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  • 15608: Dachdämmung Pflicht

Dach

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im ges. Forum "Dach" - weitere Infos »

Dachdämmung Pflicht 21.05.2010    

Hallo,
EnEVA 2009 §10 sagt

  • -------------------------

(3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
(4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
(6) Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erfor-derlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb ange-messener Frist erwirtschaftet werden können.

  • -------------------------

D.h. ich muss - ob ich Geld habe oder nicht - mein Dach dämmen? Abastz (6) könnte doch etwas schwer nachzuweisen sein? Insbesondere wenn ich Vermieter bin habe ich nichts von der Heizkosteneinsparung, reicht das schon als Argument warum ich die Aufwendungen nicht erwirtschaften kann?
Was heisst "begehbar"? Also welches Dach muss schon heute gedämmt sein und welches erst in (grob) 18 Monaten? Ein typischer Spitzboden ist zugänglich und in der Mitte kann man evtl. gerade noch stehen/gehen.
Danke.
S.
PS: Deutschland / BaWü falls es wirklich relevant sein sollte.

Name:

  • Siggi
  1. Was sollen die Spitzfindigkeiten? 21.05.2010    

    15-20 cm Styro auf'm Dachboden auszulegen rechet sich immer- es sei denn, die Hütte wird in 10 Jahren abgerissen.
    Hab' ich schon vor >15 Jahren gemacht; Dadrauf Spanplatten, und auch der Stauraum ist gerettet.

    Name:

    • Markus Knoll
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Wieso Spitzfindigkeit? 21.05.2010    

    Das mit der Spitzfindigkeit verstehe ich nicht. Ich habe das Gesetz nicht gemacht und frage mich nur ob ich das richtig verstehe. Dass es Luxusdämmungen und ehr günstigere Dämmungen gibt ist schon klar.
    Danke.

  3. Wenn der Spitzboden begehbar ist müssen Sie nicht dämmen! 21.05.2010    

    Foto von Markus Reinartz

    So will es das Gesetz bzw. die Verordnung.
    Hier wird natürlich gestritten, immer noch, was ist begehbar?
    Wenn Sie z. B. einen Speicher (Spitzboden) hätten, der begehbar ist und wo Sie auch drei mal die Woche Wäsche aufhängen und Selbigen begehen, dann müssten Sie ihn auf keinen Fall dämmen, was natürlich auch irgendwo Quatsch ist, weil Sie auch dann über diese Geschossdecke (Kehlbalkendecke) die Wärme aus den darunter liegenden Geschossen verlieren würden, wenn das darüber gelegene Dach nicht gedämmt ist.
    Der Effekt ist also genau der Gleiche. Ob Sie den Speicher begehen können oder nicht, Sie würden, ist die Decke nicht gedämmt, Heizwärmeverluste haben, aber genau so und nicht anders will es die Verordnung.
    Der Einspruch ihrerseits, selbst nichts sparen zu können, läuft allerdings ins Leere. Es geht lediglich darum, dass die Wirtschaftlichkeit gegeben sein muss, egal wer das Geld spart, es muss sich halt rechnen, egal für wen.
    Dahingehend zu argumentieren, haben Sie sicherlich keinerlei Spielraum.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  4. komisch 21.05.2010    

    ich dachte immer ab 2011 muss die oberste begehbare decke oder
    alternativ, sollten z.B. einbauten vorhanden sein die mit erheblichen aufwand verändert werden müssten, die dazugehörige dachschräge gedämmt werden?

    Name:

    • Andreas Reitmeier
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.reitmeier-bedachungen.de/
  5. Absatz 4 21.05.2010    

    sagt doch dass das was für unbegehbare bisher gilt ab Ende 2011 auch fürbegehbare gilt. Oder? Also wieso muss ich die nicht dämmen? (also nach 2011 natürlich erst)


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