Hallo liebe Forumsgemeinde,
mein Neubau liegt genau auf der Grenze zum Nachbargrundstück. Jetzt habe ich vor kurzem das Dach gedeckt. Die Ortgänge habe ich mit Ortgangziegeln gedeckt. Da es Tondachziegel sind, gehen diese ca. 5 cm aufs Nachbargrundstück hinüber. Nun verlangt mein lieber Onkel, dem das Nachbargrundstück gehört, dass ich den Dachüberstand entferne. Kann er das so verlangen? Oder hätte ich falls er ggf. gerichtlich gegen mich vorgehen würde, Chancen die Ortgänge so zu lassen? Bei seinem eigenen Haus, das allerdings auf einem anderen Grundstück steht, ist übrigens ebenfalls ein Dachüberstand mit Ortgangziegeln zum Nachbargrundstück vorhanden.
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, der evtl. schon mal ein gleiches Problem hatte.
Ortgangziegel gehen auf Nachbargrundstück - Muss ich sie entfernen?
BAU-Forum: Dach
Ortgangziegel gehen auf Nachbargrundstück - Muss ich sie entfernen?
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Das wird wohl ein Fall für einen Rechtsanwalt
Wir dürfen hier bekanntlich ohnehin keine Rechtsberatung betreiben. Auch die hier manchmal schreibenden Anwälte können Ihren Fall sicher nicht lösen, sondern höchstens Anregungen geben.
Technisch ist aber eine Änderung des Ortgangs machbar -
Was haben Sie denn für einen Onkel?
Ich dachte bisher, dass gerade die bucklige Verwandtschaft eher Fünfe gerade sein lässt als irgendwelche bösen Nachbarn. Und wenn Sie die Ortgangziegel entfernen - was folgt dann? Bekommt er dann mehr Licht? Nebenbei: Müssen Sie auch jeden Grashalm in Zaum halten, der zum Onkel hinüberlugt?
Kopfschüttelnd ... -
Wer keine Probleme hat ...
Wer keine Probleme hat, der macht sich welche *auchkopfschüttel*
Ist das Verletzung des Luftraumes? Ich glaub' ich geh mich nochmal schlau machen: diesmal Jura studieren -
Feindliche Ortgangziegel
haben den Luftraum über meinem Grundstück verletzt. -
Ohh, die teuren mit Transponder
Also Freund / Feind KennungHat der Onkel schon LAR's aufgestellt? (LAR Luftabwehrraketen)
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Ich brauche keine Feinde,
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Ich kenne keine Freunde ...
Ich kenne keine Freunde nur Leute, die evtl. nicht meine Feinde sind -
Na, die Menge ist überschaubar ...
oder, MB *g* -
hehe
Der war gut -
Nicht zum RA, guten Willen zeigen
Hallo,
meine ganz persönliche Laienmeinung:
1. Gehen Sie nicht zum RA, da meiner Meinung nach dieses oftmals als "Kriegserklärung" (auch wenn MB dies mit Recht anders sieht) verstanden wird.
2. Da nicht Sie ein Problem mit den Ziegeln haben, sondern Ihr Nachbar (Onkel), sehe ich keine Handlungsbedarf.
3. Zeigen Sie guten Willen, machen Sie was nettes, machen Sie ihm eine Freude (auch wenn es schwer fallen mag)
4. Dokumentieren Sie Ihren guten Willen für sich selbst. (Wie schon die alte Weisheit sagt: Tue Gutes, aber sprich darüber)
5. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, so wird ein Richter mit Sicherheit Ihren guten Willen zur Kenntnis nehmen, was sich durchaus positiv für Sie auswirken kann, sonfern die Beurteilung Ihres Problem Ermessensspielraum für eine richterliche Entscheidung zulässt (und ich sehe da sehr großen Spielraum)
6. Vielleicht renkt's sich auch so wieder ein.
Grüße -
Korrektur zu RA
Nein, ich meinte nicht "Kriegserklärung" sondern Erstberatung. Kostet max. 350 DM zzgl. MwSt. und manche machen das sogar kostenlos. -
Onkel? (<img loading="lazy" src="/bilder/smilies/sad.png" title=":-(" alt=":-(" width="15" height="15">(((
Den Eintrag von Herrn Sobotta finde ich sehr gut. Wenn H. Herbert danach verfährt würde ich einer eventuellen Klage vom lieben (?) Onkel ganz gelassen entgegen sehen.
Wenn der Onkel seinen RA mal befragt welche Kosten dann auf ihn zukommen, verläuft die Sache vielleicht im Sande!
Leute gibt es aber auch ...? -
Wer solche Onkel hat,
braucht keine Feinde mehr. Womöglich war er noch Ihr Taufpate. Na dann viel Spaß bei der Nachbarschaft.
Herby -
Der liebe Onkel nervt schon seit 30 Jahren!
Hallo liebe Leute, hätte gar nicht gedacht, dass ich so viel Sympathisanten habe.
Meinem Onkel etwas gutes tun, dass kann ich wirklich nicht. Der nervt nämlich schon seit meinem kurzen Leben (29 Jahre).
Das mit den den Ortgangziegel ist ja nur die Spitze des Eisberges, da könnte ich noch ganz andere Sachen erzählen, das würde allerdings den Rahmen des Forums sprengen. Vielleicht schreib ich mal ein Buch drüber "Mein böser Onkel Max". Würde bestimmt ein Bestseller werden.
Erstgespräch beim Rechtsanwalt wäre gut, allerdings zahlt mein Rechtsschutz in Sachen Baurecht nicht. Einen der nichts für ein Erstgespräch verlangt, habe ich noch nicht gefunden.
Ich werde auf jeden Fall gar nichts machen und mal abwarten was er unternehmen will.
Viel Grüße -
Gar nichts machen?
das scheint mir bei Ihrem Onkel aber ziemlich gefährlich. Fragen Sie doch mal beim Bauamt nach, ob es da nicht eine Ausnahmegenehmigung gibt, die ihren Bau rechtssicher machen würde. Gibt es das nicht, dann würde ich jedenfalls den Dachüberbau beseitigen. Irgendjemand hat ja geschrieben, dass dies technisch machbar ist.
Alles Gute! -
genau
gar nichts machen.. wenn er was will, soll er die Dinger doch wegklagen ... und wenn es soweit ist, nehmen sie eben den Winkelschleifer ...
viel Glück! -
Jetzt wird es Ernst!
Habe heute ein E-Mail von meiner Cousine bekommen, nachdem ich ihre mittlerweile zwei Briefe ignoriert habe. Nach dem ersten Brief habe ich sie zwar angerufen, aber da teilte sie mir nur mit, dass sie nicht auf ein persönliches Gespräch Wert legt und lieber schriftlich mit mir kommuniziert. Daraufhin habe ich den Kontakt eingestellt.
Ich habe oben im Text zwar geschrieben, dass das Nachbarhaus + Grundstück meinem Onkel gehört, jedoch ist das nicht ganz so (etwas komplizierter). Es gehörte eigentlich meiner Tante, wurde aber vor längerer Zeit an Tochter (Cousine) und Sohn (Cousin) überschrieben, allerdings bekommen sie es erst 100 % nach dem Tod meiner Tante. Mein Cousin will damit gar nichts zu tun haben und überlässt alles meiner Cousine. Mein Onkel zieht weiterhin die Fäden im Hintergrund und meine Cousine spielt mit, weil sie ansonsten das Haus wieder entzogen bekommt.
Jetzt aber zum Inhalt der E-Mail.
Meine Cousine möchte doch jetzt endgültig wissen, bis wann ich meinen Dachziegelüberbau entfernen werde, da sie ansonsten die Sache ihrem Anwalt übergibt. Frist für die Antwort bis 21.1.02.
Was würdet ihr vorschlagen? Die Ziegel will ich keinesfalls entfernen, haben genug gekostet und können nicht mehr zurückgegeben werden. Anwalt will ich mir auch keinen nehmen, weil ich dafür wirklich kein Geld übrig habe.
Sollte ich mal abwarten? -
Das Risiko würde ich nicht eingehen
wenigstens eine Erstberatung. Die kostet max. 350 DM zzgl. MwSt. Bei vielen Rechtsanwälten ist die sogar kostenlos.
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