3.1 Einschalige Dächer mit Wärmedämmung und Abdichtung
3.1.1 Stahltrapezprofildach mit mechanischer Befestigung bei Dachneigungen bis 20 °
...
b) Dampfsperre/Luftdichtigkeitsschicht (falls erforderlich):
- Polyethylenfolie, mit einer Nenndicke kleiner gleich 0,25 mm, Baustoffklasse B2 nach DINAbk. 4102-1.
In der Überlappung müssen Klebebänder mit einer Querschnittsfläche kleiner gleich 15 mm² verwendet werden.
Meine Frage: Warum gibt es diese Maximalangabe für das Klebeband in Folienstößen? 1 mm dickes Butylklebeband darf also nur mit einer Breite von maximal 15 mm eingebaut werden! Warum dürfen keine dickeren und/oder breiteren Klebebänder eingebaut werden? Dürfen denn 2 Klebebänder a 15 mm² Querschnittsfläche pro Folienstoß eingeklebt werden?
Welchen Sinn hat diese Forderung eigentlich? BRANDLAST? Wohl kaum. Habe mit einigen brandschutzsachverständigen gesprochen und die konnten mir das bisher auch nicht erklären. Sie würden auch breitere Klebebänder bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes "durchwinken".
Hat hier schon mal jemand über diese seltsame Zeile in der DIN 18234-2 nachgedacht und kann mir erklären wie es zu dieser Festlegung gekommen ist?