zur Wärmedämmung des Dachgeschosses habe ich nachfolgende Fragen:
Bundesland: Niedersachsen
Objekt: Mehrfamilienhaus, 8 Parteien, Erdgeschoss, 3 Obergeschosse und das Dachgeschoss
Baujahr: 1995
Dachgeschossdecke: Stahlbeton
Dachaufbau:
- Betondachpfannen
- Lattung
- Konterlattung
- Sparrenkonstruktion
Das Dachgeschoss eignet sich nicht für den Ausbau zu Wohnzwecken, weil es keinem Wohnraum zugeordnet ist und außerdem nicht hoch genug ist.
Zur Wärmedämmung des Daches habe ich nachfolgende Fragen:
- Gibt es irgendein Gesetz, dass eine nachträgliche Wärmedämmung in einem nicht ausgebauten Dachgeschoss vorschreibt?
- Gibt es irgendein Gesetz, dass eine Wärmedämmung in einem nicht ausgebauten Dachgeschoss vorschreibt, wenn zu gegebener Zeit das Dach neu gedeckt wird?
- Was bringt eine Wärmedämmung in einem nicht ausgebauten Dachgeschoss in einem Mehrfamilienhaus?
Vielen Dank.
Jonathan