseitigen Dampfbremse. Um das Problem des baustofflich begrenzten Sorptionsvermögens (Feuchteaufnahme- und -speichervermögen) der Mineralwolle zu begegnen schlagen einige Firmen die Verwendung von Holzweichfaserdämmung an Stelle der Mineralwolle vor. Diese Holzweichfaserdämmung speichert deutlich mehr winterlich anfallende Feuchte über ihren gesamten Querschnitt ohne dass es frühzeitig zu Tauwasserausfall an der Unterseite der OSB-Platte kommt.

    Haben Sie überhaupt eine Diffusionsberechnung für Ihr Dach vorliegen? Diese muss vom Planer (nicht vom Dachdecker) vorher erstellt worden sein! Auf jeden Fall handelt es sich NICHT um eine nachweisfreie Konstruktion nach DINAbk. 68800 und DIN 4108! Es MUSS einen solchen Nachweis geben, ansonsten liegt ein Planungsfehler vor! Achtung: Eine stationäre Berechnung nach Glaser (DIN 4108-3) ist für derartige Konstruktionen nicht zulässig! Es muss mindestens nach dem Monatsbilanzverfahren nach Jenisch gerechnet werden  -  besser jedoch eine echte Simulation mit WUFI.

    Manche Folienhersteller (z.B. pro clima) bieten solche WUFI-Berechnungen als Service an, wenn der Planer den genauen Aufbau des Daches bei denen einreicht.

    Hinsichtlich ihres letzten Fotos bin ich etwas ins Grübeln gekommen: Steht nicht in der Flachdach-Richtlinie, dass man zwischen einzelnen Durchdringungen einen Mindestabstand von 30 cm einhalten muss?! Gilt das für flach geneigte Pultdächer nicht sinngemäß auch (hoffe unser Dach-Guru Herr Ibold kann dazu was sagen)? Das meiste ist richtig, würde ich auch so sehen, aber …
    Das der Planer Schuld hat, ist nicht richtig. Fängt der Auftragnehmer, in dem Fall der Dachdecker einfach an und bastelt eine derartige Konstruktion, auch ohne Berechnung, sitzt der  -  neben den anderen sonstigen mitverursachenden Gewerken- und nicht der Planer in der Haftungsfalle.
    Diese generelle bzw. generalisierende Aussage von Ihnen ist nicht richtig um nicht zu sagen falsch.

    Natürlich fault das Dach sehr offensichtlich vor sich hin und diese bzw. derartige Konstruktionen haben so Ihre Tücken, wenn sie nicht richtig ausgeführt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. Durchdringungen

    Durchdringungen
  6. Da gibt es keine Planung

    Da gibt es keine Planung
  7. Nun ja,

    Foto von Markus Reinartz

    Ich vermute, dass feuchtwarme Luft in den Zwischenraum eingedrungen ist, dort abkühlt und sein Wasser freigesetzt hat.

    Diese Durchdringung der Rohre kann die Ursache sein und sie kann vom Handwerker nicht luftdicht ausgeführt werden.

    Man hat offenbar die fertigen Klebemanschetten nicht benutzt und hätte sie bei dem geringen Abstand auch nicht benutzen können, sondern ein Band mehrfach um die Rohre gewickelt.

    Zwischen den Leitungen muss so viel Abstand sein, dass die Manschentten einwandfrei montiert werden können. 30 cm Abstand, wie von Herrn Tilgner vorgeschlagen, ist dafür ein guter Wert.

    Alle Diffusionsberechnungen sind für die Katz, wenn solche Montagefehler nicht bemerkt werden.

    Nach der nächsten Montage, sollte man versuchen, Theaterrauch in diesen Zwischenraum zu blasen und nach Undichtigkeiten zu suchen. und jeder machte was er wollte. Ein uralter Mann hat sich als Bauherr bzw. Bauträger betätigt und mit ungelernten Handwerkern auf Basis einer Genehmigungsplanung irgendwas zusammengeschustert und der ganze Mist wurde dann während der Bauphase verkauft. Ob der alte Bauträger/Verkäufer noch in Haftung genommen werden kann? Ich kenne die Bau- bzw. Kaufverträge nicht.

    Eine ordentliche Ausführungsplanung gab es wohl nie und der Erwerber will auch nachträglich nicht viel Geld für einen Fachmann in die Hand nehmen der eine ordentliche Sanierungsplanung erstellt und bauleitet, sondern genauso hemdsärmelig wie der alte Mann irgendeine Mängelbeseitigung über die Bühne bringen ohne überhaupt alle Mängel zu kennen und hofft hier offenbar mit den Diskussionsergebnissen seine Bude fertig und irgendwie mängelfrei oder zumindest funktionsfähig zu bekommen ...

    Soviel lässt sich aus parallelelen Diskussionen bei den bauexperten lesen. hat der Planer etwas geplant, trägt der auch die Verantwortung, so viel dürfte klar sein, zumindest dann, wenn der Fehler für den Auftragnehmer nicht offensichtlich erkennbar gewesen ist.
    Plant der Planer nichts und der Auftragnehmer "schustert" und "bastelt" da einfach so etwas hin, ohne die dazugehörigen Planungsunterlagen, weil es derartige Planungsunterlagen nicht gibt, dann haftet der Auftragnehmer, der "geschustert" und "gebastelt" hat.
    Man wird dem Auftragnehmer dann, die ordnungsgemäße Planung unterstellen und zurechnen können.
    Wenn es denn dann der Bauträger war oder gewesen ist, dann wird es dem genau so zurechnen und unterstellen können, dass er geplant hat.
    Klar, wenn bei dem Bauträger nichts mehr zu holen ist, dann wird es wohl hoffentlich bestenfalls so sein, dass im Kaufvertrag der Immobilie eine Durchgriffshaftung für diesen Fall auf die ausführenden Firmen vereinbart worden ist.
    Andernfalls sieht es für den Hauskäufer ziemlich neblig, um nicht zu sagen dunkel aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  8. So, nun war ein Gutachter da ...

    So, nun war ein Gutachter da ...
  9. Natürlich muss jeder Mangel beseitigt werden!

    Foto von Markus Reinartz

    So, nun war ein Gutachter da und ich habe ein Gutachten:

    • Holzfeuchte ca. 11 % • erhebliche Schimmelpilzbildung an der OSBAbk. und den Sparren • Dämmung nicht bis auf das WDVSAbk. verlegt • keine kraftschlüssige, luftdichte Anbindung der Dampfsperre an die Rohrdurchführungen • undichter seitlicher Anschluss der Dampfsperre an das Innenmauerwerk, perforierte Dampfsperre • Zwischenhöhe von der Unterkante der OSB bis zur Oberkante der Gesimsschalung beträgt nur 14 cm (bei einer in der Baubeschreibung vorgesehenen Dämmung von 20 cm zuzüglich Hinterlüftung) • die Aufkanthöhe der umlaufenden Zinkeinfassung ist zu niedrig (mind. 0,1 m) • fehlende Maßnahmen gegen Zinkkorrosion durch Bitumen

    Konkrete Handlungshinweise gibt das Gutachten leider nicht und wie ich gelernt habe, muss wohl auch nicht jeder Mangel zwingend beseitig werden. Bauträger und Bauunternehmer haben das Gutachten und wollen sich demnächst äußern  -  ich bin gespannt. Allerdings muss es dafür auch ein Mangel sein. Es muss nicht zuerst schon ein Schaden eingetreten sein. Aus Baumängeln entstehen die Bauschäden.
    Folgende Faustregeln haben -über den Daumen gesagt  -  Gültigkeit:
    Bei einem VOBAbk. Vertrag …, Abweichung von der allgemein anerkannten Regeln der Technik = Mangel, ein Mangel, der zu beseitigen ist.
    Bei einem BGBAbk. Vertrag …, Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik = erst einmal nichts …, es sei denn, es käme eine weitere mit dem Regeverstoß einhergehende/hinzutretende Beeinträchtigung hinzu. Die einhergehende/hinzutretende Beeinträchtigung kann z.B. sein, dass …, es schon zum Schaden gekommen ist, dann = Mangel, … oder, dass mit dem Regelverstoß die Vermutung gehegt werden kann, dass es jetzt, oder in naher Zukunft, oder aber auch in absehbarer Zeit zu einem späteren Zeitpunkt zu einer hinzutretenden Beeinträchtigung (nämlich dem Bauschaden) kommen kann oder wird, dann auch = Mangel.
    Die so genannte Vermutungshegung  -  des später Aufgrund des Regelverstoßes auftretenden Bauschadens  -  reicht völlig aus.
    Regelverstoß + eingetretener Bauschaden = Mangel
    oder
    Regelverstoß + eine Aufgrund des Regelverstoßes einhergehende/hinzutretende negative Eigenschaft (oder auch nur die Vermutungshegung, dass es später dazu kommen wird, das Aufgrund des Regelverstoßes eine weitere negative Eigenschaft, hinzutreten oder einhergehen wird (nämlich dann erst der Bauschaden auftreten wird) ) = Mangel.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  10. ok, danke für die ausführliche Darstellung ...

    ok, danke für die ausführliche Darstellung ...
  11. Nach Monaten des Hinauszögerns durch den ...

    Foto von wiki

    Nach Monaten des Hinauszögerns durch den ...

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