Dach nicht nach statischen Vorgaben gebaut
BAU-Forum: Dach

Dach nicht nach statischen Vorgaben gebaut

Hallo,
wir haben in unser Dach eine Gaube einbauen lassen. Mit Baugenehmigung und statischen Berechnungen. Nachdem die Gaube gebaut war haben wir festgestellt, dass der Dachdecker sich nicht an die statischen Vorgaben gehalten hat. Der Dachdecker schiebt die Klärung des Problems immer wieder auf. Die letzte Teilzahlung (5000,-) an den DD steht noch aus. Wir hören nun nichts mehr vom DD. Zusätzlich sind noch kleinere Schönheitsfehler zu beheben. Solange die Statik nicht geklärt ist, können wir nicht dämmen, usw ... Was haben wir rechtlich für Möglichkeiten?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!
Grüße!
PS: wir wohnen in NRW
  1. Sie haben alle rechtlichen Möglichkeiten!

    Oiso wir wohnen in NRW,
    Sie haben alle rechtlichen Möglichkeiten.
    VOBAbk./B § 13 Nr. 1 Satz 1
    neue Fassung (= 633 BGBAbk.)
    Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängel zu verschaffen.
    Die Leistung ist zurzeit der Abnahme frei von Sachmängeln,
    wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat
    und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
    Hat die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit? Nein!
    Geben Sie dem Dachdecker die Möglichkeit zur Nacherfüllung.
    Zeigen Sie ihm die rechtlichen Möglichkeiten klar auf  -  versuchen Sie jedoch die Angelegenheit ohne zeitintensiven und langandauernden Rechtsstreit abzuwickeln.
    Gruß aus Oberbayern
    Jürgen Schäfer
  2. Abweichung?

    bitte beschreiben Sie mal die Abweichung und die sonstigen Mängel.
    Gruß
  3. Abweichung und sonstige Mängel

    Zunächst einmal Danke für die Infos. Ich versuche als totaler Statiklaie mal eine Beschreibung aus dem Plan.
    Abweichungen Statik:
    auf beiden Seiten des Daches sollte die vorhanden Pfette 18/22 ergänzt werden um je ein Profilstahl U160 und damit der Kehlbalkenanschluss Normalbereich mit je 2BMF-HE Anker Typ 175 mit je 6 A. Nä. 4,0 x 40, sowie der Kehlbalkenanschluss Gesperre mit 2 Laschen 2,4 x 16 12 N 31x60 und zwei bisher noch nicht vorhandenem Zugbändern 8/16. Wenn wir das richtig verstehen sollten damit die neu verbauten Sparren auf beiden Seiten der neuen Gaube stabilisiert werden.
    Profilstahl, Anker, Laschen und Zugbänder sind nicht vorhanden.
    Wir haben per Fax ein Schreiben an den Dachdecker geschickt und dort alle Mängel aufgelistet mit der Aufforderung zur Behebung, aber ohne Fristsetzung. Haben wir damit die "Möglichkeit zur Nacherfüllung? " gegeben? Er ist dieser bisher jedenfalls nicht nachgekommen, wie müssen wir nun weiter vorgehen?
    Sonstige Mängel: eher kosmetischer Natur: einige Schieferplatten nicht angebracht (dort, wo man es nicht direkt sieht), grüne Folie auf dem Gaubendach, anstatt schwarze, verdreckte Holzunterkonstruktion usw ...
    Fluchtfenster ist ebenfalls nicht nach Bauplan erstellt. Es fehlen in der Höhe und in der Breite ca. 2 cm. Wird soetwas bei der Abnahme durch die Bauaufsicht beanstandet?
    Muss der Statiker nach Fertigstellung die Statik abnehmen?
    Wir haben eine Architektin als Beraterin  -  nicht Projektleiterin  -  engagiert. Von ihr kam eigentlich gar nichts. Die Statikfehler haben wir selbst entdeckt. Sie ist immer nur gekommen und hat ein paar Fotos gemacht. Kann man sie Aufgrund dieser mangelhaften Beratungsleistung belangen  -  bzw. die Honorar-Rechnung kürzen?
    Wir würden uns über weitere Ratschläge freuen. Danke Gruß

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