Dacheindeckung
BAU-Forum: Dach
Dacheindeckung
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RAL-Farben ...
RAL-Farben glaube ich eher nicht, denn das würde ja glasierte Dachziegel betreffen. Eher die Farben rot, braun oder anthrazit, wobei es diese Farbgebung bei Tondachziegeln und auch Betondachsteinen gibt.
Glasierte Dachziegel bestehen durchweg aus Ton. -
danke, entspricht aber nicht ganz meiner Fragestellung. Der ...
danke, entspricht aber nicht ganz meiner Fragestellung. Der Bebauungsplan sieht dunkele Dachziegeln gem. verschiedener RAL-Farben wie z.B. schwar, dunkelrot, weinrot etc. vor. Ich jedoch habe mediterrane dachziegeln, welche nicht dem RAL-Schema entsprechen, da rot-schwarz gecheckt. Nun verlangt das Bauamt die Abdeckung. Frage: Darf Sie dies verlangen? -
War das eigentlich
vorsätzlich oder fahrlässig?
Grüße -
ja klar
Ja klar dürfen die das, Gott sei Dank dürfen die das, denn wenn es nur Geld kosten würde, würde es eh keinen interessieren. -
Dazu gibt es viele Fälle
mein Chef musste sein Dach auch umdecken (umspritzen geht wohl auch). Schuld war zwar die "Baufirma" doch die war dann Konkurs.
Andere haben wohl vor dem Europagericht ein Muster-Verfahren angehängt.
Andere Klagen vor dem Deutschen Gericht.
Manche kommen auch mit der Zahlung eines Geldbetrages davon.
Ob die Farbe-Auslegung ROT oder ROT NACH RAL xxx soviel anders ist, wäre zu klären. Hier würde ich von der zuständigen Gemeinde etwas entgegenkommen erwarten (evtl. mal mit dem Chef vom Bauamt sprechen und beide Farbtöne "vorlegen".). Aber wenn z.B. Rot erlaubt ist dann ist Schwarz allerdings nicht mehr "Rot-Ton".
Bei meinem Haus lautete die Formulierung nur "Rotfarbene Dachziegel". Da war kein expliziter Farbton nach RAL vorgeschrieben.
Viel Erfolg.
Fazit: Versuchen Sie eine Einigung und wen nicht > Andere Farbe drauf. (evtl. die alten Verkaufen). Rechtstreit lohnt bestimmt nicht. Kostet viel Geld und Nerven.
Persönliche Meinung: In einem Baugebiet bei uns haben Doppelhäuser unterschiedliche Farben. DAS sieht aus meiner Sicht "bescheiden" aus. Wenigstens bei Doppelhäuser sollte die Farbe gleich sein. Spart ja auch Kosten, wenn beide Parteien die gleichen Dach-Ziegel verwenden.
Dass es innerhalb vom Baugebiet versch. Farben zulässig sind, das ist OK (solange nicht jeder seine Wunschfarbe von Schweinchenrosa bis Enzianblau) verwendet.
Wobei bei uns ein Haus im Ort auf einem Dach mehrere Farben (also fast Mosaik) hat. Das wiederum sieht ganz gut aus. -
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danke für die Antworten. Es war so, dass ...
danke für die Antworten. Es war so, dass der Generalunternehmer inkl. Architekten in dem Vertrag geschrieben hatte. "Die Genehmigungsfähigkeit der Dachziegel müsse noch überprüft werden. " Dann wurde der Bauantrag eingereicht (ohne irgendetwas zu den Dachziegel) und genehmigt. Das Dach ist nun drauf und sieht klasse aus. Hier ein Auszug aus dem Bebauungsplan:
11.2 Dacheindeckung- als Dacheindeckung sind nicht glänzende Dachziegeln und Dachpfannen sowie Schiefer in dunkler
Färbung - entsprechend RAL 3004 (Purpurrot), RAL 3005 (Weinrot), RAL 3007 (Schwarzrot), RAL
3009 (Oxidrot), RAL 3011 (Braunrot), RAL 5004 (Schwarzblau), RAL 5008 (Graublau), RAL 7012
(Basaltgrau), RAL 7015 (Schiefergrau), RAL 7016 (Anthrazitgrau), RAL 7021 (Schwarzgrau), RAL
7024 (Graphitgrau), RAL 7026 (Granitgrau), RAL 8022 (Schwarzbraun) zulässig.- Für Teilbereiche ist eine Dacheindeckung aus Glas zulässig
- Gründächer sind zulässig.
- Hochglänzende Dacheindeckungen sind unzulässig.
Der Generalunternehmer hat nun zugesagt, das Dach auf seine Kosten umzudecken, jedoch ist es dann nicht mehr das Haus, was ich haben möchte, da die Dachziegeln entscheidend für den Charakter dieses Hauses sind. Ohne diese Ziegeln hätte ich nie gebaut.
Frage ist also, ob es sinnvoll ist bzw. rechtens ist, dass eine Gemeinde die Farbe vorschreiben darf. -
Ja
die dürfen. Es sind ja auch ganz klar Farben vorgegeben und glasierte Dachziegel sind ausgeschlossen. Also kommen nur naturrote oder engobierte Dachziegel in Frage. Alternativ Betondachsteine in klassischem rot, in braun oder anthrazit. -
Wow
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>>Frage ist also, ob es sinnvoll ist bzw. rechtens ist, dass >>eine Gemeinde die Farbe vorschreiben darf.
>>Frage ist also, ob es sinnvoll ist bzw. rechtens ist, dass >>eine Gemeinde die Farbe vorschreiben darf.
ja, es ist sinnvoll, da es in Deutschland mittlerweile von geschmacksverirrten Bauherren nur so wimmelt, die das Dach ihrer Bude unbedingt in "müllsackblau" oder "spiegelblankumbra" decken müssen. was der Baumarkt vor die Tür stellt, wird gekauft. Stilsicherheit? klar: toskanastil, friesenstil, ... haben die Bauträger alles im Angebot. einfach auf dem Grundstück abstellen, fertig - das Baugebiet wird zum disney-Land. auffallen um jeden Preis - und zu weihnachten wird dann noch die Flugplatzbeleuchtung installiert (das schlechte Umweltgewissen wird dann mit der heutzutage so beliebten "Öko"-Pellets-Heizung kompensiert
).
ja, die Gemeinde hat Planungshoheit, sie darf vorschreiben. und es ist richtig so. warum bauen sie in dem Gebiet, der Bebauungsplan war doch vorher bekannt?!?!
schöne Grüße
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