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Hagelschaden  -  Versicherung weigert sich
BAU-Forum: Dach

Hagelschaden  -  Versicherung weigert sich

Unser Haus wurde im Jahr 1985 in Baden-Württemberg gebaut. Seit dieser Zeit bewohnen wir es.

Wir hatten in den letzten Jahren mehrere Hagelunwetter, welche nach unserer Ansicht die Ziegel beschädigt haben. Wir gehen davon aus, dass die Ziegel durch mehrere relativ starke Hagelschläge angeschlagen wurden und zwar so, dass Wasser in die Ziegel eindringen konnte und die Ziegel durch Frost beschädigt wurden. Die Ziegel lösen sich nun nach blätterteigartig auf.

Deshalb haben wir diesen Schaden unserer Elementarschadenversicherung gemeldet. Die Versicherung lehnt eine Kostenübernahme mit der Begründung ab, der verwendet Ziegel sein nicht geeignet gewesen. Der Hagelschlag an den Ziegeln wird nicht bestritten, aber es wird behauptet, der verwendete Tonziegel sein nicht geeignet gewesen. Der Schaden sein durch "Einschlüsse" im Ziegel und nicht durch den Hagel verursacht worden. Nur mit dieser Behauptung kann die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnen.

Allerdings sind in den Versicherungsbedingungen keine Vorgaben für die zu verwendenden Ziegel enthalten. Würde festgestellt werden können, dass der Schaden durch Hagelschlag verursacht wurde, müsste die Versicherung die Kosten übernehmen.

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Versicherung suchen wir nun eine fachliche Auskunft über den tatsächlichen Schadensgrund an den Ziegeln. Klusel

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Hagelschaden  -  Versicherung weigert sich" im BAU-Forum "Dach"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Hagelschaden  -  Versicherung weigert sich" im BAU-Forum "Dach"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Klaus S
  1. Da kann man den Versicherer aber auch irgendwie verstehen

    Es Handel sich ja nicht um einen glasierten Ziegel, dessen Glasur durch die Hagel zerschlagen wurde. Ob das tatsächlich Folge eines Hagelschadens ist oder doch eher ein zu spät erkannter schlechter Brand mit unzureichender Frostbeständigkeit? Wer will das entscheiden? Die Versicherung lehnt erstmal berechtigterweise ab.
  2. jupp

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    das sind eindeutige Frotstschäden, die NUR/ausschließlich durch Frost verursacht wurden. Die Theorie, wonach bei einer leicht beschädigten Oberfläche Wasser in den Scherben eindringen kann, ist, mit Verlaub gesagt "Laienblödsinn". Der Hersteller des vorhandenen Ziegels scheint mir aus den mediterraen Bereichen zu kommen. In den seltensten Fällen erfüllen die die in D erforderlichen Frostkriterien.

    Fazit: bei einem solchen Schadenbild würde ich den Schaden auch als gemeldeten Hagelschaden ablehnen (müssen).

    MfG

    Stefan Ibold

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