Abrechnung Dachverschalung
BAU-Forum: Dach
Abrechnung Dachverschalung
Unser Dachstuhl wurde komplett verschalt, das LVAbk. weist für den sichtbaren Bereich (Traufe, Ortgang) und den nicht sichtbaren Bereich unterschiedliche EP's aus. Das Material und die Oberflächenbehandlung unterscheiden sich natürlich auch in diesen Bereichen.
Die Sichtschalung im Ortgangbereich wurde bis auf den 2 ten innenliegenden Sparren geführt, im Traufbereich bis ca. 0,4 m oberhalb des Kniestocks.
Wie wird die Abrechnung korrekterweise (nach VOBAbk.) vorgenommen? Darf nur der hinterher tatsächlich sichtbare Bereich der Sichtschalung berechnet werden oder ist es erlaubt, auch die Teile zu berücksichtigen, die hinterher in die "allgemeine Dachschalung" übergehen und nicht mehr sichtbar sind?
Die Sichtschalung im Ortgangbereich wurde bis auf den 2 ten innenliegenden Sparren geführt, im Traufbereich bis ca. 0,4 m oberhalb des Kniestocks.
Wie wird die Abrechnung korrekterweise (nach VOBAbk.) vorgenommen? Darf nur der hinterher tatsächlich sichtbare Bereich der Sichtschalung berechnet werden oder ist es erlaubt, auch die Teile zu berücksichtigen, die hinterher in die "allgemeine Dachschalung" übergehen und nicht mehr sichtbar sind?
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Ist den außerhalb der Mauer am Ortgang
nur noch ein Sparren, sodass die Sichtschalung ja auch zwangsweise bis auf den 2 ten gehen musste um auf zwei Sparren aufzuliegen? -
Eine Grundregel der VOB
sagt aus, dass die tatsächlich erbrachte Leistung abgerechnet wird. Wenn also beispielsweise an der Traufe die Sichtschalung in ein Meter Breite eingebaut wurde, dann kann sie auch so abgerechnet werden. Ausnahme: sie haben Ihrem Handwerker ausdrücklich gesagt, sie sei nur in 50 cm Breite einzubauen.
Schöne Grüße aus Bochum -
Es gibt sogar
zwei sichtbare "Flieger". Dank an beide Antwortgeber