Überirdische Stromzuführung  -  was ist beim Dachumbau zu beachten?
BAU-Forum: Dach

Überirdische Stromzuführung  -  was ist beim Dachumbau zu beachten?

Hallo,
wir haben eine überirdische Stromzuführung (über Dach, befestigt u.a. an einem Kehlbalken? des stehenden Stuhls) und wollen unser Dachgeschoss ausbauen bzw. evtl. auch mit einem neuen Dachstuhl (evtl. Aufsparrendämmung) komplett neu aufbauen.
Welche baurechtlichen, technischen, gesundheitlichen, ... Aspekte gilt es bei einem Umbau und der nachfolgenden Nutzung bzgl. der bestehenden Stromzuführung zu bedenken?
Ganz kurz die Hausdaten: EGAbk. & DGAbk.; Satteldach, 45 Grad Neigung; stehender Stuhl.
Herzlichen Dank
Thomas Wieland
  • Name:
  • Thomas Wieland
  1. Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen

    ist das E-Werk zu benachrichtigen ... diese sind verpflichtet die Oberleitung mittels Schutzrohre zu sichern!
    Wird ein Baustellenkran eingesetzt? ... So oder So bindet sind Auch ALLE Vorschriften der Berufsgenossenschaft ... Wer unterweist Sie in diese Vorschriften?
    MfG
  2. Wohl doch nicht genau genug ausgedrückt ...

    mir geht es nicht um den eigentlichen Akt des Umbaus, sondern um eine Abschätzung im Vorfeld, was bei der Beibehaltung der oberirdischen Stromzuführung überhaupt gestalterisch möglich ist. Ich möchte mir diesbezüglich als Laie einfach ein Bild machen:
    • inweit kann die Zuführung versetzt werden? ,
    • wie (groß) muss eine Abschirmung um die Stromzuführung beschaffen sein? ,
    • kann ich den Spitzbogen in diesem Bereich überhaupt nutzen? ,
    • welche Schwierigkeiten ergeben sich bei einer Aufsparrendämmung bzw. beim Aufbau eines komplett neuen Dachstuhls/Daches? usw.

    Bleiben Sie dran.
    Herzlichen Dank schon Mal.
    Thomas Wieland

    • Name:
    • Thomas Wieland
  3. Erdanschluss?

    Hoi, ... nicht möglich?
  4. gehen tut alles

    kostet aber richtig Kohle. Wenn die Oberleitung als Stich zu Ihrem Haus führt, ist es wahrscheinlich kein Problem die Oberleitung vorm Haus abzufangen und als Erdkabel einzuführen. Wenn es eine durchgehende Leitung ist, wird es schwieriger. Ihr EVU fragen.
    • Name:
    • Herr Manni
  5. ok, ist leider keine Stichleitung ...

    gehen wir also davon aus, dass wir die oberirdische Zuführung beibehalten.
    Welche Einschränkungen/Auflagen (vgl. meine Einstiegsfrage unter 1.) gibt es im Bereich des Dachstuhls beim Dachausbau (Nutzung des Spitzbodens, Zugänglichkeit, ...)?
    Wenn ein neuer Dachstuhl aufgebaut wird, was ist bei dessen Gestaltung bzgl. der oberirdischen Stromzuführung zu berücksichtigen?
    Nochmals: Ich ich will das natürlich nicht selbst machen, sondern mir vorab ein Bild über das Kommende machen.
    Weiterhin Danke für die Beteiligung.
    Thomas Wieland
    • Name:
    • Thomas Wieland
  6. Hoi

    Zuständigkeitsbereich = Ihr Energieversorgungsunternehmen.
    Wer hängt den da noch an der Leitung, der Rest der Gemeinde?
  7. Herr Reitmeier, was ist Hoi ...?

    Hallo,
    letztendlich hängt natürlich die ganze Gemeinde dran, direkt aber 3 Nachbarn  -  schön in 3 der vier Himmelsrichtungen.
    Hoi hilft mir leider im Moment nicht weiter.
    Beantwortet "Hoi" auch meine weiteren Fragen (vgl. meine letzte Stellungnahme)?
    Gehen Sie am besten davon aus, dass ich lernwilliger Laie bin.
    MfG
    Thomas Wieland
    • Name:
    • Thomas Wieland
  8. Hallo

    Tach ... TAG, Herr Wieland.
    Hoi ist so was wie ein Begrüßung im herzlichen Sinne, denn
    Moin war schon weg und Hoin hört sich irgendwie nicht an.
    Könnte auch sagen Heu, oder Hi, oder Hey oder Servus oder Cu oder
    Ciao, ... HOI (halt ohne Inhalt )

    Ein Umsetzen und Sichern der Stromzufuhr ist technisch machbar,
    liegt aber in erster Linie bei Ihrem Energielieferanten.
    Den gesundheitlichen Aspekt kann ich selbst nicht beurteilen,
    da es z.Z. etliche Geister gibt, die sich darüber noch streiten.
    Eine Hochspannungsleitung mit 110.000 V wird's ja wohl nicht sein, oder?

  9. zerbrech dir nicht weiter den Kopf

    sondern hol ers ma den Fuzzi vom EVU. Dem sagst du das du dein Dach umbaust und der Dachständer stört. Der soll auch gleich mal was zu den Besitzverhältnissen sagen. Bei vielen Altanlagen wurde keine Grunddienstbarkeit eingetragen, sodass für den Bauherrn ein größerer Verhandlungsspielraum besteht. Dann schreibst du hier ins Forum was er gesagt hat und dann sehn wir weiter.
    • Name:
    • Herr Manni
  10. OK, herzlichen Dank ...

    ich geh jetzt erst mal zum EVU-Fuzzi und Löcher den mal.
    Dann sehn wir weiter.
    Viele Grüße
    Thomas Wieland
    • Name:
    • Almuth Wieland

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN