Pilzbefall mit Zerstörung der Außenschalung bei Vollsparrendämmung  -  Fehlerursache  -  Haftung
BAU-Forum: Dach

Pilzbefall mit Zerstörung der Außenschalung bei Vollsparrendämmung  -  Fehlerursache  -  Haftung

Hallo!
Ich habe bei meinem Wohnhaus (Einzug 5/ 2002) ein Problem und bitte um Hilfe. Dachaufbau von innen nach außen: GiKaAbk., USBplatte, dBAbk. sd>100 m, Sparren 250 mm mit Vollsparrendämmung MiFa 035, Bretter-Vollschalung 20 mm, Unterspannbahn BauderTop TS 40 NSK- sd 20 m, Lattung plus Tonziegel  -  Dachneigung 18 °.
Das Problem ist im Rahmen des Einbaus eines Lüftungsrohrs mit Dachdurchbruch (neue Lüftung für die Küche) zu Tage getreten. Es zeigt sich, dass die Schalungsbretter und die oberen 3 cm des Sparrens in größeren Flächen durch Pilzbefall total verrottet und morsch sind.
Frage: 1. Liegt der Fehler in der Unterspannbahn die mit sd 20 m nicht diffusionsoffen, sondern diffusions hemmend ist oder und wurde das Holz (Sparren und Bretterschalung) zu feucht eingebaut?
2. Wer haftet für den Fehler nach Ablauf der fünf jährigen Gewährleistungsfrist? Das Haus liegt in Bayern der Bauträger ist auch gleichzeitig Architekt gewesen.
Danke für die Hilfe!
  • Name:
  • Maria
  1. vorweg

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    es gibt hier diesbezüglich mit Sicherheit keine Rechtsberatung (Haftung), solange die Ursache nicht eindeutig geklärt ist. Das wiederum geht nur über einen Ortstermin einen öbuvAbk. SV des Dachdecker- oder Zimmererhandwerks (Dachdeckerhandwerks, Zimmererhandwerks), die nach Möglichkeit auch Energieberater sein sollten.
    Ich VERMUTE die Ursache in der fehlerhaft verlegten Dampfsperre (nicht luftdicht) oder zu feucht eingebautem Holz während der Bauphase.
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. und wer da noch

    nach 6 Jahren "verhaftet" werden kann, sagt Ihnen ein guter Rechtsanwalt nach Blick in die Glaskugel namens Bauvertrag, Planungsvertrag, Bauleitungsvertrag.
  3. Der Prozess ist noch nicht verloren!

    Oiso Maria,
    der Erste Eindruck der Geschichte vermittelt nach dem Ablauf der üblichen Gewährleistung das Gefühl der Hilflosigkeit. Habe
    ein wenig über Ihr Problem nachgedacht. Ihr Vorteil könnte im rechtlichen darin liegen, dass der Bauträger zugleich der
    Architekt war. Meine konkrete Frage: Hat Ihnen der Bauträger
    ein Gewerk (in dem Fall Ihr Haus) frei von Sachmängel bescheinigt
    oder nicht. Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie
    die gesamte Kaufsumme bezahlt haben obwohl Ihnen Mängel bekannt waren. Eben dieser Sachverhalt des bescheinigten mangelfreien
    Gewerkes kann Ihr Vorteil sein. Für diese Konstellation gibt
    es eine übergeordnete Rechtsprechung des BGH. (Nein, es ist nicht der versteckte Mangel (den es von Haus aus nicht mehr gibt) nein, es ist auch nicht der heimtückisch verschwiegende Mangel). Es ist was ganz anderes  -  alles muss das Internet auch nicht Wissen!
    Wie von Herrn Ibol bereits empfohlen benötigen Sie den besten
    Sachverständigen und einen noch besseren Baurechtler. In diesem
    Fall sollte der Sachverständige aus den Reihen der Handwerks-Kammer Ihres Bezirkes stammen. Diese Empfehlung basiert nicht auf der Schiene, dass ich selber zu dieser Spezie gehöre auch nicht, dass ich die Kollegen der IHKAbk. nicht schätze nein, die
    Gründe liegen aus meiner Erfahrung heraus ganz wo anders. Und
    nochmal  -  alles muss das Internet auch nicht Wissen.
    Viele Grüße aus Oberbayern
  4. Noch ist nichts verloren?

    Ich bin nach dem ersten Schreck zunehmend mehr entsetzt.  -  Denn es scheint in meinem Fall schon fast alles verloren.
    Ich habe keinen schriftlichen Vertrag, sondern nur einen Bauvertrag vom Architekten für den Rohbau. Auf diesen beziehen sich die Abschlagszahlungen. Unterschrieben habe ich diesen Vertrag nicht.
    Ich habe keine endgültige Abnahme und habe bei einer Gesamtsumme von 610 000 € 21000 € der Schlussrechnung nicht gezahlt.
    Ein befreundeter Architekt allerdings aus Niedersachsen meint, dass wenn man einen Gutachter bemüht, dies nur durch einen vom Gericht bestellten Gutachter sinnvoll sei, da sonstige Gutachter von der gegnerischen Partei nicht anerkannt würden.
    Gruß Maria Vielen Dank für die vorhergehenden Antworten
  5. Noch ist nichts verloren?

    Ich bin nach dem ersten Schreck zunehmend mehr entsetzt.  -  Denn es scheint in meinem Fall schon fast alles verloren.
    Ich habe keinen schriftlichen Vertrag, sondern nur einen Bauvertrag vom Architekten für den Rohbau. Auf diesen beziehen sich die Abschlagszahlungen. Unterschrieben habe ich diesen Vertrag nicht.
    Ich habe keine endgültige Abnahme und habe bei einer Gesamtsumme von 610 000 € 21000 € der Schlussrechnung nicht gezahlt.
    Ein befreundeter Architekt allerdings aus Niedersachsen meint, dass wenn man einen Gutachter bemüht, dies nur durch einen vom Gericht bestellten Gutachter sinnvoll sei, da sonstige Gutachter von der gegnerischen Partei nicht anerkannt würden.
    Gruß Maria Vielen Dank für die vorhergehenden Antworten
  6. Wer hat letztendlich die Kosten getragen?

    Hallo Maria,

    da wir gerade dasselbe Problem haben, würde uns der Ausgang des beschriebenen Falls interessieren ...
    Wer hat letztendlich die Kosten getragen?
    Was war die genaue Ursache?
    Vielen Dank im Voraus!


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