Unterspannbahn notwendig? Funktion, Vorteile & Risiken ohne Bahn
BAU-Forum: Dach

Unterspannbahn notwendig? Funktion, Vorteile & Risiken ohne Bahn

Benötige ich eine Unterspannbahn?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeit im Dachbereich kann zu Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ob Sie eine Unterspannbahn benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Dacheindeckung, der Dachneigung und der regionalen Klimabedingungen. Eine Unterspannbahn dient als zusätzliche Schutzschicht unterhalb der eigentlichen Dacheindeckung.

    Funktionen und Vorteile:

    • Schutz vor eindringendem Wasser: Sie leitet Wasser ab, das durch die Dacheindeckung gelangt (z.B. durch Beschädigungen oder Flugschnee).
    • Winddichtigkeit: Sie reduziert Zugluft und Wärmeverluste.
    • Schutz vor Staub und Schmutz: Sie verhindert, dass Staub und Schmutz in die Dämmung gelangen.
    • Verbesserung der Energieeffizienz: Durch die Reduzierung von Wärmeverlusten kann sie zur Energieeinsparung beitragen.

    Risiken ohne Unterspannbahn:

    • Feuchtigkeitsschäden: Eindringende Feuchtigkeit kann zu Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen. 🔴
    • Verminderte Dämmwirkung: Durchfeuchtete Dämmstoffe verlieren ihre isolierende Wirkung. 🔴
    • Höhere Heizkosten: Wärmeverluste durch Undichtigkeiten können zu höheren Heizkosten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihr Dach von einem Dachdeckerfachbetrieb begutachten, um die Notwendigkeit einer Unterspannbahn individuell zu beurteilen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Unterspannbahn
    Eine Unterspannbahn ist eine wasserabweisende, winddichte und diffusionsoffene Schicht unterhalb der Dacheindeckung. Sie schützt die Dämmung und die Bausubstanz vor Feuchtigkeit und Witterungseinflüssen. Verwandte Begriffe: Unterdeckbahn, Dampfsperre, Dämmung.
    Dachneigung
    Die Dachneigung ist der Winkel, in dem das Dach geneigt ist. Sie wird in Grad oder Prozent angegeben und beeinflusst die Art der Dacheindeckung und die Notwendigkeit einer Unterspannbahn. Verwandte Begriffe: Dachform, Steildach, Flachdach.
    Diffusionsoffenheit
    Diffusionsoffenheit bezeichnet die Fähigkeit eines Baustoffs, Wasserdampf durchzulassen. Diffusionsoffene Materialien ermöglichen den Feuchtigkeitstransport aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen. Verwandte Begriffe: Dampfsperre, Dampfbremse, Feuchtigkeitstransport.
    Wärmedämmung
    Wärmedämmung reduziert den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle. Sie trägt zur Energieeinsparung und zum Wohnkomfort bei. Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Wärmeleitfähigkeit, Energieeffizienz.
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und organische Materialien. Sie kann gesundheitsschädlich sein und Bauschäden verursachen. Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Bausubstanz, Luftfeuchtigkeit.
    Winddichtigkeit
    Winddichtigkeit verhindert das Eindringen von Zugluft in ein Gebäude. Sie trägt zur Energieeinsparung und zum Wohnkomfort bei. Verwandte Begriffe: Luftdichtheit, Gebäudehülle, Wärmeverlust.
    Dacheindeckung
    Die Dacheindeckung ist die äußere Schicht des Daches, die das Gebäude vor Witterungseinflüssen schützt. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B. Ziegel, Dachsteine oder Metall. Verwandte Begriffe: Dachziegel, Dachstein, Metalldach.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einer Unterspannbahn und einer Unterdeckbahn?
      Eine Unterspannbahn wird bei belüfteten Dächern eingesetzt, während eine Unterdeckbahn bei nicht belüfteten Dächern (z.B. bei ausgebauten Dachgeschossen) verwendet wird. Unterdeckbahnen sind diffusionsoffen, um Feuchtigkeit aus dem Inneren nach außen abtransportieren zu können.
    2. Kann ich eine Unterspannbahn selbst verlegen?
      Die Verlegung einer Unterspannbahn erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung, um eine korrekte und dichte Ausführung zu gewährleisten. Fehler bei der Verlegung können zu Feuchtigkeitsschäden führen. Ich empfehle, die Verlegung von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen.
    3. Welche Materialien werden für Unterspannbahnen verwendet?
      Unterspannbahnen bestehen meist aus Kunststoff (z.B. Polyethylen oder Polypropylen) oder aus diffusionsoffenen Membranen. Die Wahl des Materials hängt von den spezifischen Anforderungen des Daches ab.
    4. Wie lange hält eine Unterspannbahn?
      Die Lebensdauer einer Unterspannbahn hängt von der Qualität des Materials und den Umgebungsbedingungen ab. Hochwertige Unterspannbahnen können bei fachgerechter Verlegung mehrere Jahrzehnte halten.
    5. Was kostet eine Unterspannbahn?
      Die Kosten für eine Unterspannbahn variieren je nach Material, Größe des Daches und Aufwand der Verlegung. Ein Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb gibt Ihnen eine genaue Auskunft.
    6. Muss eine alte Unterspannbahn bei einer Dachsanierung erneuert werden?
      Ja, bei einer Dachsanierung sollte die alte Unterspannbahn in der Regel erneuert werden, um eine optimale Funktion und Dichtigkeit des Daches zu gewährleisten.
    7. Kann eine Unterspannbahn nachträglich eingebaut werden?
      Ein nachträglicher Einbau einer Unterspannbahn ist möglich, aber aufwändiger als bei einem Neubau. Es erfordert in der Regel das Abdecken der Dacheindeckung.
    8. Welche Dachneigung erfordert eine Unterspannbahn?
      Bei geringen Dachneigungen ist eine Unterspannbahn besonders wichtig, da das Risiko des Eindringens von Wasser erhöht ist. Die genauen Anforderungen können je nach regionalen Bauvorschriften variieren.

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  2. Dachaufbau prüfen: Unterspannbahn-Beurteilung notwendig

    Ohne den Dachaufbau gesehen zu haben ...
    Ohne den Dachaufbau gesehen zu haben ...
  3. Unterspannbahn-Erneuerung: Kehlbalkendach-Sanierung mit Dämmung

    Foto von Markus Reinartz

    Das sehe ich anders als Herr Dühlmeyer!
    Hallo,

    Ich habe ein mehrere Jahrzehnte altes Kehlbalkendach das bauseits zum Ausbau vorgesehen ist, bislang aber noch nicht ausgebaut bzw. gedämmt worden ist. Jetzt möchte ich eine Zwischensparrendämmung einbauen. Die bauseits eingebaute Luft/wasserdichte Unterspannbahn ist unbrauchbar. Bislang bin ich davon ausgegangen dass allein das ein Grund ist die Eindeckung zu erneuern eben um eine (jetzt aber) diffussionsoffene Unterspannbahn einbauen zu können. (dann Zwischensparrendämmung, Dampfbremse, Beplankung) Die bislang geladenen Dachdecker haben jedoch alle abgewunken, mein Dach sei top, neu-Eindeckung Quatsch, Unterspannfolie braucht es nicht, Hinterlüftung ausreichend damit Dämmung bei ggf eingedrungener Feuchtigkeit wieder abtrocknen kann. Hinterlüftung bei mir großzügig gegeben Dank Konterlattung und sehr großzügig dimensionierter Sparren. Einziger Nachteil sei dass bei kaputten Dachziegel eindringedes Wasser auf der Dampfbremse abläuft, und Schäden erst spät bemerkt werden. Einzig in diesem Punkt sei Unterdach von Vorteil. Jetzt bin ich etwas ratlos; kann ich einfach zu dämmen anfangen oder brauche ich doch eine Unterspannbahn zum Schutz der Dämmung? Danke, klingt das erstmal danach, dass die drei Herren keine Lust und/oder keine Ahnung hatten. Holen Sie sich mal jemanden vor Ort, der nicht an der Ausführung verdient, sondern "nur" an der Beratung. Einfacher Grundsatz, innen dichter als außen. Das reicht aus um  -  wenn alle sonstigen Parameter auch und ebenfalls stimmen  -  funktionieren zu können.
    Wenn die Ziegel regen- und flugschneedicht (regendicht, flugschneedicht) sind, sollte das ohne Unterspannbahn funktionieren.
    Klar, auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel ..., man muss sich das vor Ort anschauen aber sicherlich sollte das funktionieren.
    Der Nachteil ist, wenn man ein Ziegel defekt ist, und Sie bemerken das nicht gleich, dann haben Sie mitunter die Brühe in der Dämmung stehen.
    Vielleicht thaben die Herrn nicht nur keine Lust, sondern die hatten nur Lust Sie richtig zu beraten und Ihnen nicht unnötig Geld aus der Tasche zu ziehen.
    Nur, um das auch ganz klar zu sagen und Herrn Dühlmeyers Vortrag hier nicht komplett platt machen zu wollen. Ich selbst würde auch sicherlich ruhiger schlafen, wenn ich eine Unterspannbahn auf meinem Dach montiert und eingebaut hätte als wenn sie fehlen würde. Kurzum, ohne würde ich es auf meinem eigenen Dach auch nicht machen.
    Ich selbst bewohne einen sanierten Altbau und habe weich gebrannte Tonziegel auf dem Dach (heute sind dies oftmals ja keine weich gebrannten Tonziegel mehr, die sind alle hart gebrannt). Der kleinste Stoß und was weiß ich was ..., Schneerutsch in der Schneeschmelze, lässt den Schnee vom Dach rutschen und ins Schneefanggitter hinein rutschen, dessen Befestigungshaken immer dann, wenn Schnee ins Gitter hinein rutscht, Druck auf die Reihe der darunter liegenden Ziegel ausübt und Selbige bersten bzw. kaputt gehen lässt. Nichts schlimmes aber jedes Jahr müssen ein oder zwei Ziegel ausgewechselt werden. Ansonsten sind die Ziegel dicht, sehr dicht sogar, wenn auch alt und bei einer Neueindeckung zur Aufbringung der Unterspannbahn (die fehlte auch hier) wieder eingebaut und wiederverwendet. Hätte man keine Unterspannbahn darunter wäre das eine sehr schadenträchtige Angelegenheit.
    Mit freundlichem Gruß
    Markus Reinartz

  4. Dach-Regensicherheit: Realität vs. Herstellerversprechen

    Wär ja auch ein Wunder gewesen ...
    Wär ja auch ein Wunder gewesen ...
  5. Unterspannbahn: Abwägung von Kosten, Nutzen und Risiken

    Foto von

    Na es gibt immer ein "Für" und "Wider"
    wenn Sie nicht hätten gegenkauen müssen!

    " ... Wenn die Ziegel regen- und flugschneedicht (regendicht, flugschneedicht) sind, ... " Wie viele Dächer kennen Sie, bei denen das auf die Lebensdauer der Dacheindeckung sichergestellt ist?

    Sowas gibt es bestenfalls in den Werbeprospekten der Hersteller. Herr Dühlmeyer, auch wenn Ihnen das anzustebende Abwägen dessen, was man bereit ist tun und ausführen zu wollen zu aufwändig ist.
    Das hat weniger mit gegen schwimmen zu tun als mit abwägen.
    Ich kenne schon ein paar Dächer, bei denen es so funktioniert, so wie seinerzeit auch auf meinem eigenen Dach ohne Unterspannbahn.
    Allerdings  -  wie bereits schon erwähnt  -  konnte ich persönlich ruhiger schlafen eine drauf zu haben, damals vor 33 Jahren, als ich im zarten Alter von 17 Jahren die Entscheidung getroffen habe, mein Dach selbst abzudecken, die Unterspannbahn einzubauen und das Dach selbst  -  mit den alten Ziegeln  -  neu einzudecken.
    Allerdings hätte es so bleiben müssen, wenn ich es hätte einem Unternehmer bezahlen müssen. Ich hatten in dem zarten Alter noch kein Geld und habe es damals für etwa 1000,00 DM realisieren können, die mir meine Eltern finanziert haben.
    Ist doch nichts schlimmes das auch einmal Kund zu tun statt gleich über die Handwerker zu schlimpfen.
    Der Kunde ist König, doch wenn er Knete hat, dann soll er besser eine drauf machen, da bin ich bei Ihnen und nicht so weit entfernt von Ihrer Meinung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Expertenmeinung: Unterspannbahn-Diskussion im Bauwesen

    sieh an, der "Experte" Dühlmeyer ...
    sieh an, der "Experte" Dühlmeyer ...
  7. Ergänzung ...

    Ergänzung ...
  8. Unterspannbahn: Planungsgrundlagen und Details im Überblick

  9. Foren und "Experten"

    Foren und "Experten"
  10. Diskussion: Kontroverse um die Notwendigkeit der Unterspannbahn

    Uiuiui ... da ist aber einer ganz angefressen, ...
    Uiuiui ... da ist aber einer ganz angefressen, ...
  11. nicht angefressen ...

    nicht angefressen ...
  12. noch etwas Herr Dühlmeyer:

    noch etwas Herr Dühlmeyer:

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "noch etwas Herr Dühlmeyer:" auf die Frage "Unterspannbahn notwendig? Funktion, Vorteile & Risiken ohne Bahn" im BAU-Forum "Dach"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  13. Und das hilft dem ...

    Und das hilft dem ...
  14. @ TE

    @ TE
  15. nicht angefressen ...

    nicht angefressen ...
  16. also

    Foto von Stefan Ibold

    also
  17. Feuchteschäden: Berufshaftpflicht bei fehlerhafter Bauwerksabdichtung

    Sehr geehrter Herr Ibold!
  18. Haftung: Unterspannbahn und Verantwortlichkeit bei Bauschäden

    Schön, dass Sie die Haftung ansprechen ...
    Schön, dass Sie die Haftung ansprechen ...
  19. noch nicht mal Kindergarten

    noch nicht mal Kindergarten
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  20. Ist doch kein Problem

    Ist doch kein Problem
  21. Nur mal zur Erinnerung: ...

    Nur mal zur Erinnerung: ...
  22. Unterspannbahn Pflicht: Frankfurter Pfanne, Flugschnee und Feuchtigkeit

    Foto von

    Natürlich ist eine Unterspannbahn vorgeschrieben Herr Ibold,
    sieh an, der "Experte" Dühlmeyer muss anscheinend überall seinen Senf hinzugeben. Scheint nicht ausgelastet zu sein. es ist Frankfurter Pfanne, Beton, Flugschnee o. dgl. ist da soweit erkennbar noch keiner durch. Kleinste Ritzen sind freilich erkennbar. Allerdings sind ca. 5 % der Steine bei langen Regen unten nass, weitere 5 % zumindest an den Rändern. Ohne dass etwas abtropft. Auch das sei normal, sagte man mir. Als einer der Dachdecker erkannte dass ich eine Neueindeckung schon eingeplant hatte habe ich durchaus ein Angebot bekommen. Dann hätte ich langfristig Ruhe, dann wäre es 100 %. Meine Fresse

    und damit ist alles gesagt. mir fällt schon länger auf, dass sich in etlichen Foren sog. "Experten"  -  meist (selbst) ernannte Gutachter / Sachverständige  -  in einer Art und Weise darstellen / produzieren, die dem Fragenden zwar eine Antwort, aber keine Lösung bringen. Meist nur Hinweise auf Richtlinien und Normen sowie immer wieder die "anerkannten Regeln der Technik" (die es nicht zu kaufen gibt!) ... sprich sie vermitteln dem Laien weder ihr "Fachwissen" noch bringen sie es ihm näher.

    Hinzu kommt bei diesen "Experten" eine bornierte Beratungsresistenz das er im "Grünen" keine Werbung für seine Thesen mehr machen darf. Und der einzige, der da Beratungsresistent war, waren Sie! Ach ja  -  die aRdT gibt es zu kaufen. In Form der Gewerkefachregeln und der Normen.

    Vor allem aber weiß ich nicht, wie das Nachtreten eines Handelvertreters für Kellerabdichtungen dem TE bei einer Frage zu Dachabdichtungen helfen soll.

    Wie war das doch mit den selbsternannten Experten, die zwar Antworten, aber keine Lösungen bringen? nicht angefressen nur leid, sich mit solchen "Experten" auf diesem Niveau zu unterhalten, denn genau das ist es nicht: Unterhaltung Gerade Sie sind weder willens noch in der Lage sich mit mir mal an einen Tisch zu setzen und sich einmal etwas sagen/erklären zu lassen. Ich bin dazu bereit! Sie merken doch noch nicht einmal mehr, dass Sie ebenfalls Werbung machen, aber nur für ganz bestimmte Produkte, die Sie kennen. Trotzdem ist das auch Werbung!

    Und nun richtig Werbung: (nein, keine Werbung!)

    Was sagen Sie dazu, dass es mittlerweile ein Produkt gibt, dass die von Ihnen beworbenen Produkte absolut nicht benötigt!? Warum sträuben Sie sich eigentlich so, zu akzeptieren, dass es Innovation gibt!? Und zwar nach allen Regeln der Technik!

    Die XXX als Oberbegriff (nicht als Produktbezeichnung) ist eine Abdichtungsform und das Pendant zu der Ihnen bekannten SCHWARZEN Wanne (auch kein Produkt) Die XXX benötigt aber nicht sie Ihnen bekannten notwendigen Einbauschritte:

    1. Luft- bzw. Untergrundtemperatur (Lufttemperatur, Untergrundtemperatur) messen

    2. Luftfeuchtigkeit messen

    3. Wind, Sonne, Regen nach Einbauanleitung / Herstellervorschrift zu beachten

    4. Wasser-Lastfälle nach DINAbk. beachten

    5. Betonkanten brechen

    6. Kratzspachtelung aufbringen

    7. Voranstrich / Grundierung aufbringen

    8. Dichtungskehle anfertigen

    9. erste Schicht auftragen und Schichtdicke beachten/dokumentieren

    10. Armierungsgewebe einarbeiten

    11. zweite Schicht auftragen und Schichtdicke beachten/dokumentieren

    12. mind. 20 Kontrollen der Nassschichtdicken

    13. Durchtrocknungsprüfungsnachweis protokollieren

    Sehr geehrter Herr Kollege, ich bin nach wie vor gern bereit, darüber ein Gespräch mit Ihnen zu führen. TE jetzt ganz gewaltig! Des Knaben Schuh will hier eine längst beendete Debatte um ein Abdichtungssystem für Keller wieder aufnehmen. Sorry  -  wir können nichts für diese Kaperung (Außer, das sie kommt, weil ich hier geschrieben habe) wer immer TE auch ist, er zeigt überdeutlich, dass er mit dem TEE durch die Kinderstube gerast ist! Kindergarten! Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen. Moin,

    zwei Dinge.

    @ TE,

    gem. Fachregel des Deutschen Dachdeckerhandwerks MÜSSEN Sie eine Zusatzmaßnahme unterhalb der Eindeckung anordnen. DAS ist nebenbei aRdT.

    Ich muss zugeben, dass es hierbei ein kleines Problem gibt. Sämtliche Bahnen, die einen geringen Sperrwert aufweisen, sind nicht nachhaltig UV-beständig. Auch weigert sich die Industrie ausdauernd, dass die Bahnen einer künstlichen Alterung mit einer höheren Temperatur als 70 °C ausgesetzt wird. Mehr Temperatur bedeutet schnellere Alterung, derer die Produkte überwiegend wenig entgegensetzen können. Will sagen: es kann je nach Produkt sein, dass in 5  -  15 Jahren die Bahn ihren Dienst rein technisch "einstellt". An dieser Stelle kann nur auf ein Unterdach verwiesen werden.

    Es ist bekannt, dass Betondachsteine im Laufe der Jahre knapp unterhalb der Höhenüberdeckung in der Seitenfalz Wasser durchlassen. Das kann zum einen an kleineren Verunreinigungen in den Falzen liegen, zum anderen an dem Beton selber, der bei der Dicke der Dachsteine nicht nachhaltig wasserdicht sein kann. Solange das Wasser wieder aus der Eindeckung ohne Abtropfen in die Konstruktion austreten kann, passiert nichts.

    @ Reinartz,

    eine Eindeckung gilt bei Einhaltung (und Überschreitung) der Regeldachneigung als "ausreichend" regensicher. regen- und/oder flugschneedicht (regendicht, flugschneedicht) im Sinne dessen, dass dort nichts hineinkommt, geht nicht. Im Sinne einer fachlich richtigen oder besser regelkonformen Beratung hätte die Notwendigkeit einer Zusatzmaßnahme erfolgen MÜSSEN!

    Nebenbei: bei Ihnen scheinen die Schneefanggitter nicht korrekt eingebaut worden zu sein. Ich vermute für die anstehende Schneelast unzureichend dimensionierte Haken und/oder eine geringe Anzahl derer.

    @ Herrn Knabenschuh,

    eine wie auch immer geartete Einladung zu einem Gespräch mit Ihnen und deren Verweigerung führt nicht automatisch zu einer Beratungsresistenz, wie Sie dieses gern anführen. Ihnen dürfte bekannt sein, wie es zu einer Definierung der "anerkannten Regeln der Technik" kommt?! Es kommt dazu  -  um es kurz auszuführen  -  dass es in der Theorie für eine überwiegende Mehrheit der Fachleute für "richtig" befunden wurde/wird, und dass es sich in der Praxis bewährt hat, so, wie es bei den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks der Fall ist. Normen können dem Stand der Technik (nicht zu verwechseln!) hinterherhinken oder diesem vorauseilen. Sie können den Anschein der aRdT haben, wie es momentan gem. DIN 18195 der Fall ist. Die Norm gibt ganz klar vor, welche Art der Ausführungen nach dieser Norm geeignet/gestattet/erlaubt sind. Und wenn eine sogenannte "schwarze Wanne" aRdT ist, muss nicht ein Pedant automatisch ebenso aRdT sein, sondern aus juristischer Sicht explizit unter Nennung sämtlicher Risiken und Nebenwirkungen mit dem Bauherren vereinbart werden.

    Sehr geehrter Herr Knabenschuh,

    ich fordere Sie weiter auf, sich eines Tones im Forum zu bedienen, der es erlaubt, sachlich und vernünftig miteinander umzugehen. Diese Anregung dürfte sich für Ihren Betrieb positiv darstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Ibold ich darf Ihnen darauf sachlich Antworten, da den Forenmitglieden mal einige Fakten bekannt werden müssen.

    a) bin ich immer der Zweite der sich eines Tones bedient, der ihm vorgesetzt wird. Das ist eine meiner Eigenarten. An den Herrn Kollegen Dühlmeyer: der Ton bem Forum der sog. bauexperten ist unter aller S.

    b) unser "Betrieb" hat die poitivste Darstellung die es momentan auf dem Markt gibt! (Herr Ibold: auf dem Abdichtungssektor der Keller und nicht auf dem Dach. Auch die Fachregeln des DDH interessieren hier nicht, da Normabdichtung!)

    c) aRdT: was von der überwiegenden Mehrheit der Fachleute für "richtig" befunden wird und sich in der Praxis bewährt hat, ist allein das berühmte Totschlagargument gegen Konkurrenten. Hinzu kommt  -  so wie hier wieder bewiesen  -  dass solche "Experten" Beratungsresistent sind und sie  -  von sich aus  -  sich erst recht nicht informieren, was es denn so an Neuem gibt, obwohl es sich um Produkte/Verfahren handelt, die grundsätzlich veröffentlicht werden! Also JEDERMANN zugänglich.

    Als Entwickler der XXX (und XXX) ICH WIEDERHOLE mich UNGERN. KEINE Werbung! mit allem was dazu gehört (CEAbk. 0799-CPR-247 /V20000-202/DIN 18195), die von großen Baufirmen weltweit eingesetzt wird, ist auch dieser Beweis schon lange erbracht und IST aRdT. Die Begründung sollten Sie als Fachmann eigentlich wissen: Wenn die DIN 18195 als privatrechtliche Vereinbarung eine aRdT ist, dann ist jede Normabdichtung, die die DIN 18195 erfüllt automatisch eine aRdT. Das können Sie sich gerne durch das DIBtAbk. bestätigen lassen. Dazu muss nichts  -  wie auch bei der sog. Schwarze Wanne  -  gesondert vereinbart werden.

    Im Übrigen ist es doch ein Witz, dass ausgerechnet die von den Fachleuten als "richtig und bewährt anerkannte" Schwarze Wanne nach einer Studie des IFB für 60 % der Bauschäden in diesem Bereich verantwortlich ist.

    Nebenbei: alle dort dargestellten Mängel sind bei unserer Abdichtung ausgeschlossen! Sie dürfen mich dazu auch gern direkt kontaktieren ...

    Mit freundlichen Grüßen Dipl. -Ing. Klaus w. Knabenschuh In die Haftung kommen Planende und Ausführende auch ohne Schäden, wenn sie wider den aRdT Planen und Ausführen. Sie reden immer davon, das von Ihnen so aggressiv beworbene Produkt entspräche den aRdT und der 18195. Ich sehe das nicht! Weil ich keinerlei Daten finde, die mir die Überprüfung der Materialkriterien der 18195 ermöglichen!

    Ach ja  -  zum Thema "unter aller Sau".

    1) Das ist Ihre Kaperung des Themas hier.

    2) Warum wollen Sie mit Mir reden (s.o.), wenn ich doch so unter aller Sau bin. Sondern Kindergarten-Krabbelgruppe. In der Steinzeit ist man mit Keulen aufeinander losgegangen, heute benutzt man dsa Internet. Dabei will jeder doch nur helfen! Wir werden ja sehen, ob Herr Knabenschuh sein Lieblingsprodukt in die neue Stoff-Norm DIN 18195-2 rein bekommt. Oder gab es nicht genug Ausführungsbeispiele aus den letzten Jahren, sodass der Antrag auf Aufnahme in DIN 18195-2 vom Normenausschuss abgelehnt worden ist? Und wir werden ja sehen, ob die Verarbeitung dieser Produkte dann ab Ende 2015 nach DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen" geregelt sein wird.

    Wenn das alles tatsächlich nicht geklappt hat, dann kann man seinen Ärger ja schon verstehen 😉 Ging ja KMB und DS auch einst so!

    Wenn das Material es nicht in die Norm schafft, beantwortet sich die Diskussion über die juristisch weiche Begrifflichkeit der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) doch vorläufig von ganz allein und Herr Knabenschuh muss halt in den nächsten Jahren deutlich mehr Lobbyarbeit leisten, um mit seinem Produkt tatsächlich die Mehrheit der Fachleute zu überzeugen und dann auch noch einen merklichen Marktanteil zu erobern und dann über die Zeit auch noch die Dauerhaftigkeit und Dichtheit beweisen. Nur mal zur Erinnerung: es ging hier um die Frage der Erforderlichkeit einer Unterspannbahn 🙂

    Trolle füttern verboten. dass hatte hatte ich auch zu keiner Zeit ebstreiten wollen.
    Wir alle wissen doch, dass entsprechend der von Ihnen erwähnten Regel unter 1.3.2 "Zuordnung von Zusatzmaßnahmen" angegeben wird, was untergeordnete Gebäude sind und wozu alle anderen gehören und was denn dann dort  -  "möchte man regelgerecht arbeiten"  -  zu tun und zu machen oder auch zu unterlassen ist.
    Möchte also der Fragesteller regelgerecht arbeiten, dann muss er eine Unterspannbahn anordnnen und einbauen lassen bzw. eine Zusatzmaßnahme treffen und ausführen.
    Na und obs auch ohne geht oder funktionieren kann, ist von einigen von Ihnen ebenso bereits schon benannten Faktoren abhängig. Ruhiger schlafen kann man sicherlich, sodann man eine Zusatzmaßnahme getroffen und ausgeführt hat.
    Zu der hier nun mittlerweile geführten Debatte der streitbehafteten Abdichtungsbahn kann ich nur sagen, dass es in jedem Fall angebracht wäre die Debatte in einem vernünftigen Ton zu führen. Ich kenne die Bahn nicht jedenfalls bliebe ebenso zu bedenken, dass es auch sehr lange gedauert hat, bis die KMB in der Regel aufgenommen worden ist. In der Debatte hier die Geeignetheit eines Produktes davon abhängig machen zu wollen, ob ein Produkt in der Regel erwähnt wird und dass dies alleinig das Zünglein an der Waage sei, welches den zutreffenden Ausschlag und Anschein darüber geben würde, ob ein Produkt geeignet ist oder nicht, finde ich auch ein wenig vermessen  -  siehe Beispiel KMB.
    Allerdings ist sicherlich weiterhin zu bemerken, dass der Kunde  -  bekommt er eine in den Regeln nicht erwähnte Abdichtung eingebaut  -  ausdrücklich darauf hingewiesen  -  und dies ist auch mit dem Auftraggeber zu vereinbaren  -  werden muss, dass ein nicht regelgerechtes Produkt verbaut wird. Dies in jedem Fall zwingend beim VOB Vertrag, beim BGBAbk. Vertrag sollte man  -  um auf Nummer Sicher zu gehen  -  auch nicht darauf verzichten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  23. Ach Herr Reinartz

    Ach Herr Reinartz
  24. Preis?

    Preis?
  25. die ganze

    die ganze
  26. Dachumdeckung: Kosten von 90 Euro – Ist das angemessen?

    tja € 90,- für eine Umdeckung ist OK.
    tja € 90,- für eine Umdeckung ist OK.
    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  27. Unterspannbahn: Haftung, Risiken und Aufklärungspflichten

    Foto von

    Das sehe ich genau so,
    ... "In der Debatte hier die Geeignetheit eines Produktes davon abhängig machen zu wollen, ob ein Produkt in der Regel erwähnt wird und dass dies alleinig das Zünglein an der Waage sei, welches den zutreffenden Ausschlag und Anschein darüber geben würde, ob ein Produkt geeignet ist oder nicht, finde ich auch ein wenig vermessen  -  siehe Beispiel KMB. " ...

    Es geht nicht um Anwendbarkeit, es geht  -  wie ich oben schon DEUTLICH dargelegt habe  -  um Haftung! Ein Produkt außerhalb der aRdT anzuwenden bedarf zur "Enthaftung" der Abweichung einer ausführlichen Aufklärung über Risiken, Nachteile usw. Das einem Laien/Endverbraucher gegenüber rechtssicher zu machen, bedarf eines Rechtsanwalts. Da liegt der Hase im Pfeffer! Außerdem diskutiere ich grundsätzlich nicht über außenliegende Abdichtungen, wenn das Bauwerk nicht vor aggressiven Wässern oder Böden geschützt werden muss. WW heißt des Problems Lösung! nach Rücksprache mit diversen Nachbarn deren Häuser genauso alt sind und die gleiche Eindeckung haben hat sich ergeben dass keiner eine Unterspannbahn hat und alle noch ihre Ersteindeckung haben. Da ich weder den Spitzbogen noch den Kniestockbereich isolieren werde und somit weniger als die halbe Dachfläche betroffen ist werde ich es mal ohne probieren ... Btw, das Angebot für Neueindeckung all inkl. Altdachentsorgung, mit Dachrinnen, Kaminkopfverblendung, Unterdach aus 50 mm Holzfaser usw. beläuft sich auf 98,40 Eurs/m²  -  ist das OK? Danke! Thematik, erinnert mich an Ölkrise, gurtpflicht, kalter krieg, schwarzer Montag, akw demos, agenda 2010, gewerkschaften, schäuble, Währungsfond, Demokratie, cholesterienspiegel, EnEVAbk., klimawandel und an die momentanen spritpreise ... ; tja € 90,- für eine Umdeckung ist OK.

    Grüße Wenn es eine ortsansässige Firma ist, mag das zutreffen.

    Aber gerade bei Dachsanierung gibt es reisende Handwerker, die einen günstigen Preis für den Auftrag anbieten, dann weitere, "unbedingt notwendige" Arbeiten entdecken und den Kunden mit dem abgedeckten Dach, bis er auch diese Arbeiten beauftragt, im Regen stehen lassen.

    Ich kenne ein Dach mit über 80 Jahre alten Tonziegeln ohne irgendwelche Schäden. Herr Dühlmeyer, weil  -  in den meisten Fällen  -  wohin mit dem Dränwasser, das ist mit eine Weiße Wanne bedeutend sicherer, allerdings mit einer außenliegenden Abdichtung auf den Wänden, wenn der Keller denn dann zu Wohnzwecken genutzt werden soll um nicht ein Zwangslüftungs oder Lüftungsproblem hinsichtlich der Feuchteansammlungen (belüftete Fußbodenkonstgruktionen etc.) zu haben.
    Auch hier Herr Dühlmeyer liegen wir  -  soglaube ich  -  nicht so weit entfernt von einander.
    Allerdings das mit der Normungsarbeit und den dazu erforderlichen Lobbyisten hatte ich von Herrn Tilgner aufgegriffen. Der hatte geschrieben, ...
    Wir werden ja sehen, ob Herr Knabenschuh sein Lieblingsprodukt in die neue Stoff-Norm DINA 18195-2 rein bekommt. Oder gab es nicht genug Ausführungsbeispiele aus den letzten Jahren, sodass der Antrag auf Aufnahme in DINAbk. 18195-2 vom Normenausschuss abgelehnt worden ist? Und wir werden ja sehen, ob die Verarbeitung dieser Produkte dann ab Ende 2015 nach DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen" geregelt sein wird.
    und weiter ..
    Wenn das alles tatsächlich nicht geklappt hat, dann kann man seinen Ärger ja schon verstehen 😉 Ging ja KMB und DS auch einst so!
    Mit der KMB hat es denn dann ja schlussendlich auch  -  unverändert  -  irgendwann einmal geklappt. Das könnte ja womöglich bei dem hier bestrittenen Produkt  -  obwohl ich, nachdem ich einmal geklickert habe nicht unbedingt ein Fan davon bin (ich kenne allerdings das hier bestrittene Produkt auch nicht ausreichend genug)  -  ebenso der Fall sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  28. Affentheater

    Affentheater
  29. aaRdT: Anwendung der Regeln der Technik im Dachbau

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    Die Anwendung der aaRdTAbk. ist doch lediglich der
    Die Anwendung der aaRdT ist doch lediglich der
  30. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

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    Unterspannbahn: Notwendigkeit, Funktion und Risiken im Dachbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit einer Unterspannbahn, insbesondere bei älteren Dächern. Es werden Aspekte wie Regensicherheit, Flugschnee, Dämmung und die Einhaltung der aktuellen Regeln der Technik (aaRdTAbk.) beleuchtet. Die Haftung bei Bauschäden durch fehlende oder mangelhafte Unterspannbahnen ist ein wichtiger Punkt. Unterschiedliche Meinungen von Experten und Praktikern prägen den Austausch.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Unterspannbahn Pflicht: Frankfurter Pfanne, Flugschnee und Feuchtigkeit wird die Frage aufgeworfen, ob eine Unterspannbahn zwingend erforderlich ist, selbst wenn keine offensichtlichen Schäden erkennbar sind. Hierbei wird auf die potenziellen Risiken durch Flugschnee und Feuchtigkeit hingewiesen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Unterspannbahn-Erneuerung: Kehlbalkendach-Sanierung mit Dämmung thematisiert die Sanierung eines Kehlbalkendachs mit Zwischensparrendämmung und die damit verbundene Notwendigkeit, eine unbrauchbare Unterspannbahn zu erneuern. Dies unterstreicht die Bedeutung einer intakten Unterspannbahn für die Dämmwirkung und den Feuchtigkeitsschutz.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Feuchteschäden: Berufshaftpflicht bei fehlerhafter Bauwerksabdichtung verweist auf die potenziellen, teils dramatischen Folgen von Feuchteschäden durch fehlerhafte Bauwerksabdichtungen und die damit verbundene Haftung von Architekten und Ingenieuren. Eine korrekte Ausführung der Unterspannbahn ist hierbei essenziell.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei der Entscheidung für oder gegen eine Unterspannbahn sollten die individuellen Gegebenheiten des Daches, die regionalen Klimabedingungen und die aktuellen Normen und Richtlinien berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, einen Fachmann zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Beachten Sie auch den Beitrag Unterspannbahn: Abwägung von Kosten, Nutzen und Risiken.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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