Dach
Garagendach
Guten Tag, meine Mutter hat in 2012 das Eternit-Garagendach ca.50 m², weil undicht von einem Dachdecker komplett mit Schweißbahnen abdichten lassen. Nun habe ich erfahren, das dies nach einer Verordnung TRGS 519 nicht erlaubt ist. Ein Dachdeckerfachbetrieb der gerade am Haus arbeitet meinte, dass der damalige Dachdecker das Garagendach komplett aus eigene Kosten (Gewähleistung 5 Jahre) sanieren muss. Grund: der damalige Dachdecker hat gegen geltende Vorschriften verstossen. Meine Frage hierzu: ist das richtig?
MfG
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Die so genannten "Sowiesokosten" nicht vergessen!
Die Kosten die Ihnen sowieso angefallen wären sind die Kosten, die Ihnen bei der Dachsanierung oder der Dacherneuerung sowieso angefallen wären und die von Ihnen sowieso zu bezahlen gewesen wären.
In dem Fall halt die Entsorgung des Daches entsprechend den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, ggf. denn dann halt mit Asbestschein.
Von daher egsehen, wird dies sicherlich kein kompletter Freifahrtsschein für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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Damals
hat der Dachdecker - mit Ihnen oder ihrer Mutter - wahrscheinlich nach einer günstigen Art der Abdichtung gesucht. Ein Rückbau bzw. vollständige Erneuerung war vielleicht damals auch eine Option....
Wo ist das Problem? Wo kein Richter, da kein Henker. Wobei ich mir nicht einmal sicher bin, dass diese 'provisorische' Sanierung nicht zulässig ist. Nicht unfair werden und nicht auf jedes Geschwätz der Konkurenz hören. Gerade in Hinblick auf die vorherbeschriebenen sowieso-kosten wird das alles andere als ein Vorteil für Sie. Und falls sie mit der Situation so nicht leben wollen ist ein freundliches Gespräch mit dem Handwerksbetrieb sicher effektiver.