Guten Tag,
wir haben vor 1,5 Jahren eine Doppelhaushälfte erworben, die wie viele eine Regenrinne zur anderen Doppelhaushäflte hat. Sie besteht meiner Ansicht nach aus verzinktem Blech.
Meine Nachbarin möchte diese nun schon gegen eine aus Kupfer tauschen. Leider ist diese Rinne auch noch 2 Meter unter meinem Dach. Leider ist der Abfluss hierfür auf Ihrer Seite, ca. 8 m von mir entfernt. Sie sagt, das Kupfer und Zink nicht zu verbinden sind und somit sie entweder die 2 m auch Kupfer lässt, oder aber das Kupfer in Grau streicht oder meine abgesägte Rinne einfach abkettet.
Bisher bin ich mit dieser Nachbarin seit über 15 Jahren befreundet, dieses Verhalten scheint mir aber doch sehr dreist. Ich möcht mein Zinkrinne behalten. Um hierfür einen Abfluss zu schaffen müsste man meine noch nicht vorhandene Terrasse wegreißen, das könnte aber Ihre zum Einsturz bringen. Die Kosten will Sie natürlich nicht übernehmen.
Muss ich mir das bieten lassen, oder wird sie sich mit mir einigen müssen. Können hier Kosten auf mich zukommen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Stephan Stöver
Doppelhaushälften mit einer Regenrinne, Nachbar will meine absäg.
BAU-Forum: Dach
Doppelhaushälften mit einer Regenrinne, Nachbar will meine absäg.
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@ Stephan, natürlich kann man die beiden Dachrinnen
miteinander verbinden. man muss nur ein Stück dazwischensetzen, was die beiden metalle isoliert. also Plastik, das dazwischen geklebt wird, damit die elektronen vom unedleren zinkblech nicht zum edleren Kupferblech fließen können. wie lange diese geklebte Verbindung hält ist eine andere Sache. mal was anderes, ist die Dachrinne gemeinschaftseigentum? bzw. das die Dachrinne zwei Meter unter ihrem Dach langläuft, wie muss man sich das vorstellen? sind irgendwelche rechte vereinbart bzw. im Grundbuch eingetragen? du solltest deine Nachbarin vielleicht mal zu Kaffee und Kuchen einladen. (nimm calgon, dann klappt es auch mit der n ...). versuche es auf die gütliche. falls das nicht klappt, dann gleich zum ra, Kantholz rausholen und sich wehren. bedenke aber, vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
MfG Holzauge
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Danke, das war schnell
Vielen Dank für die schnelle Antwort, meine Nachbarin möchte auch heute noch Bescheid, da Sie schon eingerüstet hat und morgen anfangen lassen will. Soviel zur Dreistigkeit.
An und für sich wäre es eine Rinne mit zwei Fallrohren, eines bei Ihr und eines bei mir gewesen. Ich habe aber beim Bau ein Velux Dachfenster gegen eines ausgetauscht, das nicht nur schräg ist, sondern auch senkrecht einen halben Meter runtergeht. War aber, bevor Sie gekauft hat. Sie hat gekauft, wie besehen. Deswegen ist hier die Regenrinne unterbrochen, damit sie nicht quer vorm Fenster entlangläuft. So ist das 2 m Stück auf meiner Seiter an Ihrem Fallrohr dran.
Man soll es wegen irgendwelcher chemischen Verbindungen nicht verbinden können, also das Wasser vom Zinkrohr darf das Kupferrohr nicht berühren und andersherum. So ist die Aussage des Dachdeckers.
Gütliche Einigung schließe ich aus, wenn ich nicht nachgebe, das wäre für mich aber kaum eine Einigung.
Vielen Dank!
Stephan Stöver- u
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recht hat er der Dachdecker
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Keine Einigung möglich?
Das eigentliche Problem ist doch die Kostenfrage. Hier scheint die Nachbarin doch die gesamten Kosten zu übernehmen? Selbst die optische Korrektur (grau streichen lassen) wird doch durch die Nachbarin beauftragt (und bezahlt). Eine Kupferrinne stellt gegenüber einer aus verzinktem Stahl eine deutliche Aufwertung dar. Der Konflikt scheint lediglich dadurch zu entstehen, dass sie selber niemals nachgeben wollen, was zu einem Kompromiss aber immer dazugehört. Freuen Sie sich doch über die Möglichkeit einer Kostengünstigen Teilsanierung. Vielleicht ersetzen Sie später ja auch Ihre durchgegammelte Stahlrinne durch eine aus Kupfer? -
Mal ehrlich ...
Meinen Sie nicht auch, dass eine Auseinandersetzung um 2 m Regenrinne (kann nicht die Welt kosten) das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht zerstören sollte? Sie sind jetzt nach eigener Aussage seit 15 Jahren befreundet, da sollte doch eine Einigung möglich sein. Evtl. ist Ihre Nachbarin lediglich überfordert, und daher für derzeit für die Feinheiten des menschlichen Umgangs nicht zugänglich. Seien Sie doch mal ganz Gentleman!
Immerhin läuft das Wasser Aufgrund Ihrer Fenstergestaltung zur Nachbarin, und ganz unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung wird die das genauso sehen.
Mein Vorschlag: Machen Sie einen Deal. Bieten Sie an, die Materialkosten für das Stückchen Kupferrinne zu tragen, und Ihre Nachbarin zahlt die Handwerkerstunden. Sie werden die Investition in Form guter Nachbarschaft doppelt und dreifach zurückgezahlt bekommen -
Das trifft es doch wohl nicht ganz ...
Vielen Dank für die Antworten. Zu Herrn Ulrich: Wie möchten Sie beurteilen, ob jemals nachgabe oder nicht? Eine Teilsanierung nach 1,5 Jahren halte ich nicht für notwendig. Bis meine Zinkrinne durchgegammelt ist, wohne ich nicht mehr in dem Haus.
Im übrigen hat sich der "Kompromiss" so entwickelt, dass entgegen meiner Untersagung meine Rinne gekappt wurde. Das halte ich schon für ein starkes Stück. Hier geht es einfach um die Frage, wie respektiere ich fremdes Eigentum?
Zu Herrn Alde:
Es geht nicht um 2 m Rinne, es geht um den farblichen Unterschied. Hier treffen 7 Gärten aufeinander mit Häusern, deren Rinnen Aufgrund von Gauben unterteilt sind. Von allen diesen Rinnen ist ein Stück andersfarbig, weil meine Nachbarin das soll will? Ich bin sehr an einer guten Nachbarschaft interessiert, bin aber genauso für klare Grenzen und die sind hier klar überschritten worden.
Da meine Nachbarin Ihren Schritt vollzogen hat, werde ich den meinen auch vollziehen und meinen Anwalt beauftragen, insofern ist meine Frage bereits nicht mehr aktuell und ich stoppe den Beitrag an dieser Stelle.
Mit freundlichem Gruß
Stephan Stöver
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