fällt mir auf, dass bei den Dachkonstruktionen "harte Schalung" und "belüftete Dachkonstruktion" jeweils ein (chemischer?) Holzschutz erforderlich ist. Womit lässt sich das bei diesen Ausführungen erklären? Ist heutzutage eigentlich ein Holzschutz empfehlenswert, bzw. wird er meist verwendet?
Holzschutz beim Dachstuhl
BAU-Forum: Dach
Holzschutz beim Dachstuhl
Bei dem sehr interessanten Link (Dank an Herrn Beisse!)
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Holzschutz = grüne Farbe
Hallo Herr Ostern, chemischer Holzschutz ist für diese Bauteile nach DINAbk. 68800 vorgeschrieben! "Natürlich" ist konstruktiver Holzschutz in jedem Fall sinniger und erfüllt fast alle Vorbedingungen bei den meisten Konstruktionsarten, aber halt gesetzlich nicht ausreichend. Wenn man dann mitunter noch feststellen muss, das die vorbeugend eingebrachte Salzlösung nur noch als Farbstoff auf dem Holz vorhanden ist (keine Abtrocknungszeit eingehalten, nicht fixierende Salze verwendet, während der Abtrocknungszeit mit dem Holzlaster schon ungeschützt durch Regenschauern gefahren, u. ä.) wird die ganze Sache erst recht fragwürdig. Schaden kann er in meisten Fällen nicht, mein Überzeugung ist jedoch, das man den chemischen HS durch konstruktiven HS meistens sehr gut ersetzen kann. Aber: Vorschrift ist Vorschrift! (Hauptsache das Holz ist grün!) Grüße aus Leipzig von -
Nur fürs Auge
Schließe mich Herrn Malangeri an und versuche mal noch zu ergänzen: Kosten soll das Bauholz meist gar nichts ... sprich künstlich getrocknet oder KVH braucht man meist gar nicht anzubieten, weil man dann keinen Auftrag bekäme. Also wird oftmals relativ frisches Holz verwendet, dieses dann getaucht oder sonst was und dann verbaut. Trockene Schalung ... also ich kenne keinen Lieferanten bei dem ich diese zu einem marktfähigen Preis bekomme. -
Neue VOB/C?
Hallo Herr Knauber, ich denke bei den heutigen Bauzeiten (1-4 Monate) ist es unverantwortlich und seit 01.02.2001 auch ein Verstoß gegen die neue ATV DINAbk. 18334 (VOBAbk./C) frisches (nasses) Holz einzubauen. Dass die Kunden das meist anders beurteilen, weiß ich auch, aber die müssen dann eben für das Grünholz unterschreiben und der Zimmerer muss sich von Gewährleistungsansprüchen rechtzeitig freistellen lassen, ich kläre das bereits bei der Vorberatung und in den Angeboten gibt es dann die Wahlmöglichkeiten. Ich weiß auch nicht in welcher Region Sie tätig sind, sonst könnte ich Ihnen mit Ihrem Schalungsproblem vielleicht helfen. Bei uns ist das kein Problem trockene Schalung zu kaufen, zu Preisen von 220,- - 300,- DM/ m³, macht so etwa 5,80,- - 6,30 DM/m² bei 24 mm Brettern. Wenn Sie die frischen Rauschalungen, einschl. fachlich korrekter Imprägnierung deutlich günstiger einkaufen können, wäre ich Ihnen für einen Tipp dankbar, woher, es sei denn es ist Import aus Russland oder so, dann sparen Sie sich die Mühe bitte gleich. Schönes Wochenende an alle User und Kollegen. MfG Klaus Kirchner Zimmermeister Baubiologe IBN -
Lieber Herr Kirchner wenn der Kunde auf mich ...
Lieber Herr Kirchner, wenn der Kunde auf mich zukommt, ich Ihm ein Angebot erstelle und anschließend die Arbeit ausführen darf, ist das was anderes. Dann weiß ich meistens früh genug Bescheid, kann meine Liste schneiden lassen oder eben KVH nehmen. Bei meinem letzten, von einem Architekten ausgeschrieben Projekt allerdings habe ich den Zuschlag und die Pläne erhalten mit der Bemerkung, in drei Wochen soll aufgeschlagen werden. Hätte ich für das Bauholz einen Preis eingegeben für technisch getrocknetes Bauholz dann hätte ich den Auftrag sicher nicht ausgeführt und ein Mitbewerber hätte genauso frisches Holz verbaut. Auf was ich hinaus will ist dass die Zeitabstände immer geringer werden, und man fast keine Vorlaufzeit mehr hat. Leider. Dass darin ein Verstoß gegen die DINAbk. 18334 liegt weiß ich sehr wohl. Aber steht darin nicht auch dass die Traglattung mindestens aus Latten des Querschnittes 30/50 auszuführen ist. Und jetzt fahren sie mal durch die Lande und schauen sich die Querschnitte der Lattungen an. Ich will mich um Gottes Willen nicht billig rechtfertigen, aber so sieht die Lage nun mal aus ... wenn ich das trockene Holz auch entsprechend vergütet bekomme dann werde ich mich hüten Nasses zu nehmen. -
Theorie und Praxis
Hallo Kollege Knauber, ich wollte Ihnen ja auch nicht zu Nahe treten, schrieb ja auch oben bereits, dass ich um diese Probleme weiß und die üblichen Praktiken kenne, nur wen interessiert das dann im Fall eines Schadens. Heute gehen doch schon die "Hurenkollegen" von der superschlauen Fraktion durch die Neubaugebiete und bietern sich den Bauherren an, "ich suche Dir Mängel, Du sparst viel Geld und gibst mir die Hälfte ab! ". Das Risiko ist sehr groß, wenn Sie dem Architekt nicht sagen, dass es da feste Regeln und Vorlaufzeiten zu beachten gibt. Und wenn, hatte ich gestern oder vorgestern erst wieder, 24/48 mm Lattungen ausgeschrieben werden, dann biete ich die auch entsprechend an, allerdings nicht ohne Hinweis auf die Unzulässigkeit, das genügt ja dann auch ... und ob ich wg. diesen Hinweisen Aufträge verloren habe, weiß ich nicht, wenn ja, was störte die Auftraggeber wohl daran, fachlich richtig beraten zu werden oder die Chance zu verlieren am Schluss saftige Einbehalte rechtfertigen zu können? Das Thema ist nicht immer leicht, aber eben deswegen umso wichtiger! Herzliches gut Holz und eine gute Zeit Klaus Kirchner Zimmermeister Baubiologe IBN
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