glasierte Ziegel mit Macken, Kehlen schief geschnitten
BAU-Forum: Dach

glasierte Ziegel mit Macken, Kehlen schief geschnitten

Hallo Forum,
unser Nuebau wurde mit glasierten (schwarzen) Ziegel eingedeckt. Jetzt habe ich mir die Sache mal genauer angeschaut. Viele Ziegel haben kleine Macken an den Ecken, sodass man den roten Ton sehen kann. Habe ich da ein Recht auf Ausbesserung, oder ist das normal und somit zu akzeptieren. Ich habe mir die Sache auch mal vom Gerüst aus angesehen. Da sieht man ganz deutlich, dass viele Ziegel (jeder vierte vielleicht) irgendwo solch eine kleine Schramme hat.
Wie sieht es mit den Kehlen aus. Bei uns wurden die glasierten Ziegel geschnitten, aber die Schnittfläche nicht lackiert. Somit sind die Schnittflächen rot. Sieht von unten unmöglich aus. Muss das nicht lackiert werden? Dann ist mir aufgefallen, dass die Schnittfläche der Kehle nicht gerade ist. Muss der Dachdecker das ausbessern?
Ich möchte morgen mit unserem Architekten / Bauleiter sprechen und nicht unnötig rummeckern.
Gruß, Steffi
  1. also

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    es gibt eine Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach und mittlerweile auch eine vom ZVDH, nach der es einen sog. üblichen Betrachtungsabstand gibt.
    Kleinere "Macken", wie Sie es bezeichnen, fallen vermutlich in einem Abstand von ca. 8 m gar nicht mehr auf.
    Interessant wird das erst dann, wenn die Dachfläche bei Sonneneinstrahlung eher einen rötlichen Schimmer bekommt. Dann könnte man von einer optischen Beeinträchtigung sprechen.
    Keramische Ziegel sind gebrannt. Die Farbgebung erfolgt durch eine Engobe und wie bei Ihnen durch die Glasur. Der Kern des Ziegelscherbens ist rot. Schnittkanten werden üblicherweise ohne Sonderbeauftragung oder einer Zusatzzahlung/-Vereinbarung nicht nachgestrichen. Das Nachstreichen hält u.U. auch nur einen begrenzten Zeitraum, da die Farbgebung ja nicht mit eingebrannt wurde. Die Schnittkanten der Kehlen sind im Normalfall sehr stark von Wasser belastet und die Farbe wird schneller abwittern als es in der Fläche der Fall wäre. Farbe hält auf Glasuren sowieso nicht.
    Betrachten Sie Ihr Dach nicht vom Gerüst aus, betrachten Sie Ihr Dach von dem Abstand und dem Winkel aus, von dem Sie es üblicherweise betrachten.
    Optische Beeinträchtigungen sind nur sehr schwer zu greifen. Minderungen bringen in der Regel keine Riesenbeträge. Nachbesserungen sind meist erfolglos.
    Insgesamt wird die mögliche Beeinträchtigung in der Art festgelegt, inwieweit die Beeinträchtigung das Gewerk so massiv mindert (Beispiel bei einem sehr aufwändigen Eingangsportal, bei dem der Bodenbelag starke Farbunterschiede aufweist), dass es den eigentlichen und üblichen Ansprüchen nicht mehr genügt.
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. Optische Beeinträchtigung

    Ergänzend zu S.I., entscheidend ist, dass der "normale Betrachter" die optische Beeinträchtigung aus gebotenem Abstand wahr nimmt, und nicht der Bauherr, via "Superauge", weil er sich vorher schon aus näherer Betrachtung daran gestört hat.
  3. erstmal danke

    Hallo,
    erstmal danke für die Antworten. Naja, das mit der optischen Beeinträchtigung ist so eine Sache. Ich habe die Macken ja zuerst vom Boden aus gesehen und bin dann auf's Gerüst rauf und nicht anders rum. Die Ortgangziegel, kann man ja von untenen leicht hinschauen, haben alle angeschrammte Ecken. Das sieht jeder andere auch, der da hoch schaut. Und die schiefe Kehle ist auch für jeden sichtbar. Vielleicht kann man mal freundlich mit dem Dachdecker und dem Architekten reden.
    Gruß, Steffi
  4. dann

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    in diesem Fall sollten Sie mit dem Kollegen sprechen. Manchmal sind es auch einfach Transportschäden.
    Abplatzungen, die kleiner 7 mm sind gelten nicht als Beeinträchtigung. Leider sagen die Hinweise nichts über die Häufigkeit solcher Abplatzungen aus.
    Wenn Sie  -  und das ist eine Erfahrung aus einem Verfahren  -  ein hochwertiges Dach bestellt haben, dann haben Sie auch einen Anspruch darauf.
    Bei dem Fall war es so, dass ein SV-Kollege sich nach der Zielbaummethode gerichtet hatte, aber offenbar den Prestigecharakter des Gebäudes nicht ausreichend gewürdigt hatte. Die erste Instanz sprach dem BH schon mehr Entschädigung zu als er ermittelt hatte.
    Das Verfahren ging in die zweite Instanz und es kam zu einem Ortstermin mit dem Senat des OLG. Die Richter beschäftigen sich ausschließlich mit Bausachen und der Vorsitzende machte seine Position klar. s. oben. Letztlich wurden dem BH aus formalen Gründen etwa 30 % der Rechnungssumme erlassen.
    Der Richter betonte dabei sehr deutlich, dass sich die Industrie etwas einfallen lassen müsste, damit Abplatzungen, Beschädigungen und vor allem nicht ausreichend deckende Engobierungen/Glasierungen minimiert oder vermieden werden.
    Ziehen Sie also ggfs. einen Vertreter des Herstellers hinzu. Auch ein öbuvAbk. SV KANN Ihnen evtl. weiterhelfen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  5. werde mich weiter informieren

    Hallo,
    erstmal danke für die Hilfe. Ich habe mit dem Architekten und dem Ziegelhersteller gesprochen. Der Architekt schaut sich die Sache mal genauer an. Vom Ziegelhersteller bekomme ich irgendeine europäische Norm geschickt in der alles mögliche über Ziegel und deren Oberflächen drin steht. Der nette Mann am Telefon will mir diese Info gleich heute zuschicken. Mal schauen, ob die Beeinträchtigungen an unserem Dach noch in der Norm liegen oder eben doch nicht. Ich will mit dem Dachdecker ja auch nicht rumstreiten. Nur ärgert mich die Sache halt, wenn die Ortgangziegel Macken haben, die jeder, der vor dem Haus steht, sehen kann, die Kehle schief geschnitten ist und der Rest der Ziegel auch mit Macken bestückt ist. Da die Ziegel nicht gerade billig waren und auch das Dachdecken eine teure Angelegenheit ist, soll es auch so sein, dass ich mich nicht ärgern muss.
    Liebe Grüße,
    Steffi
  6. Fragen Sie mal den ...

    Dachdecker, was es Sie kosten würde, wenn der vom Hersteller eine Dose Kaltglasur bezieht und die Abplatzungen und die Schnittkanten in der Kehle streicht. Schließlich steht jetzt noch das Gerüst!
    Wenn es nachher um 150 € geht lohnt doch der ganze Ärger nicht, oder?

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