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Dachpfetteneinbau in Mörtel
BAU-Forum: Dach

Dachpfetteneinbau in Mörtel

Hallo, ich baue derzeit ein Doppelhaushälfte als Niedrigenergiehaus (NEH). Soeben wurde der Dachstuhl erstellt. Er besteht aus Fußpfette und Mittepfette, die jeweils auf einem Ringanker gelagert sind und der Dachpfette, die auf der Giebelmauer aufliegt. Die Pfetten werden durch den Giebel hindurchgeführt und haben ihren Abschuss am Dachüberstand (50 cm). Das Haus wird anschließend verklinkert. Mein Problem ist folgendes: Die Pfetten wurden in der Giebelwand mit Steinen ummauert und anschließend mit Mörtel verschmiert, ohne das eine Isolation aus Dachpappe o.ä. um die Balken gelegt wurde. Ebenso liegen die Balken direkt auf den Ringankern (ohne Pappe). Kann es an diesen Stelle zur Fäulnis kommen?
Mein Bauleiter (er gehört zur Baufirma, ist nicht unabhängig) erzählt mir, eine Isolation an diesen Stellen wäre nicht erforderlich.
Ich habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden ...
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • R. Degen
  1. Doch, da gibt es was ...

    Normalerweise üblich ist mind. ein Streifen aus V13 ...
    Aber erzählen Sie Ihrem Bauleiter mal hiervon:
    Laut Fachregeln des DDH  -  Hinweise Holz und Holzwerkstoffe:

    5.2 Vorbeugende bauliche Maßnahmen

    5.2.2 Besondere Maßnahmen bei tragenden Bauteilen
    (1) ...

    ..
    (7) Zwischen Holzkonstruktion und massiver Auflage aus Beton oder Mauerwerk ist eine Sperrschicht erforderlich. (!)

    Das sollte doch für Ihre Zwecke passen, oder? Ansonsten können Sie noch immer auf die DINAbk. 68800 Holzschutz im Hochbau verweisen ...
    Wenn schon wir Dachdecker bei uns sowas stehen haben, sollte das der Bauleiter allemal wissen ... tz. tz. tz ...
    MfG ,

  2. Was passiert denn Herr Engel

    wenn keine V13 dazwischen kommt? Ich sehe das überhaupt nicht tragisch.
    Jupp
  3. Tja..

    Wenn Herr Degen nun evtl. einen sehr offenpohrigen Außenklinker benutzt, kann es schon passieren, das dieses Holz durch aufsteigende Feuchtigkeit (z.B. Schlagregen gegen die Giebelwand) zusätzlich und unnötig belastet wird.
    Wenn Sie das nicht weiter tragisch sehen, Herr Welschbillig ist das schön für Sie und von mir aus in Ordnung. Der Balken wird ja auch nicht sofort weggammeln.
    Generell fällt mir aber immer wieder positiv auf, dass bei den Baufirmen, mit denen wir zusammenarbeiten dies gemacht wird. Warum auch nicht? Ist das soviel Mehraufwand?
    Ich denke auch, dass wenn ein Fragesteller sich danach erkundigt und es fach - bzw.detailbezügliche Regelungen dafür gibt diese auch gerne zitiert werden können  -  denn normalerweise sollten sich ja auch alle daran halten, oder etwa nicht?
    MfG ,
  4. Jetzt bitte nicht übertreiben:-)

    Das Thema wurde schon öfters hier diskutiert Herr Engel. Meine Beantwortung war ein bisschen provokativ. Wenn Sie den Balken in V13 einpacken, dann kommt auch bei einer Außenverblendung Regen zwischen Balken und Pappe . Ob nun der Balken auf dem tragenden dahinterliegenden Mauerwerk auf einer V13 liegt ist dann wirklich nicht mehr maßgebend, denn dort kommt kein Wasser hin. Des weiteren bin ich der Meinunmg, dass Holz besser von Luft umspült ist als von einer V13 eingepackt. Dass es kein Problem ist ein Holzteil auf eine V13 zu legen ist schon klar aber , ist es immer notwendig?
    PS: War nicht böse gemeint:-)
    Gruß
    Jupp
  5. In meiner Lieblings-DIN

    Foto von Martin Malangeri

    68800 steht nur was für die Köpfe von Deckenbalkenlagen drin. Sollte aber sinngemäß dasselbe gelten für Pfettenauflager. Es ist das Unterlegen einer Trennschicht nur erforderlich, wenn Gefährdungsklasse 0 (also, kein chem. Holzschutz) erreicht werden. Ansonsten stimme ich mit Jupp überein: V13 drunter kann nicht schaden, ganz einpacken sehr wohl, Luftumspülung ist am sinnvollsten.
    Grüße aus Leipzig von
  6. Von Einpacken ...

    war ja nie die Rede, es geht ja ums Auflager. :-) Bin auch nicht von Kopf bis Fuß auf V13 eingestellt ... kann von mir auch ein anderes Material sein ...
    Mir geht es hier eher um die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Da es ja dafür Regelungen gibt, kann man diese doch auch erwähnen, oder?
    Ob dann nun alles sofort verrottet, wenn ich NICHT nach DINAbk. baue, ist eine ganz andere Geschichte ...
  7. Und Denken außerhalb der Norm

    ist auch erlaubt.
    Jupp
  8. Nur bedingt..

    Soll ich das dann vor Gericht erzählen, falls mich mal ein Bauherr verklagt, weil ich nicht die anerkannten Regeln der Technik angewendet habe?
    Hmmm ... ;-)
  9. Und wenn Sie Herr Hengel

    trotz Einhaltung irgenwelcher Vorschriften u. DINAbk. -Normen einen Schaden verursachen sind Sie trotzdem dran. Nur mal so zur Ergänzung.
    Jupp
  10. Nein, nicht unbedingt ...

    Nein, nicht unbedingt es ist etwas anderes, ob ich nach anerkannten Regeln der Technik arbeite, oder ob ich dies wissentlich (!) nicht tue ...
    Deshalb gelten diese ja auch als anerkannt, damit ich u.U. Dritten gegenüber immer eine Rechtsgrundlage in meinen Ausführungen habe. Lasse ich diese weg  -  um z.B. preiswerter anbieten zu können  -  habe ich auf jeden Fall schlechtere Karten in einem Rechtsstreit ... weil ja die anerkannten Regeln der Technik anderes vorschreiben.
    Selbst wenn ich nach dem Stand der Technik (!) arbeite, bewege ich mich auf rechtlich wackligen Beinen ...
    Ich wollte hier aber keine Grundsatzdiskussion führen ...
  11. Es ist schon klar Herr Engel

    Ich weiß was Sie meinen und dem Grunde nach sind wir auf der gleichen Linie.
    Jupp
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