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Dampfbremsfolie vom F (l) achmann falsch eingebaut was nun?
BAU-Forum: Dach

Dampfbremsfolie vom F (l) achmann falsch eingebaut was nun?

Hallo Ihr lieben Sachverständigen.
Ich habe 3/2000 eine neue Doppelhaushälfte, vom Bauträger nach BGBAbk., schlüsselfertig gekauft.
Bei der Übergabe (03/2000) viel mir auf, das in den Seitenwänden der Dachgaube, in Badezimmer und Schlafzimmer, keine Dämmung oder Dampfbremsfolie vorhanden war.
Aufbau der Gaubenseitenwände von Außen nach Innen: Schieferplatten, Folie, 2 cm Holzbretter, 16 cm Luft, Gipskartonplatten, Tapete.
Dieser Mangel sollte dann fachmännisch behoben werden ... Ja ... ja..?!
Jetzt nach fast zwei Jahren, habe ich mit der Dämmung des darüber liegenden Dachgeschoss begonnen. Als ich jedoch zwischen den Sparren, von Oben auf die "fachmännisch" verlegte Dampfbremsfolie der darunter liegenden Dachgaue sah wurde mir schlecht.
Man hatte zwar Folie angebracht, aber gegen allen Regeln, einer ordentlichen Wärmedämmung verstoßen. Nix verklebt, viel zu kleine Folien-Reste verwendet, von Dichtheit kein Spur.
Und ich wunderte mich schon warum es im Badezimmer, durch einen kleinen Setzriss in der Gaube, so rein pfiff? Ich hatte mich halt bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Dämmung und Dampfbremse beschäftigt.
so was soll ich Tun? Den Mangel beim Bauträger anzeigen, oder erst einen Sachverständigen einschalten?
Müssen dann die 2 Jahre alten, tapezierten Gaubeninnenverkleidungen in Bad und Schlafzimmer wieder runtergerissen werden? Wer zahlt das? Welche Rechte habe ich?
Fotos gibt es auch davon. Hmm ... aber wie kann ich die hier zeigen?
Danke für Ihren Rat
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wildschütz
  • Name:
  • Frank Wildschütz
  1. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    Fotos können Sie z.B. auf einer kostenlosen Seite einstellen und unten verlinken.
    Zu Ihrem Problem.
    Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Gewerk. Da Sie mit einem Bauträger gebaut haben, ist dieser Ihr Ansprechpartner. Sie müssen ihm eine Mängelanzeige schreiben und sollten dieses nachweislich abschicken, also Einschreiben mit Rückschein.
    Darin die Mängel deutlich beschreiben, Frist setzen zur Nachbesserung. Der Bauträger wird sich vermutlich quer stellen, es sei denn, er hat Jemanden, dem er den schwarzen Peter zuschieben kann.
    Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie einen RA kontaktieren. Erstberatung kostet nicht die Welt, kann aber vor bösen Überraschungen bewahren.
    Sachverständiger ist auch nicht schlecht, allerdinges kann es passieren, dass Sie auf den Kosten sitzenbleiben.
    MfG
    Stefan Ibold
  2. Und hier sind die Bilder dazu!

    ich hoffe das hat geklappt, habe mehrere Stunden gebraucht die Bilder Irgendwo im WWW eizustellen :-(
  3. da scheint ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    tatsächlich einiges im Argen zu sein.
    Die Dampfbremse, so erkenne ich es wenigstens, ist an einigen Bereichen nicht luftdicht angeschlossen; schlimm, wenn das die luftdichte Gebäudehülle darstellen soll.
    So  -  und nun nochmals zu der Vorgehensweise:
    Ich würde die Erstberatung in Anspruch nehmen, dem AN eine Mängelanzeige schreiben, Frist setzen mit der Androhung der Ersatzvornahme (funzt besonders gut, wenn noch Restzahlungen offen stehen ).
    ABER BITTE DEN RAT vom RA ABSEGNEN lassen!
    Der Ra kann Ihnen auch sagen, wie es sich mit den evtl. notwendigen Kosten für einen SV verhält. Den werden Sie mindestens brauchen, einen Blower-Door-Test (BDT) wohl auch.
    Grüße
    Stefan Ibold
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