Auf der Gemeinschaftsfläche direkt vor unserem Grundstück ist der Aufbau einer Straßenlaterne vorgesehen. Die Position entspricht einer veralteten Grundstücksplanung, nach der die Laterne mehrere Meter von einem Gebäude stehen sollte.
INzwischen wurden die Grundstücke geändert und unser Haus gebaut. Die Laterne (Lichthöhe ca. 4,5 m) soll dennoch weiterhin zwischen der Privatstraße (ca. 20 cm vom Bordstein entfernt) und zwischen unserer Hauskante (ca. 1 m entfernt!) aufgestellt werden.
Unsere Frage ist, ob es einen Mindestabstand für Straßenlaternen von Wohnhäusern (Hausmauer) gibt?
Danke vorab.
Abstand der Straßenlaterne zwischen Straße und Haus
BAU-Forum: Beleuchtung: Lampen und Leuchten
Abstand der Straßenlaterne zwischen Straße und Haus
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kein Abstand
Es gibt keinen Abstand von Straßenleuchten zu einem Wohnhaus.
Der Abstand der Laternen untereinander bestimmt die Lichttechnik.
Einziges Kriterium wäre eine Behinderung von Tor oder Einfahrt.
Es gibt genügend Prozesse wegen Licht in Zimmern, aber alle gingen meines Wissens veloren und die Leuchten stehen noch heute.
Hier greift die Verkehrssicherung und öffentliches Recht.
Privat sieht die Sache anders aus und wird auch anders entschieden.
Gruß
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